A + S Aktuell - Ausgabe 05 - 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10255

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 05 - 2017"

Verlagsmitteilung:
Bewerbungsphase dfg Award® 2017: Bitte Poststellen und Sekretariate benachrichtigen

(A+S 5 – 17) Wie bereits angekündigt, beginnt in diesen Tagen die Bewerbungsphase für die 9. Runde der Vergabe der „dfg Awards® 2017“. Die Ausschreibung wird nicht nur dieser A+S-Aus-gabe als Anhang beigefügt, sondern auf vielfachen, besonderen Wunsch aus der Leserschaft noch einmal zusätzlich getrennt per Post und Mail versandt. Zu oft soll es in den letzten Jahren vorgekommen sein, daß die Ausschreibungsunterlagen nicht rechtzeitig auf den Schreibtischen der Entscheidungsträger gelangten. Mit dem doppelten Zustellungsverfahren soll diesem Problem, auch damit die Fristen von Bewerbern eingehalten werden können, abgeholfen werden.

Gemeinsame Selbstverwaltung:
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: Die „Lex Feldmann“ passierte den Bundestag

(A+S 5 – 17) Vor Selbstbewußtsein gestrotzt haben die bundesdeutschen Gesundheitspolitiker am Abend des 26. Januar 2017 im Deutschen Bundestag wahrlich nicht. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ passierte wortlos das Hohe Haus an der Spree. Die vorbereiteten Reden gab man „zu Protokoll“. Da nicht damit zu rechnen ist, daß der Bundesrat am 10. Februar 2017, bei seiner 963 Sitzung, dem so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz etwas entgegensetzt, kann das auch „Lex Feldmann“ genannte Werk aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Tage nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Und das dürfte vor dem 3. März 2017 der Fall sein. An diesem Tag will die neu zusammengesetzte Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sich konstituieren, um den Vorstand für die nächsten sechs Jahre zu küren. Die Berliner Eile hatte also ihren Grund.

Es werden krampfhaft „Köpfe“ gesucht – Oder wer gewinnt beim Bazar-Feilschen?

(A+S 5 – 17) Es gehört nun einmal zu den seltenen Fällen der Koinzidenz, daß sich manchmal bestimmte Urnengänge und personelle Entscheidungen häufen. Für das Jahr 2017 scheint das im besonderen Maße zu gelten. Nicht nur die drei Landtagswahlen im Saarland, Schleswig-Holstein und NRW werfen ihre politische Schatten voraus, auch die Bundestagswahl voraussichtlich am 24. September 2017 dürfte Weichen für die Zukunft stellen. Im Gesundheitswesen bestimmen nicht nur die Sozialversicherungen mit den Sozialwahlen 2017 ihre Selbstverwaltungen neu. Auch bei den Leistungserbringern stehen am 3. und 17. März 2017 die Neuwahlen für die Vorstände der Kassenärztlichen wie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) an. Und um das Maß voll zu machen: Bis zum 30. Juni 2017 müssen sich die Trägerorganisationen des Gemeinsa-men Bundesausschusses (G-BA) auf ein neues Personaltableau geeinigt haben. Es geht nicht nur um die (Neu-)Bestimmung der drei Unparteiischen Mitglieder des höchsten Beschlußgremiums in der Gemeinsamen Selbstverwaltung (vgl. zuletzt A+S 48 – 16, S. 2ff.), sondern auch um die Ersetzung des einen oder anderen Protagonisten aus der Riege der altgedienten und in die Jahre gekommenen Stellvertreter. Zusätzlich: Wenn überall neue Personen die Geschicke ihrer Organisationen bestimmen, dann könnte auch die eine oder andere lukrative Schiedsamtsposition auf dem Prüfstand stehen. Beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) soll man sich bereits am 24. Januar 2017 dem Thema gewidmet haben. Da tagte der „Fachbeirat“ des Verbandes, um sich erste „Gedanken“ zu machen. Aus den Beratungen hinter hermetisch verschlossenen Türen drang aber noch nichts Konkretes heraus.

Ärzte:
Bringt Personalcoup die KV Berlin in ruhigere Fahrwasser!?

(A+S 5 – 17) Der Reigen der Urnengänge bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) geht so langsam zu Ende (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Als letzte der 17 Körperschaften will die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin am 11. Februar 2017 ihren Vorstand neu bestimmen. In dem im September 2016 gewählte hauptstädtische Selbstverwaltungsgremium finden sich Vertre-ter von sieben ärztlichen und zwei psychotherapeutischen Listen, so daß nur durch eine, mögli-cherweise fragile Koalitionsbildung eine Mehrheit in der 40-köpfigen VV zustande kommen kann. Erschwerend kommt hinzu, daß gut die Hälfte aller Mandatsträger neu in die Versammlung ein-rückte. Auch wenn dem einen oder anderen Mitglied schon zu früheren Zeiten gelungen war, dort einen Sitz zu ergattern.

Krankenhäuser:
Konzentrationsprozeß: Neueste Meldungen von der Übernahmefront

(A+S 5 – 17) Im Januar 2017 konnte sich die zuständige 3. Beschlußabteilung des Bundeskartellamtes (BKartA) nicht über einen Mangel an Arbeit beklagen. Zwar haben die Bonner Beamten ihren vor längerer Zeit angekündigten Überprüfungsprozeß über den bundesdeutschen Kranken-hausmarkt noch nicht abgeschlossen, mit dem sie neue Prüfkriterien für die Fusionskontrolle entwickeln wollten (vgl. A+S 25 – 16, S. 5f.). Daher müssen sie noch nach den bisherigen Regeln entscheiden. Doch das scheint sie von Entscheidungen nicht abzuhalten. So genannte „Big Deals“ wie in den vergangenen Jahren waren nicht zu ermitteln. Der Konzentrationsprozeß im bundesdeutschen „Markt“ geht weiter in Trippelschritten, also per Einzelübernahme einer einzelnen Ein-richtung von statten.

Personalia:

1. KV-Vorstandswahlen: Abwahlen, Stühlerücken und viel Kontinuität
2. KZV Niedersachsen: Wachwechsel an der Spitze
3. LÄK Brandenburg stürzt MB-Präsidenten
4. RHÖN-Klinikum AG: Münch-Vertrauter rückt zum Vorstandsvorsitzenden auf
5. Bei Dussmann greift die Prinzessin durch

Dokumentation:
CDU-Gesundheitsfachausschuß will Vorfahrt für eHealth in Deutschland

(A+S 5 – 17) Wenn Angehörige der nachwachsenden Politikergenerationen ein CDU-Gremium führen wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bun-desfinanzministerium (BMF) und frühere gesundheitspolitische Vormann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn MdB (36), und sein Stellvertreter im Vorsitz des CDU-Bundesfachausschusses „Gesundheit und Pflege“, der Ex-Gesundheitssenator Mario Czaja MdA (41), dann darf man sich nicht wundern, wenn Zukunftsthemen anders abgehandelt werden als beim Rest der Partei, die sich manchmal mit den Jüngeren und ihren Anliegen schwer tut.

Seit Ende Januar 2017 sickerte in Berlin ein Beschlußpapier des Ausschusses durch, daß unter dem Titel „E-Health Strategie für Deutschland: 12 Punkte für ein digitalisiertes Gesundheitswesen“ auftritt. Auf 10 Seiten faßten die Mitglieder des Gremium zusammen, wie sie sich den Ausbau der Digitalisierung im bundesdeutschen Gesundheitswesen vorstellen. Das so genannte eHealth-Gesetz aus dem Hause des aktuellen CDU-Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe MdB (55) ist für den Ausschuß nur der Anfang, um den digitalen Wandel voran zu treiben. Die 12 Punkte für ein digitalisiertes Gesundheitswesen sehen die CDU-Mannen um Spahn und Czaja als die „Grundlage für eine künftig weiter auszubauende E-Health-Strategie Deutschlands, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Chancen der Digitalisierung ergreift“ an. Datenschutz ja, aber in Maßen. Dafür aber die Einführung der elektronischen Patientenakte, Vernetzung aller Orten, mehr Telemedizin und, und, und… . So mancher in Ehren ergrauten diplomierten Bedenkenträger dürfte bei der Lektüre dieses Papieres die Stirne gerunzelt haben. Noch ist es eine Parteimeinung, aber es könnte ein gedanklicher Meilenstein für den Ausbau digitaler Anwendungen in Deutschland sein.

Wir dokumentieren die 12 CDU-Punkte im vollen Wortlaut.