A + S Aktuell - Ausgabe 09 - 2015

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10162

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 09 - 2015"

Ärzte:
Fusion vor dem Scheitern!? Haben sich die SpiFa-Strategen vergaloppiert?

(A+S 9 – 15) Die Äußerung des Ex-Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und heutigen Ehrenpräsidenten des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschland (SpiFa), Dr. med. Andreas Köhler (54), vom 19. Januar 2015 klingt aus aktueller Sicht recht großspurig. „Wir haben den Anspruch, daß sich unter dem Dach des SpiFa alle fachärztlichen Berufsverbände re-präsentiert sehen“, ließ er die Haus- und Hofjournalisten des „Deutschen Ärzteblattes“ kolportieren. Der SpiFa wolle durch die angestrebte Fusion mit den Mitgliedern der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) auch die „Interessenvertretung der ambulant und stationär tätigen Fachärzte übernehmen“. Dafür hatte der SpiFa seine Satzung geändert, allerdings trickreich und ge-spickt mit Auflagen (vgl. A+S 4 – 15, S. 7ff.). Die schmeckten einigen GFB-Verbänden überhaupt nicht. Das Ende kam schnell. Am 25. Februar 2015 sagten die fünf methodendefinierten Fächer öffentlich „vorerst Nein zum SpiFa“. Insider gehen davon aus, daß bald weitere Berufsverbände, vor allem aus dem so genannten Psycho-Sektor, diesem Schritt folgen werden. Und bei einem der größten GFB-Verbände demissionierte der seit fünf Jahren amtierende Präsident, ob der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) daraufhin wirklich dem SpiFa beitritt, steht danach in den Sternen (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe).

Teurer Ausflug: Die patiodoc AG ist SpiFa-frei

(A+S 9 – 15) Die Berliner patiodoc AG ist seit kurzem SpiFa-frei. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) verkaufte die von seiner Wirtschaftsgesellschaft Sanakey GmbH gehaltenen Anteile an der ärzteeigenen Gesellschaft für den symbolischen 1 €. Gleichzeitig ließen sich drei der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, die vom Verband in das Kontrollgremium entsandt worden waren, vertraglich vor der Zeit „Entlastung“ für ihre nur rund ein halbes Jahr andauernde Tätigkeit erteilen. Ansonsten wäre der Verkaufsdeal nicht über die Bühne gegangen. Das sehen neuere Dokumente vor, die A+S-Redaktion vorliegen. Aus diesen geht auch hervor, daß sich die patiodoc AG durch das umtriebige Verhalten der Aufsichtsräte längere Zeit „nur mit sich selbst beschäftigte“.

Gesetzliche Krankenversicherung:
TK neuer absoluter Marktführer der GKV

(A+S 9 – 15) In der Regel arbeiten die Spezialisten beim Ersatzkassenverband vdek recht fix. Doch auf die so genannten KM1-Zahlen zum Stichtag 1. Februar 2015 wartete man dieses Mal länger als gewöhnlich. Erst am 25. Februar 2015 soll man am Askanischen Platz in Berlin „niedergekommen“ sein. Doch dann stand das bereits seit Wochen erwartete Ergebnis fest. Im Januar 2015 strömten netto allein 35.285 Mitglieder zur Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg. Mit einem Mitgliederbestand von 6.756.927 Mitgliedern überholte damit die TK die bisherige Nr. 1 nach Mitgliedern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die BARMER GEK. Die Wuppertaler Kasse legte zwar im Januar 2015 um netto 5.456 Mitglieder zu. Ihre aktuellen 6.745.186 Mitglieder reichen aber nicht mehr, um die jahrzehntelang gehaltene „pole position“ zu verteidigen. Das berichteten der gesundheitspolitische Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ und die Hamburger Wochenzeitung „DIE ZEIT“ übereinstimmend am 25. Februar 2015. Die von der dfg-Redaktion in Erfahrung gebrachten vdek-Zahlen wurden inzwischen zusätzlich von den Pressestellen der beiden Körperschaften bestätigt. Nr. 3 der Branche bleibt die ebenfalls in Hamburg beheimatete DAK Gesundheit. Sie verbuchte im Januar 2015 ein immerhin, wenn auch mageres Plus von netto 787 Mitgliedern, bleibt aber mit 4.922.807 weiterhin weit hinter den beiden Spitzenreitern zurück.

Personalia:

1. KV Berlin: Abwahl der Vorstände kläglich gescheitert
2. Chirurgen plötzlich ohne Berufsverbands-Präsident
3. Still und leise: Wachwechsel beim BVA
4. Sanofi angelt bei BAYER und zahlt „Begrüßungsgeld“
5. Aufsichtsrat: CGM angelt sich Obermeier
6. Und dann war da noch …

Dokumentation:
Bundesfinanzhof bricht Steuerlanze für private Krankenhäuser

(A+S 9 – 15) So manchem Wettbewerber gerade aus dem öffentlich-rechtli-chen Bereich dürfte das erst am 24. Februar 2015 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht schmecken. Stellt es doch private Kliniken von der Umsatzsteuerpflicht frei, wenn sie in einem „nicht unerheblichen Umfang“ Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln. Und das, wenn sie ihre Behandlungsleistungen „unabhängig von sozialversicherungspflichtigen Zulassungen“ erbringen. Danach kommt es nicht darauf an, ob eine Klinik z.B. im Krankenhausbedarfsplan eines Landes aufgenommen wurde oder gar einen Versorgungsauftrag von den GKV-Verbänden erhielt. Die obersten Finanzrichter in München ließen sich viel Zeit beim Schreiben der Entscheidungsgründe. Denn der Spruch des V. Senates des BFH stammt vom 23. Oktober 2014 (Az.: V R 20/14).

Für die vielen, vor allem kleineren Einrichtungen in privater Hand hat die Entscheidung große Bedeutung, wie der BFH in einer Aussendung selbst hervorhob. Was steuerlich ansonsten nur Hochschulkliniken, Plan-Krankenhäusern oder Versorgungs-Einrichtungen zustand, gilt nun auch für viele, um ihren Bestand fürchtende Kliniken. Denn schließlich steht die umsatzsteuerrechtliche „Steuerfreiheit für Heilbehandlungsleistungen durch Privatkrankenhäuser“ unter dem „faktischen Bedarfsvorbehalt“, daß die GKV-Verbände nur zusätzliche Verträge abschließen dürfen, wenn dieses „für die bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung der gesetzlich Versicherten erforderlich“ ist. Die klagende Klinik verfügte jedoch über eine GKV-Belegung von über 35 Prozent. Die BFH-Richter kippten jedoch EU-Steuervorgaben, denn das Recht der Europäischen Union enthalte für den nationalen Gesetzgeber keine Befugnis zur „Kontingen-tierung von Steuerbefreiungen“. Damit bestätigten sie eine Entscheidung der Vorinstanz.

Wir dokumentieren das Urteil wegen seiner Brisanz im vollen Wortlaut.