A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10214

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2016"

Verlagsmitteilung:

Aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens (Landgericht Köln Az.: 28 O 116/16 - Regina Feldmann ./. MC.B Verlag GmbH) steht diese Ausgabe bis zum Abschluss des Verfahrens online nicht zur Verfügung.

Die von Frau Feldmann durch die Kölner Kanzlei CBH Rechtsanwälte erwirkte einstweilige Verfügung richtet sich gegen zwei kürzeste Passagen im Beitrag "Verfahren nach Art der 'Roten Hilde' ? Mobbying-Queen 'entsorgt' KBV-Chef-Justitiar", der fast gleichlautend bereits in der Ausgabe dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik 13 - 2016 erschienen ist.

Verlagsmitteilung:
dfg Award® 2016: Die Jury hat entschieden

(A+S 13 – 16) Sie verspricht spannend zu werden, die mittlerweile 8. Gala zur Verleihung der fünf „dfg Awards® 2016“ am 2. Juni 2016 im Großen Ballsaal des Grand Elysée Hotels an der Hamburger Rothenbaumchaussee. Schon der Jury fielen in ihrer Sitzung am 26. Februar 2016 sowie bei den weiteren Beratungen bis zum 24. März 2016 die Entscheidungen schwer, aus der Vielzahl der eingereichten Vorschläge und Bewerbungen die nach ihrer Ansicht würdigsten Kandidaten in den Kategorien einvernehmlich festzulegen. Nun stehen die 25 Nominee-Namen und weitere Details fest (vgl. Beilage zu dieser A+S-Ausgabe). Die Gala zur Verleihung wird nachhaltig unterstützt von der CompuGroup Medical Deutschland AG, Koblenz; der HMM Deutschland GmbH, Moers; der spectrumK GmbH, Berlin; und dem Portal „gkv-vernetzt.de“, Essen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
BÄK-Scherbenhaufen: Die GOÄneu steht vor dem Aus – oder etwa nicht!?

(A+S 13 – 16) Es steht nicht gut um die beiden führenden Organisationen der Ärzteschaft. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jagt man eine Krisen-Sau nach der anderen durch die Wegelystraße (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Doch auch wenige Meter weiter, bei der Bundesärztekammer (BÄK), kann man sich kaum noch vor negativen Schlagzeilen retten. Beide bringen auf ihre eigene Art und Weise zudem die Union in die Bredouille, weil sich durch die Kalamitäten entweder zugesagte Gesetzesvorhaben weiter verschleppen oder neue gar erst ausgelöst werden. Während die internen KBV-Querelen „nur“ das Image der verfaßten Vertragsärzteschaft nachhaltig beschädigen, bringt das mittlerweile wohl unkontrollierbare berufspolitische Getrudele der BÄK-Akteure die niedergelassenen Mediziner um viel Geld und dürfte ihre Verhandlungspartner auf Seiten des PKV-Verbandes und der Beihilfestellen ordentlich verärgern. Denn der BÄK-Vorstand hat durch seinen Beschluß vom 18. März 2016, die Absegnung der weiteren Bestandteile der Novelle zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf Eis zu legen, weil „weiterer Diskussions-bedarf“ bestehe, ein völliges, auch gesetzgeberisches Desaster angerichtet. Der einzige, der sich die Hände reiben darf, ist der Mediziner und Gesundheitsökonom Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (53). Dem zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion war die GOÄ-Novelle stets ein Dorn im Auge und er wollte sie mit allen – auch gesetzgeberischen - Mitteln verhindern. Jetzt lieferten ihm nicht nur die 17 Kammerfürsten, mehrheitlich Mitglieder der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), das erwünschte Ziel „frei Haus“. Denn es ist fraglich, ob die GOÄ-Novelle wie eigentlich geplant, noch in dieser Legislaturperiode alle Hürden nehmen kann.

Ärzte:
Verfahren nach Art der „Roten Hilde“? Mobbying-Queen „entsorgt“ KBV-Chefjustitiar

(A+S 13 – 16) Noch am Abend des 15. März 2016 gab sich vor Journalisten in Berlin der amtieren-de Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen (53), optimistisch. Er beschwor zuversichtlich „den Geist von Blankenfelde“ und meinte damit die positive, zukunftsorientierte Stimmung, die noch bei der jüngsten Klausurtagung der Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung (VV) Ende Februar 2016 im Brandenburgischen geherrscht habe. Dort hatte man anscheinend über alle Fraktionen und persönlichen Animositäten hinweg gemeinsam an der Formulierung von berufs- und gesundheitspolitischen Zielen gearbeitet. Doch dieser vermeintliche „Burg-Frieden“ innerhalb der verfaßten Vertragsärzteschaft hielt nicht lange an. Der Düsseldorfer Orthopäde entschwand am 17. März 2016 in den Osterurlaub, wie üblich nach Florida. Einen Tag später schlugen bereits in der Berliner Wegelystraße nach bekannter Manier emotionale Wogen wieder hoch. In einer recht geschmacklosen Art und Weise nutzte die KBV-Vorständin Regina Feldmann (62) konsequent die Abwesenheit des ersten Mannes der verfaßten Vertragsärzteschaft und „entsorgte“ den seit 1988 für die Körperschaft tätigen Chefjustitiar Horst Dieter Schirmer (76). Seither geht unter den KBV-Mitarbeitern wieder einmal die Angst um, wer denn „der oder die nächste“ sein wird, den der Bannstrahl der Meininger Hausärztin hart und kompromißlos trifft. Und so mancher Akteur in den (Selbst-)Verwaltungen gerade der Körperschaften rechts der Elbe dürfte sich an bestimmte Zeiten des vergangenen Jahrhunderts erinnern.

Krankenhäuser:
BGH: Kommunale Zuschüsse und Subventionen bleiben „notifizierungspflichtig“

(A+S 13 – 16) Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, aber der Bundesgerichtshof (BGH) dürfte am 24. März 2016 eine wichtige Entscheidung zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser getroffen (Az.: I ZR 263/14). Allerdings ist der Fall mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen, da die Karlsruher Richter den Fall, es ging um die Zuschüsse des Landkreises Calw an seine Kreiskliniken Calw gGmbH, zur endgültigen Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) zurück verwiesen. Allerdings, der BGH stellte mit seiner Entscheidung wichtige Weichen, wie in der Zukunft Kommunen ihre Krankenhäuser bezuschussen dürfen. Im Klartext: Werden die Zuschüsse und Subventionen bei der EU-Kommission ordnungsgemäß angemeldet und damit „notifiziert“, dann geht alles mit rechten Dingen zu. Für die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis MdB (61) war das Urteil ein wichtiges Signal, „daß nun abschließend geklärt wurde, daß es nicht nur legitim, sondern auch legal ist, wenn staatliche Strukturen finanzielle Unterstützung für Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge geben.“ Diese Einschätzung der Ulmer Politikerin dürfte wohl zu weit gehen, handelt es sich doch um enge, rechtlich vorgezeichnete Grenzen, unter denen die Subventionierung möglich ist. Daß dieser Art von Unterstützung den Organisationen anderer Trägerarten gar nicht gefällt, konnte man unter anderem den ersten Stellungnahmen z.B. des Evangelischen Krankenhausverbandes (DEVK) entnehmen.

Personalia:

1. LZÄK Brandenburg mit Vizepräsidentin
2. AOK BV landet Personalcoup
3. DAK Gesundheit installiert Ex-Minister als designierten Vorstandsvorsitzenden
4. DKV verjüngt Vorstand
5. ZTG mit neuer Führungsstruktur