A + S Aktuell - Ausgabe 26 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10226

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 26 - 2016"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Steuerzuschuß statt „Verschiebebahnhof“: Flüchtlingsversorgung geht nicht ohne

(A+S 26 – 16) Mit gewissen gesundheitspolitischen Turbulenzen dürfte man in den nächsten Wochen zu rechnen haben. Denn nicht alles, was koalitionsintern als abgesprochen erscheint, wird letztendlich auch realisiert werden. Dazu tragen vor allem die Sozialdemokraten bei. Nicht nur in der Union wundert man sich über so manche verbale Volte, die der zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (52), zu schlagen weiß (vgl. auch Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Es könnte aber auch sein, daß er aus SPD-Kreisen den einen oder anderen „Hinweis“ erhielt, damit er auch die korrekte Parteilinie vertritt. Das fällt z.B. bei seinen kommentierenden Wortspenden zur Idee von CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (55) auf, für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge einen tiefen Griff in den Gesundheitsfonds zu wagen (vgl. A+S 25 – 16, S. 3ff.). Erst befürwortete Lauterbach diese Maßnahme, wenige Tage ruderte der Kölner Ökonom etwas zurück. Und näherte sich der Haltung eines Papieres an, das aktuell aus dem Managerkreis der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung heraussickerte. Unter dem Titel „Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge pragmatisch verbessern“, sprechen sich die Experten der Stiftung dafür aus, die Problematik als gesellschaftliche Aufgabe anzusehen und Steuergeld aufzuwenden. Daß die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge ins Geld geht, das dürfte mittlerweile landauf, landab klar sein. Nur, wer letztendlich die Zeche über welches „Portemonnaie“ zahlt, darüber herrscht Dissens wie über die Aushändigung von speziellen elektronischen Gesundheitskarten an die Refugees.

Kassenmilliarden: Wie winden sich Gröhe & Co. aus der Zwickmühle?

(A+S 26 – 16) Innerhalb der nächsten Tage müssen die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition (GroKo) versuchen, sich durch beherztes Handeln aus einer selbst fabrizierten Zwickmühle heraus zu winden. Am Donnerstag, dem 7. Juli 2016, findet man auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages den Punkt 28, mit dem das „Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ beschlossen werden soll. Ein bisher noch nicht zurückgenommener Änderungsantrag der beiden Koalitionsfraktionen sieht bekanntlich vor, daß durch eine rückwirkend zum 1. August 2014 gelten-de Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) das Bundesversicherungsamt (BVA) die Festlegungen für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds unterjährig neu festlegen kann (vgl. A+S 21+22 – 16, S. 7ff.). Seit der Vorlage dieses Antrages am 11. Mai 2016 brennt in Berlin die Hütte. Denn mit der Umsetzung des Vorhabens kann das Amt nach dem Willen des Gesetzgebers quasi „ad libitum“ die Feinjustierungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ändern. Ehemals ausgestellte Bescheide der Behörde würden nachträglich ge-ändert, auch weil man am Rhein aktuelle Urteile von Landessozialgerichten (LSG) berücksichtigen muß. Von Planungssicherheit für die 118 noch existierenden Kassen keine Spur. Kein Wunder, wenn von Seiten vieler Körperschaften Front gegen das Vorhaben gemacht wird. Der Antrag, sollte er wirklich Eingang in den „Gesetzes-Omnibus“ finden, könnte auch erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsanbieter haben. Denn die Kassen müßten ihre Bilanzen ändern, aus zuvor finanziell gut aufgestellten Kassen würden bedrängte und umgekehrt. Doch wer Probleme mit seinen Geldflüssen hat, der schließt keine teuren, innovativen Versorgungsverträge ab oder wird bei Honorarverhandlungen gütiger und damit freigiebiger.


Kontrolle über Bundes-Körperschaften: BMG will noch härter zupacken

(A+S 26 – 16) Alle öffentlichen Proteste von Seiten der verfaßten Zahnärzteschaft oder des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben nichts genutzt. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) beharrt man auf dem Plan, die seiner Aufsicht unterstehenden bundesweiten Körperschaften härter an die Kandare zu nehmen. Das geht aus der neuesten Fassung der „Eckpunkte zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“ mit Stand vom 24. Juni 2016 hervor, die der A+S-Redaktion vorliegt. Einige der Änderungen am Vorgängeroeuvre vom 23. März 2016 lassen aufhorchen (vgl. A+S 21+22 – 16, S. 2ff.).

Ärzte:
KV-Wahlen 2016: Die Spannung bei den Akteuren steigt

(A+S 26 – 16) Bei so manchem Granden aus den Führungsriegen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist seit Wochen eine gewisse Nervosität spürbar. Geht es doch bei den meisten der hauptamtlichen Vorstände um ihre berufliche Zukunft. Denn in allen 17 Körperschaften schreiten bis November 2016 die Vertragsärzte und Psychotherapeuten zur Wahlurne, um die Zusammensetzung der Vertreterversammlungen (VVen) für die nächsten sechs Jahre zu bestimmen. Die VVen fungieren als die wahren Arbeitgeber der KV-Spitzen. Ändert sich durch das Wahlergebnis die Machtbalance erheblich, dann könnte so manche Wieder- oder geplante Neuwahl ins Wasser fallen. Nicht erst seit den jüngsten Urnengängen in Europa ist klar, wenn der „Souverän“, also das Wahlvolk etwas will oder ihm der Umgang der Oberen mit der Basis nicht behagt, dann straft er per Stimmzettel ab. Wen der Bannstrahl trifft, das bleibt abzuwarten.

Personalia:

1. FRESENIUS-Chef verläßt seinen Konzern und wechselt zu Nestlé
2. Hans-Meyer-Medaillen für pharmazeutische Berufspolitiker