A + S Aktuell - Ausgabe 24+25 - 2015

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10176

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 24+25 - 2015"

Verlagsmitteilungen:
dfg Award® 2015 I: Hochkarätige Gästeliste – Jubelnde Preisträger

(A+S 24+25 – 15) Nur noch wenige Tage und am Abend des 18. Juni 2015 wird sich die Spannung lösen: Vor über 200 Gästen der Gala zur Verleihung der dfg Awards® 2015 im Großen Ballsaal des Hamburger Grand Elysée Hotel öffnen die Laudatoren die versiegelten Umschläge, die der Berliner Notar bis dahin verwahrt hat, und verlesen die Namen der Gewinner in den vier Kategorien. Die Repräsentanten der 27 Nominees fiebern bis dahin, ob es ausreichte „Sieger“ des von der BILD-Zeitung betitelten „Gesundheits-Oscars“ zu werden, des Branchenpreises des Gesundheitswesens. Es kann eben nur vier Sieger geben. Die Veranstaltung wird nachhaltig unterstützt von der CompuGroup Medical Deutschland AG in Koblenz und der Berliner spectrumK GmbH.

dfg Award® 2015 II: Spannende Intra Muros-Gespräche erwartet

(A+S 24+25 – 15) Auch in diesem Jahr stehen am 18. Juni 2015 im Hamburger Grand Elysée Hotel die so genannten „Intra Muros-Gespräche“ auf der Tagesordnung. Diese werden zum zweiten Male von 14.00 bis 16.30 Uhr durchgeführt und widmen sich aktuellen gesundheitspolitischen Themen, die die Debatten im Gesundheitswesen in den kommenden Monaten mit bestimmen werden. Die in Hamburg angesetzten gesundheitspolitischen Diskussionen versprechen spannend sowie hochinteressant zu werden. Dafür dürften nicht nur die hochkarätig besetzten Panels, sondern auch die unterschiedlichen Strategien der jeweiligen Träger der Intra Muros-Gespräche sorgen. Veranstaltungs-Partner sind in diesem Jahr die DocMorris N.V. aus Heerlen/NL und die Essener BITMARCK Holding GmbH.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Wenn Gesetzgebungsverfahren chaotisch werden

(A+S 24+25 – 15) Die zuständigen Beamten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) darf man wahrlich nicht beneiden. Da das Klima zwischen den führenden schwarz-roten Koalitionspartnern etwas abgekühlt ist, erhalten sie oft genug widersprüchliche Anweisungen „von oben“. In Berlin lästerte man etwas von einem „Stundentakt“, in dem am „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) Änderungen vorgenommen wurden. Da bei jedem Gesetzeswerk, das den stationären Sektor tangiert, die Bundesländer mitreden, dürfte das Schaffen der Staatsdiener von weiterem Abstimmungsbedarf begleitet gewesen sein. Bis zuletzt soll man an der abschließenden, 126 Seiten starken Fassung gewerkelt haben. Am 10. Juni 2015 war es jedoch soweit, das KHSG passierte das Bundeskabinett. Es wird nun seine parlamentarischen „Runden“ drehen. Die „Geburtswehen“, die mit einer Verabschiedung voraussichtlich im Herbst 2015 verbunden sind, versprechen heftig zu werden. Ob auch noch chaotisch und mit Fehlern behaftet, das muß man abwarten. Eines ist sicher: Der Kliniksektor steht offiziell zusammen wie ein Mann, man kündigte der schwarz-roten Koalition bereits einen „heißen Herbst“ an.

Private Krankenversicherung:
Auswirkungen der AUZ 2014: Sorgt die BaFin für Tariferhöhungen auf breiter Front?

(A+S 24+25 – 15) Wenn es um steigende Beiträge der Krankenversicherungen der Bevölkerung geht, dann werden Politiker aller Parteien meist hellhörig. Beitragssatzsteigerungen mögen die hochsensiblen, auf populistische Maßnahmen sinnenden Akteure überhaupt nicht. Das jüngste Beispiel waren am 4. Juni 2015 die Reaktionen aus Berlin als die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV), Dr. rer. pol. Doris Pfeiffer (55), im brandenburgischen Kremmen den versammelten Journalisten vorrechnete, mit welcher Höhe bei den Zusatzbeiträgen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu rechnen sei, wenn die Gesetzes- maschinerie im Hohen Haus an der Spree weiter kostenintensive Gesetze produziert. Was kaum bekannt ist: Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) drohen in kommender Zeit wohl massive Tarifsteigerungen. Nicht, weil die PKV-Unternehmen diese aus purer Geldgier vornehmen wollen, sondern weil vermutlich eine Bundesaufsichtsbehörde diese anordnet.

Ärzte:
VSG II-Auswirkungen: Ein Gefälligkeitsgutachten für die PVS!?

(A+S 24+25 – 15) Am 11. Juni 2015 beschloß der Deutsche Bundestag das Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG II) abschließend. Die Schlußberatungen im zuständigen Bundestagsausschuß sollen am Vortag einen etwas chaotischen Verlauf genommen haben, zeitweise blickten offenbar auch führende Koalitions-Parlamentarier nicht mehr durch den Wust der eigenen Änderungsanträge durch. Wie dem auch sei: Einer der Verlierer des Gesetzgebungsverfahrens steht schon fest: Der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband). Denn in zwei Änderungsanträgen, die der zuständige Bundestagsausschuß für Gesundheit am 10. Juni 2015 in den VSG II-Entwurf einbauen wird, wird ihm das angestrebte und zuerst auch versprochene Mandat für Abrechnungen von Leistungen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) explizit entzogen. Daran dürfte auch ein Gutachten eines Berliner Rechtsordinarius nichts mehr ändern: Die privatärztlichen Verrechnungsstellen sind raus aus dem 7,5 Mrd. € schweren Geschäft mit der ASV.

Personalia:
Überraschung I: BDA angelt sich CDU-Finanzstaatssekretär

1. Überraschung II: vfa feuert Kommunikationschef – weitere Führungskräfte sollen folgen
2. VDZI bestätigt Vorsitzenden

Dokumentation:
AMNOG-Reform: BPI stiehlt dem vfa die Show mit Experten-Gutachten

(A+S 24+25 – 15) Es gibt gutachterliche Stellungnahmen im Gesundheitswesen, die kann man guten Gewissens „lesen, lachen, lochen“ und abheften (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Andere hingegen verfügen über eine gewisse, auch politische Kraft beziehungsweise über so gut fundierte Ergebnisse, daß man diese nur schweren Herzens beiseite legen oder gar negieren kann. Das kann an der Seriosität der Gutachter oder am Inhalt liegen oder an der Qualität der Auftraggeber.

Zur Gruppe der letzteren dürfte das am 9. Juni 2015 in der Hauptstadt präsentierte Gutachten der beiden Gesundheitsökonomen Proff. Dres. rer. pol. Volker Ulrich (55) und Dieter Cassel (76) gehören. Im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stellten sie das „AMNOG auf den ökonomischen Prüfstand“ und untersuchten die „Funktionsweise, Ergeb-nisse und Reformbedarf der Preisregulierung für neue Arzneimittel in Deutschland“. In dem Gutachten kommen einige Beteiligte an dem neuen Verfahren nicht gut weg. Sei es der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) oder das zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Oder aber die Pharmahersteller insgesamt, die nur „unzureichend“ innovative Wirkstoffe auf den Markt zu bringen versuchten.

Auch wenn man, wie z.B. die A+S-Redaktion, das ständige Gegreine der Hersteller nicht mehr hören mag, das Gutachten regt zum Nachdenken an, da das Autorenteam nicht für eine völlige Abschaffung des AMNOG plädiert, sondern für Maßnahmen, die für ein feinfühliges „Nachjustieren“ der Gesetzesvorschriften sprechen. Da man offenbar auch in der schwarz-roten Koalition einen entsprechenden AMNOG-Nachholbedarf ausgemacht haben wird – der von CDU-Minister Hermann Gröhe MdB (54) moderierte „Pharma-Dialog“ spricht da Bände – dürften die auf 116 Seiten gemachten Vorschläge der beiden Wissenschaftler in Berlin auf fruchtbaren Boden fallen.

Zudem stahl der BPI, einer der sechs in Deutschland existierenden Pharmaverbände, der mehr die mittelständischen wie deutschen Unternehmen als Mitglieder vertritt, dem intern torkelnden Verband forschender Arzneimittelher-steller (vfa) buchstäblich die Show (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Der vfa versuchte noch zu retten, was noch zu retten war und setzte zeitgleich zur BPI-Veranstaltung eine eigene Pressekonferenz an, um die Journalistenmeute in Berlin zu kanalisieren. Genutzt hat es wohl wenig.

Wir dokumentieren die Zusammenfassung des BPI-Gutachtens.