A + S Aktuell - Ausgabe 01+02 - 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10252

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 01+02 - 2017"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bürgerversicherung: SPD-Munition verpufft - Umstrittene Studie sorgt für Verdruß

(A+S 1+2 – 17) Der gesundheitspolitische Vormann der Sozialdemokratie, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (53) ist bekanntlich kein Freund der Privaten Krankenversicherung (PKV). Für den Kölner Gesundheitsökonomen ist „das PKV-Modell nicht mehr zeitgemäß“. Nur bei seiner Alternative, eine „Bür-gerversicherung“ einzuführen, dürfte er sich mehr und mehr den juristischen Realitäten beugen müssen. Das wurde schon am 28. November 2016 deutlich, als die SPD den Text ihrer „Wahl-kampf-Impulse“ veröffentlichte (vgl. A+S 49 – 16, S. 2ff.). Der von Lauterbach mit redigierte gesundheitspolitische Teil erweckte eher den Eindruck, daß die Partei durch das Drehen von gesetzgeberischen Stellschrauben die PKV „aushungern“ will, statt sie im Zusammenwirken mit den Bündnis-GRÜNEN und DIE LINKE durch einen Kraftakt gänzlich abzuschaffen. Diesen Eindruck erweckt auch ein Positionspapier aus der parteinahen Friedrich-Ebert-Stiftung, das am Jahresende 2016 an die Öffentlichkeit durchsickerte. Neun Experten, darunter zwei ehemalige Schüler des Essener Gesundheitsökonomen Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem (57), hatten sich unter der Leitung der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis MdB (62), Gedanken über den „Weg zur Bürgerversicherung“ gemacht. Sie wollten mit ihrem Oeuvre „Solidarität stärken und Parität durchsetzen“. Letztendlich mußten aber auch sie sich den Realitäten beugen. Zusätzlich wollte die Gütersloher Bertelsmann-Stiftung am 10. Januar 2016 durch ein bei Berliner IGES-Institut GmbH „bestelltes“ Gutachten der Bürgerversicherung das Wort reden – ohne den Begriff selbst in den Mund zu nehmen. Die Studie sorgte angesichts einiger struktureller Defizite für einen wahren öffentlichen Shitstorm. Nicht nur ärztliche Organisationen wie die Bundesärzte-kammer (BÄK) oder der Hartmannbund (HB) opponierten heftig, auch der Deutsche Beamtenbund (dbb) ließ kein gutes Haar an den wissenschaftlichen Ergebnissen. Die Zielrichtung von Auftrag-geber und Institut war zu offensichtlich: Durch Abschaffung der Beihilfe für die Beamten der PKV den größten Teil ihrer Versicherten zu entziehen. Für den Bund und einige Länder würde sich das Rechnen, für drei „arme“ Länder jedoch nicht. Zusätzlich fehlte in der IGES-Studie die Bearbeitung weiterer, wichtiger juristischer Fragen, die auch von den Ebert-Experten nicht beantwortet werden konnten. Dennoch kündigte Lauterbach am 11. Januar 2017 öffentlich an, daß die SPD sich des Beamtenthemas in ihrem Wahlkampfprogramm annehmen werde.

BMJ veröffentlicht lukrative Zusatzverdienste von BSG-Richtern

(A+S 1+2 – 17) Die bundesdeutsche Justiz verfügt eigentlich über einen hervorragenden Ruf. Die Richter sind nach dem Grundgesetz „unabhängig“. Weisungen „von oben“ dürfen nicht sein und wie und wo sie ihre zahlreichen „Fälle“ abarbeiten, bleibt ihnen überlassen. Und sei es auf dem Tennisplatz. Die Volljuristen sind Beamte und unterliegen dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). So weit so gut. Aber manchmal wundert man sich als „Normalverbraucher“ schon, warum sich die Verfahren vor den diversen Gerichten in Deutschland in die Länge ziehen. Urteile z.B. von Sozialgerichten in schriftlicher Form manchmal erst nach fast drei Monaten eintrudeln. Könnte es sein, daß die Justizangehörigen anderen Tätigkeiten neben ihren dienstlichen Verpflichtungen nach-gehen? Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte es genau wissen. Dort machte man sich Sorgen über eine „Gefährdung der Unabhängigkeit“ der Richter an den sechs obersten Bundesgerichten, und zwar dem Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundessozialgericht (BSG) und Bundespatentgericht (BPatG). Den GRÜNEN schwante, daß sich die Richter in Karlsruhe, Leipzig, München, Erfurt und Kassel irgendwie langweilen könnten und daher „entgeltliche Nebentätigkeiten, namentlich etwa der Wahrnehmung lukrativer Angebote für Vortrags- und schriftstellerische Tätigkeit, Schlichter-, Schiedsrichter- oder (von Arbeitgeberseite zu bezahlender) Vorsitztätigkeit in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz“ nachgehen würden. Die 25 in der Bundestagsdrucksache 18/10435 gestellten Fragen beschäftigte das Bundesjustizministerium (BMJ) einige Zeit. Denn die Oppositionfraktion wollte es genau wissen und exakt die Höhe der (Neben-)Einnahmen der Bundesrichter aus sieben Jahren aufgelistet haben (2010 – 2016). Am 28. Dezember 2016 lag die Antwort (BT-Drs. 18/10781) endlich vor. Und was man dort auf den 72 Seiten an Beträgen fand, das war beachtlich, zum Teil üppig. Den höchsten Einzel-Spitzenwert findet man in 2015, da blechte ein Verlag 473.849 € an Richter am BGH. Aber auch die BSG-Richter ließen sich nicht lumpen. Ihre Spitzenwerte lagen zwischen 124.515 € (2016) bis 200.640 € (2010).

Gesetzliche Krankenversicherung:
Innovationsfonds: Unterschiedliche Meinungen bei Juristen und Akteuren

(A+S 1+2 – 17) Langsam scheint Routine in die Arbeit der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu kommen. Aber es dauert immer noch eine Weile, bis Neuigkeiten aus der Wegelystraße herausdringen. Immerhin: Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist Mitte Dezember 2016 veröffentlichte der Innovationsausschuss am 6. Januar 2017 endlich auch eine Übersicht über die 62 geförderten Projekte zur Versorgungsforschung. Die Liste der Projekte über neue Versorgungsformen hatte man schon am 1. Dezember 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Doch hinter den Kulissen scheint es zu rumoren. Zum einen sollen sich die Juristen der beteiligten Spitzenorganisationen streiten. Zum anderen diskutiert man intensiv über die unterschiedlichen Bewertungsergebnisse im Expertenbeirat des Innovationsfonds und den späteren Entscheidungen im Ausschuß. Nachdem unterschiedliche Zeitpläne für die Förderwelle 2017 kursierten, scheint man sich aber immerhin auf eine Fassung geeinigt zu haben.

Fusionsautobahn: Da waren es nur noch 113 – wohin geht die Reise?

(A+S 1+2 – 17) Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit nahm in den vergangenen Monaten der Verkehr auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu. Nachdem zum 1. Juli 2016 die Fusion der Hamburger Ersatzkasse DAK-Gesundheit mit der ebenfalls an der Alster beheimateten BKK Beiersdorf AG wirksam wurde, verfügte der Berliner Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) nur noch über 117 Mitglieder. Doch bei dieser Zahl blieb es nicht. Denn es war schon zu diesem Zeitpunkt klar, daß spätestens zum 1. Januar 2017 vier weitere Betriebskrankenkassen in anderen Körperschaften aufgehen würden. Beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) verfügt man aktuell nur noch über 113 Einzelkassen als Mitglieder. Angesichts der durch die aktuelle Ausgabenpolitik des Gesetzgebers zu Gunsten der Leistungserbringer wie der Versicherten verursachten, wie auch durch die vielfach kritisierten Unschärfen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) bewirkten Markt-Turbulenzen, kann man davon ausgehen, daß das nicht das Ende des Konzentrationsprozesses in der GKV sein wird. Welche Körperschaften durch eine Fusion zum Aufgeben gezwungen werden, muß man abwarten. „Gehandelt“ werden in Insiderkreisen einige Namen, vor allem von BKKen. Doch wie so oft, bestätigen sich Branchengerüchte nicht immer. Zumal die wirtschaftliche Lage bei einem Großteil der Körperschaften recht zufriedenstellend ist. Man wartet lieber die wei-tere finanzielle Entwicklung im Jahr 2017 ab – und vor allem die Ergebnisse der Bundestagswahlen im September 2017. Daß die „Schallmauer“ von 100 Kassen einmal unterschritten sein wird, daran zweifeln nur wenige der Kenner. Nur wann, das steht noch in den Sternen. Damit die Namen von „untergegangenen“ Kassen so schnell nicht vergessen werden, veröffentlicht die A+S-Redaktion noch einmal die „-Liste der GKV-Fusionen und Namensänderungen“ der Jahre 2016 und 2017.

Morbi-RSA: Jetzt soll es der BVA-Beirat richten – allerdings mit neuen Gesichtern

(A+S 1+2 – 17) In dem seit längerer Zeit geführten heftigen Streit der Kassenarten über die „rich-tigen“ Strukturen beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) hat nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) regulierend eingegriffen. Am 13. Dezember 2016 unterzeichnete der beamtete BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe (59) einen entsprechenden Erlaß, mit dem beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelten „Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ ein Auftrag für ein „Sondergutachten“ erteilt wird. Allerdings - wie schon so oft – verbindet das Haus von CDU-Minister Hermann Gröhe MdB (55) seine Entscheidung mit einem Junktim. Und prompt begannen im gesundheitspolitischen Berlin wieder die Spekulationen. Man wunderte sich z.B. nicht nur über den Inhalt des Erlasses, sondern zusätzlich auch über die Langsamkeit der BMG-Verwaltung, die das Schriftstück wohl erst am 19. Dezember 2016 bei den zuständigen Empfängern aufploppen ließ.

Personalia:

1. KV Brandenburg: Dreier-Vorstand mit Nicht-Arzt komplettiert
2. KV Thüringen: Man setzt auf die bewährte Mannschaft
3. KZV WL: VV tauscht Vorstand aus
4. ABDA: Neuer Geschäftsführer bei der Arzneimittelkommission der Apotheker
5. ABV: Versorgungswerke stellen Vorstand teilweise neu auf
6. SRH: Ekkernkampf erklimmt Stuhl des Aufsichtsratsvorsitzenden
7. IVSS: Ein Deutscher führt ab 2017 den Welt-Verband
8. BARMER: BVK für Langkutsch – Heinemann wie erwartet gewählt – Strauch geehrt
9. APKV: Ex-Bundesminister Bahr endlich Vorstandsmitglied
10. Neuer CEO bei HealthEcon
11. Hermann Stefan Keller wurde 75