A + S Aktuell - Ausgabe 49 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10248

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 49 - 2016"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
SPD-Wahlkampf-Impulse: Man gibt der PKV eine Chance und Kliniken „Bundesknete“

(A+S 49 – 16) Die im Bundestag vertretenen Parteien bereiten sich langsam auf die Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im September 2017 vor. Vor allem für die SPD bedeutet dieses einen langen, quälend anmutenden Prozeß, der bereits Anfang 2015 mit der Einsetzung einer Programmkommission durch den Parteivorstand begann. Schließlich streben einige führende Entscheidungsträger ein so gutes Wahlergebnis an, daß es zum Ausstieg aus der Großen Koalition (GroKo) reicht. Danach will man mit DIE LINKE und den BündnisGRÜNEN über den Einstieg in eine rot-rot-grüne Koalition auf Bundesebene reden. Zwar soll der SPD-Parteitag erst im Mai 2017 endgültig über das Wahlprogramm entscheiden, aber nach langen Debatten und einigen Veranstaltungen später, legte die Programmkommission bereits am 28. November 2016 ein 71-seitiges „Impuls-Papier“ vor. Das unter dem Titel „Fortschritt und Gerechtigkeit – Chancen für Alle“ daher segelnde Oeuvre soll nun breit in der Öffentlichkeit diskutiert werden, bevor man an den finalen Feinschliff geht. Das Papier enthält viel Altbekanntes, geht an manchen Stellen breit auf bundespolitische Aktualitäten ein und wartet in seinem gesundheits- und sozialpolitischen Teil sogar mit Überraschungen auf.

Ärzte:
„BSG bestätigt: Kein Streikrecht für Vertragsärzte

(A+S 49 – 16) Der Stuttgarter Allgemeinarzt Dr. med. Werner Baumgärtner (65) galt berufspolitisch stets als streitbarer Mensch. Dieser Einsatz für seine Berufskollegen führte ihn schon 1995 auf den Sessel des Vorsitzenden des ehrenamtlich tätigen Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW) und später in den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Nach dem gesetzgeberisch gewollten Übergang zu hauptamtlichen Vorständen bei den Körperschaften zog er sich 2005 weitgehend auf seine Funktion als Vorsitzender des MEDI-Verbundes zurück, gehört aber aktuell noch den Vertreterversammlungen (VVen) der neuen KV Baden-Württemberg wie der KBV an. Die heutigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB), die eine KV als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Bestandteil der mittelbaren Staatsverwaltung macht und deren Zwangsmitglieder als Vertragsärzte in ein enges juristisches Korsett zwingt, sollten ihm also hinlänglich bekannt sein. Und damit auch das 1955 den damaligen Kassenärzten abgerungene Verbot zu „streiken“. Doch diese Gesetzesnorm dürfte nicht nur ihm allein gehörig gegen den Strich gegangen sein. Also opponierte er gegen das Streikverbot, inszenierte einen jus-titiablen Fall, der am 30. November 2016 vorläufig vom Bundessozialgericht (BSG) entschieden werden mußte. Doch trotz seiner – absehbaren – Niederlage in Kassel dürfte der Schwabe nicht aufgeben wollen. Obwohl die BSG-Urteilsgründe noch nicht vollständig vorliegen (Az.: B 6 Ka 38/15 R) kann man davon ausgehen, daß der streitbare Stuttgarter Ärzte-Funktionär gewillt ist, das Thema abschließend vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden zu lassen.

Personalia:

1. CDU: Schlechte Ergebnisse für Merkel und Spahn – glänzendes für Gröhe
2. ABDA: Ost-Führungsduo mehr als überzeugend bestätigt
3. Generationswechsel bei der LZÄK Baden-Württemberg
4. ABV: Versorgungswerke stellen Vorstand teilweise neu auf
5. KAV Wien: Deutscher wegen Parteienstreit vor der Abberufung
6. SANA-Vorstand bald wieder komplett – Aufsichtsrat beruft Frau zur CFO
7. Und dann war da noch der Fall Frank Spaniol …