A + S Aktuell - Ausgabe 08 - 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10258

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 08 - 2017"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
SPD-Aufholjagd: Was wird Schulz gesundheitspolitisch „liefern“?

(A+S 8 – 17) Im 18. Deutschen Bundestag ist derzeit die Anzahl der Fraktionen überschaubar. Fünf Parteien in vier Fraktionen teilen sich die Rollen, die Gesetzesmaschinerie läuft wie ge-schmiert und auch umstrittene Entscheidungen drücken die Mitglieder der Großen Koalition (Gro-Ko) ungeniert durch. Und sei es wie bei der „Lex Feldmann“, dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, ohne Aussprache im Plenum (vgl. A+S 5 – 17, S. 3f.). Nach dem 24. September 2017 könnten in Berlin im Hohen Haus an der Spree andere Verhältnisse herrschen. Denn seitdem die Sozialdemokraten mit dem ehemaligen SPE-Präsidenten des EU-Parlamentes, Martin Schulz (61), einen von bundespolitischen Entscheidungen eher unbelasteten Politiker zum Kanzlerkandi-daten ausriefen, setzte die „alte Mutti“ SPD zu einer Aufholjagd ohnegleichen an. Das wollen zumindest die Demoskopen herausgefunden haben. Danach scheint eines wahrscheinlich: Im 19. Deutschen Bundestag könnten sich bis zu sieben Parteien in sechs Fraktionen tummeln. Die Schmiedung eines üblichen Zweier-Bündnisses wäre vermutlich unmöglich, wenn sich nicht Union und SPD auf eine Weiterführung der GroKo einigen. Wer auch immer den Urnengang gewinnt, in der Bundeshauptstadt Politik zu „gestalten“, dürfte dann bei den notwendigen wie aber auch fragilen Dreier- oder Vierer-Koalitionen extrem beschwerlich werden. Das hat dann auch erhebliche Auswirkungen auf die bundesdeutsche Gesundheits- und Sozialpolitik. Aber schon vorher dürfte der ehemalige Buchhändler aus Würselen so seine Probleme haben, angesichts der Untiefen des bundesdeutschen Gesundheitswesens, in diesem Feld gewinnträchtige Akzente zu setzen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Diskontinuität“: Gesetzes-Vorhaben von Gröhe und Schwesig vor dem Aus?

(A+S 8 – 17) In der schwarz-roten Großen Koalition (GroKo) dürfte die politische „Liebe“ nicht mehr allzu groß sein. Zwar läuft die Gesetzesmaschinerie noch auf Hochtouren. Aber nur dann, wenn sich Union und SPD über das Ziel der parlamentarischen Vorhaben weitestgehend einig sind. Ansonsten stocken einige der bereits eingebrachten Gesetzes-Entwürfe und springen nicht über die parlamentarischen Hürden. Man hat aktuell den Eindruck, daß z.B. die Kombattanten dabei nach dem Motto verfahren: „Schlägst Du meine Ministerin, schlagen wir Deinen Minister“. Denn zwei wichtige gesundheitspolitische Vorhaben kommen nicht voran. Betroffen sind von der jetzt herrschenden Blockadepolitik SPD-Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (42) sowie CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (55).

Ärzte:
KV-Vorstände: Ein größeres Stühlerücken als erwartet

(A+S 8 – 17) Der 2. März 2017 rückt immer näher. Dann treffen sich im noblen Maritim Hotel im Berliner Bezirk Tiergarten die 60 Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu der konstituierenden Sitzung des Selbstverwaltungsgremiums für die Amtsperiode 2017 bis 2022. Neben altgedienten Männern und Frauen ziehen viele neue Gesichter in die erlauchte Versammlung ein. Das Bild wird damit anders sein als noch im April 2011 zu Beginn der letzten Legislaturperiode. Denn in den abgelaufenen sechs Jahren wechselten nicht nur fünf der 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Vorstandsvorsitzenden aus (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen), auch bei den aktuellen Urnengängen in den regionalen Körperschaften gab es ein größeres Stühlerücken als von manchem Insider vorausgesehen. Diese Verschiebungen hatten ebenfalls Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Kontrollgremiums, dessen „Grundbesetzung“ laut den gesetzlichen Vorgaben aus hauptamtlich arbeitenden Vorsitzenden aus den 17 KV-Vorsitzenden und ihren jeweiligen Stellvertretern besteht.

Krankenhäuser:
BAG verweigert einem tradierten System seinen Segen

(A+S 8 – 17) Das Leipziger Bundesarbeitsgericht (BAG) sorgte am 21. Februar 2017 für eine klei- ne Sensation. Es revidierte seine jahrzehntelange Rechtsprechung und dürfte damit einer ganzen Berufsgruppe in der Pflege gehörige Schwierigkeiten bereiten. Laut BAG (Az.: 1 ABR 62/12) gilt die Arbeit von Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) künftig als „Arbeitnehmerüberlassung“.

Arzneimittel:
EMA: Der Brexit könnte für Deutschland Prestige bringen

(A+S 8 – 17) Die Briten wollen nicht mehr Mitglied der Europäischen Union (EU) sein. Am 23. Juni 2016 stimmten die Wahlbürger des Vereinigten Königreiches mehrheitlich mit 51,89 Prozent für den Ausstieg. Nun verfolgt die neue konservative Premierministerin Teresa M. May MP (60) mit Nachdruck den Brexit. Damit dürfte auch das Schicksal der seit 1995 in London angesiedelten Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) besiegelt sein. Um den Sitz der European Medicines Agency prügeln sich bereits Frankreich, Schweden und Spanien. Aber auch in Deutschland meldeten sich Städte, die beim Rennen um die prestigeträchtige Behörde mitmachen wollen. Schließlich müht sich die EMA um die Arzneimittelzulassung und -überwachung.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Kassenartenhaftung: Die Ortskrankenkassen demonstrieren Solidarität

(A+S 8 – 17) Wenn eine Krankenkasse ins finanzielle Trudeln gerät und auch eine erhebliche Erhöhung des Zusatzbeitrages nicht mehr weiterhilft, dann ist die Not groß. Zuerst soll die eigene Kassenart einspringen, aber die „Hilfestellungen“ von Systemschwestern gem. § 265b SGB V sind freiwillig, im Gesetz findet sich nur eine „kann“-Regelung. Ansonsten legt auf Antrag der jeweiligen Aufsichtsbehörde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Höhe und Art der „Gewährung finanzieller Hilfen“ durch alle anderen Kassen (außer der SVLFG) fest oder arrangiert eine Zwangsfusion. Denn die Schließungskosten können gerade bei größeren Körperschaften in astronomische Höhen schießen, nach Berechnungen von Experten können bis zu zweistellige Mrd.-€-Summen fällig werden. Nur, wer gibt aus seinem prall gefüllten „Juliusturm“ gerne freiwillig größere Teile ab? Kein Wunder, kassenarteninterne Regelungen nach § 265b SGB V – wenn überhaupt – werden nur unter Mühen und nicht enden wollenden Diskussionen geboren. Niemand der Entscheidungsträger möchte Details ausplaudern, denn das Bekanntwerden von Einzelheiten aus den Kungel-Verhandlungen könnte peinlich werden.