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A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2015

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10193

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2015"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Neuer SHV-Anlauf: Heilmittelerbringer machen mit Politik-Papier mobil

(A+S 42 – 15) Die verfaßte Vertragsärzteschaft liegt bekanntlich strukturell und personell am Boden und demonstriert fast Tag für Tag selbst ihre Schwächen und Zerrissenheit. Kein Wunder, wenn nach den Gesundheitshandwerken nun auch die Heilmittelerbringer mit der Vorlage von politischen Forderungen mobil machen und versuchen, das entstandene Machtvakuum auszufüllen. Die Gesundheitshandwerker (u.a. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker) hatten bekanntlich im Mai 2015 ihr eigenes „Positionspapier“ vorgelegt (vgl. A+S 22 – 15, S. 4ff.). Nun folgen Physiotherapeuten, medizinische Bademeister, Masseure und Ergotherapeuten.

Gesundheitsberufe:
EU-Berufsausweis für Gesundheitsberufe soll umgesetzt werden

(A+S 42 – 15) Der EU-Harmonisierungsprozeß macht auch vor dem bundesdeutschen Gesundheitswesen nicht halt. Am 14. Oktober 2015 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzent- wurf mit dem etwas sperrigen Titel „über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-In-formationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe“. Damit soll ein einheitlicher EU-Berufsausweis nicht nur für alle Angehörigen der Gesundheits-berufe, sondern auch für Steuerberater eingeführt werden. Die Umsetzung einer bereits am 17. Ja- nuar 2014 beschlossen EU-Richtlinie macht diese etwas verwunderlich anmutende Verknüpfung notwendig. Mit dem zur Zeit 174-seitigen Gesetzesentwurf sollen nicht nur die Berufsgesetze für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, MTAs und PTAs, Hebammen, alle Heilmittelerbringer und Gesundheitshandwerker, Podologen, Diätassistenten, sondern auch alle Krankenpflegeberufe geändert werden. Und weil es die EU so will, auch die der Steuerberater.

Zahnärzte:
KZV Sachsen-Anhalt: Politische Attacke mit bundesweiter Bedeutung?

(A+S 42 – 15) Die Körperschaftsstrukturen für die Vertrags(zahn-)ärzte feiern in diesem Jahr be- kanntlich ihren 60. Geburtstag. In den ersten fünf Dezennien herrschte in der Öffentlichkeit eine relative Ruhe, nur selten „produzierte“ die eine oder andere KV bzw. KZV negative Schlagzeilen. Doch spätestens seit der Einführung der Hauptamtlichkeit für die Vorstände im Jahr 2005 häufen sich offenbar die Vorfälle, bei denen Staatsanwälte tätig werden müssen. In der KV Hessen mußten zwei Vorstände ihre Positionen räumen, die drei Vorstände der KV Berlin kämpfen seit einigen Jahren verbissen darum, ihre Funktionen zu behalten. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV) schaltete erst der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas II. Gassen (53) selbst die Staatsdiener ein, um dann erleben zu müssen, daß zwei Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) deren Vorsitzenden Hans-Jochen Weidhaas (63) anzeigten. Aktuell gerät nun die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV) in Magdeburg ins öffentliche Scheinwerferlicht. Ausgelöst durch einen Prüfungsbericht des SPD-geführten Aufsichtsministeriums beschäftigen sich auch Staatsanwälte mit dem Fall, der fachlich längst vor dem Landessozialgericht (LSG) anhängig ist.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Kassenbeiträge dürften bald auch für Arbeitgeber höher ausfallen

(A+S 42 – 15) Nach den jüngsten Prognosen des beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelten „Schätzerkreises“ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vom 14. Oktober 2015 geben die 123 noch existierenden Krankenkassen in 2015 rund 209,3 Mrd. € für die Gesund-heitsversorgung der Bevölkerung aus. 2016 soll diese Summe auf beachtliche 220,6 Mrd. € stei-gen. Diese Voraussage dürfte bedeuten, daß zum Jahreswechsel 2015/2016 die kassenindividuellen Zusatzbeiträge für die Versicherten auf breiter Front steigen werden. Der Schätzerkreis geht von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von dann 1,1 Prozentpunkten (aktuell 0,9 Prozent) aus. Doch in vielen Fällen dürfte er höher liegen. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine rein statistische Größe und bildet nicht den Durchschnitt aller kassenindividuellen Zusatzbeiträge gem. § 242a SGB V ab. Kein Wunder, wenn in Berlin eine breite Front von Politikern und Verbandsvertretern sowie vereinzelten Kassenvertretern forderte, daß auch die Arbeitgeber ein hö-heres Scherflein zu den Gesundheitsausgaben beitragen sollten.

Personalia:

1. Leichte Blessuren: Lauterbach bleibt Fraktions-Vize im Bundestag
2. FVDZ: Rückkehr zum Ancien Regime?
3. Antje Huber (1924 – 2015)