A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10242

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2016"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Arzneimittelabgabe: Der Kampf der Apotheker um Pfründe

(A+S 42 – 16) Auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag vom 12. bis zum 15. Oktober 2016 in München herrschte bei Deutschlands Pharmazeuten noch eitel Sonnenschein. Nicht nur CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (55), sondern die Berliner Gesundheitspolitiker aller Fraktionen überboten sich mit Liebenswürdigkeiten. Das „Füllhorn guter Nachrichten“ für die im Lobbying auf dem glatten Berliner Parkett recht aktive Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) war ja auch recht prall gefüllt. Es regnet aufgrund geplanter Gesetzesänderungen nicht nur zusätzliche 100 Mill. € mehr Honorar auf die Offizine herab, auch für die Zytostatika herstellenden Apotheker fällt „Manna“ ab. Beide Maßnahmen der Berliner Politik erfolgen sehr zum Unwillen der auf Sparsamkeit bedachten Krankenkassen. Zusätzlich dürfen sie sich auch in die „Medikationspläne“ für die Patienten einschalten. Wenige Tage später, am 19. Oktober 2016, versetzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch jeglichem ABDA-Freudentaumel ein Ende. Der um seine Wiederwahl bangende ABDA-Präsident Friedemann Schmidt (52) mußte daraufhin „entsetzt“ das „Ende des Abendlandes“ proklamieren, weil Europas oberste Richter „die geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter“ eingestuft hatten.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
BMG: Es darf kein „Dämmerlicht des Vergessens“ geben

(A+S 42 – 16) Im letzten Jahrhundert kursierte im politischen Bonn der kennzeichnende Spruch: „Politiker kommen und gehen, Beamte, Sekretärinnen, Chauffeure, Lobbyisten und Journalisten bleiben“. Gerade in Ehren ergraute MatadorInnen der letzten fünf Gruppen kommen so leicht auf 20, 30, 40 und mehr (Dienst-)Jahre, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen überblicken können. Ein riesiger Erfahrungsschatz – manchmal auch verborgen in Archiven –, den die unter-schiedlichen Politiker nicht immer zu nutzen vermögen oder wollen. Denn „gräbt“ man, so kann es sein, daß man bei diesen Altvorderen oder ihren Kisten und Kästen unter Umständen gar Erstaunliches oder Schreckliches ans Tageslicht befördert. Diese Erfahrung mußte auch die dfg-Redaktion machen als sie ins eigene Archiv stieg, um wegen aktueller Nachrichten aus der Vertragsärzteschaft (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe) nach deren geschichtlichen Ursachen zu forschen. Danach begann das große Grübeln, wer bei der laufenden Debatte um das Selbstverwaltungsstär-kungsgesetz bzw. den Kabalen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und ihrer „Aufsicht“ am besten „getäuscht, getrickst und getarnt“ hatte. Vor allem eine Person im BMG kann sich aktuell nicht mehr mit „Nichtwissen“, höchstens mit dem Aspekt des „Vergessens“ herausreden.

Ärzte:
Gassen greift durch: CBH nicht nur entmandatiert – Feldmann teilweise entmachtet

(A+S 42 – 16) In der Berliner Gerüchteküche hatte es schon seit dem 11. Oktober 2016 heftig gebrodelt. Was vorher heftigst nur mündlich oder im so genannten KV-Chat schriftlich kolportiert wurde, konnten die 60 Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Abend des 18. Oktober 2016 per Mail schwarz auf weiß selbst lesen. Der amtierende Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen (54) erstattete ihnen auf vier Seiten einen umfangreichen Bericht über die aktuellen Vorgänge in der Wegelystraße und fügte zusätzlich weitere höchst brisante Dokumente an. Interpretiert man den Inhalt des Rundschreibens, das der A+S-Redaktion vorliegt, richtig, dann dürfte es in der KBV-Zentrale spätestens seit dem 7. Oktober 2016 heftig „gerumst“ haben. In für ihn ungewohnt klarer Form, garniert mit heftigen Vorwürfen und deftigen Entscheidungen wie selten zuvor, rechnete der Düsseldorfer Orthopäde mit seiner Stellvertreterin Regina Feldmann (63) und ihrer Lieblingskanzlei Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner (CBH) ab. Da war von „absurden Vorwürfen“ die Rede, von der „Beschädigung der Reputation einer Körperschaft“ und von „unabgestimmten, unkollegialen und für die KBV schädlichen Vorgehensweisen“ sowie von „Durchstechereien“ und einigem mehr. Gassen dürfte buchstäblich der Geduldsfaden gerissen sein als er neue „interne Vorfälle“ aufgedeckt hatte. Seinen daraufhin mit seiner „goldenen Stimme“ beschlossenen sieben Punkte umfassender Aktions- und Entscheidungsplan stimmte er im Vorfeld seiner Rundmail mit der Führung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ab.

KBV contra Dr. Krimmel: Erneute Gerichtsschlappe für Kanzlei CBH

(A+S 42 – 16) An der Verhandlung vor der 56. Kammer des Arbeitsgerichtes Berlin nahm am 5. Oktober 2016 von Seiten der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) niemand teil. Vermutlich hatte man den Inhalt der gefällten Entscheidung nach den Ausführungen des Vorsitzenden des eigenen, internen „Vertrauensausschusses“, Prof. Dr. iur. Hans Lilie (67), im geschlossenen Teil der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) am 4. März 2016 schon vorausgesehen. Aber nicht getraut, die Widerklage im Verfahren mit dem Aktenzeichen 56 Ca 12798/16 zurückzunehmen oder auf einen Vergleich – wie vom Vertrauensausschuß vorgeschlagen – hinzuarbeiten. Es kam wie es kommen mußte. Wie in der Causa „Wollersheim“ (vgl. A+S 32+33 – 16, S. 6ff.) erlitt die Körperschaft nun eine weitere, herbe Niederlage. Bei einem Streitwert von mehr als 1,38 Mill. € dürften allein die Rechts- und Verfahrenskosten erheblich sein und die bisher schon horrenden Aufwendungen in Mill.-€-Höhe der KBV im Rahmen des „Feldzuges“ der KBV-Vorständin Regina Feldmann (63) gegen das „Ancien Regime“ weiter erhöhen (vgl. A+S 17 – 16, S. 7ff.).

KBV-Dienstverträge: Hätte man doch den Hess-Brief genau gelesen

(A+S 42 – 16) Die Zahl der verlorenen Prozesse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des „Feldzuges“ der amtierenden Vorständin Regina Feldmann (63) gegen das „Ancien Regime“ nimmt zu. Der ehemalige KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Rainer Hess (75) siegte, die ehemalige Justitiarin Ulrike Wollersheim (57) ebenfalls (vgl. A+S 32+33 – 16, S. 6ff.). Und am 5. Oktober 2016 gewann der ehemalige Hess-Stellvertreter Dr. med. Lothar Krimmel (59) sein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Weitere Niederlagen dürften folgen, wie Auguren aus der Vertragsärzteschaft kolportieren. Und: Man scheint in der Berliner Wegelystraße wie auch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht mehr so recht auf die Künste der Kölner Kanzlei Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner (CBH) zu setzen. Denn die Rechtsanwälte vom Rhein wurden zu Gunsten einer anderen international auftretenden Sozietät in diversen Fällen „entmandatiert“. Und zwar nicht nur für ein Verfahren gegen den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler (55), sondern auch bei einigen anderen Verfahren (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Das wirft kein günstiges Licht auf die Experten aus der Domstadt. Ob den Kölnern der Überblick verloren gegangen ist oder woran es liegt, daß sie in einigen der von ihnen empfohlenen und danach betreuten Verfahren „Schlappen“ einstecken mußten, das werden nur sie selbst wissen. Vielleicht hätten sie Dokumente, die sie selbst in eines der verlorenen Rechtsverfahren einbrachten, besser lesen und auch verstehen sollen. Nach der Lektüre eines dieser Dokumente vom 30. November 2015, das der A+S-Redaktion vorliegt, hätten sie vermutlich zwei Niederlagen selbst voraussehen können. Dieses dreiseitige Papier bringt zudem das BMG bzw. den zuständigen Abteilungsleiter Dr. iur. Ulrich Orlowski (63) erheblich in die Bredouille (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe).

Gesetzliche Krankenversicherung:
Schätzerkreis: Für die Leistungserbringer sind 4,9 Prozent Zuwachs eingepreist

(A+S 42 – 16) Bereits am späten Nachmittag des 13. Oktober 2016 kam der beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelte „Schätzerkreis“ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nieder. Und fällte sein lang erwartetes wie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) sorgsam eingefädeltes Ergebnis. Rein rechnerisch ergibt sich aus den gemeinsamen Schätzergebnissen der Experten von BVA, BMG und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)) „keine Veränderungen des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes gegenüber 2016“. Im Klartext: Auch im Jahr 2017 dürfte der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV-Mitglieder bei 1,1 Prozent liegen. Denn in der Regel folgt das BMG dem Votum des Schätzerkreises und legt gem. § 242a SGB V zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) den (neuen) GKV-Durchschnitt zum 1. November des noch laufenden Jahres 2016 fest. An diesem Tag wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Personalia:
1. SPD-Juristin wird neue Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern