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A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10263

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2017"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Apotheker und Pflegeberufe: Wie gewonnen, so zerronnen

(A+S 13 – 17) Daß die schwarz-rote Große Koalition (GroKo) in Berlin nicht mehr so arg zusammenhält, das dürfte mittlerweile eine sattsam bekannte Tatsache sein. Man schielt mit großen, gierigen Augen auf den 24. September 2017, dem Tag der Bundestagswahl. Bis dahin wahrt man nach außen hin die Contenance. Über sechs Stunden lang, bis morgens um 02.30 Uhr, hockten in der Nacht vom 29. auf den 30. März 2017 die Spitzen der beiden Fraktionen und der drei beteiligten Parteien im Kanzleramt und loteten aus, was in den kommenden, verbleibenden fünf Sitzungswochen noch gemeinsam über die „Hürden“ des Hohen Hauses an der Spree springen kann. Das Beratungsergebnis des so genannten „Koalitionsausschusses“ mutet mager an. Denn auf der „Strecke“ dürften – wie bereits vor Wochen von der A+S-Redaktion vermutet (vgl. A+S 8 – 17, S. 4f.) – zwei wichtige, gesundheitspolitische Gesetzesvorhaben von SPD-Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (42) und CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (56) bleiben.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Politischer Wunschzettel: DKG setzt das Jammern auf hohem Niveau fort

(A+S 13 – 17) Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) hat als Dachverband der stationären Einrichtungen in Deutschland nicht nur 28 Mitglieder, deren Interessen manchmal weit auseinander driften. Sie „spricht“ auch für fast 2.000 dieser Einrichtungen, also für Universitätskliniken genauso wie für kleine Krankenhäuser mit weniger als 100 Betten. Allen politisch gerecht zu werden, ist kein leichtes Unterfangen (vgl. A+S 9 – 17, S. 2ff.). Und wenn man gesundheitspolitische „Positionen“ für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages formulieren will, kommen dickleibige Broschüren heraus. Denn die „Wunschzettel“ der Kleinen wie der Großen ist riesig. Kein Wunder, daß der am 29. März 2017 präsentierte DKG-Forderungskatalog mit dem wohlklingen-den Titel „Patientenwohl und Daseinsvorsorge“ auf 52 Seiten angewachsen war.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Drei Kassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge

(A+S 13 – 17) Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt aktuell bei 1,1 Prozent. Was bedeutet, daß die Beitragszahler mit durchschnittlich 15,7 Pro- zent rechnen müssen. Wobei die Arbeitnehmer den jeweils geltenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag alleine tragen müssen. Pessimistische Auguren sagten für das Jahr 2017 weitere Wellen von Erhöhungsmaßnahmen durch die Krankenkassen voraus. Vor allem, nachdem es zum Jahresanfang 2017 einen ersten Anpassungsschub gegeben hatte, der sogar eine ansonsten als finanziell gut ausgestattet geltende Ortskrankenkasse, nämlich die AOK PLUS, traf. Zum 1. April 2017 steht die nächste, wenn auch kleinere Welle ins Haus, wie die A+S-Redaktion in Erfahrung bringen konnte.

Digitalisierung: Erfreuliche Kehrtwende beim BVA

(A+S 13 – 17) Landauf, landab diskutieren Experten und Entscheidungsträger über die Notwendigkeit und die Anforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (vgl. zuletzt A+S 12 – 17, S. 3ff.). Das setzt bei allen Beteiligten Innovationsfreude und Flexibilität voraus. Bei den zuständigen Aufsichtsbeamten des Bonner Bundesversicherungsamtes (BVA) konnten Krankenkassen in den letzten Jahren diese Eigenschaften nicht immer entdecken. So manchen guten Ansatz oder Ideen zum Outsourcing von IT-Leistungen von bundesunmittelbaren Körperschaften blockierte man mit „Bedenken“. Landesaufsichten sahen in der Vergangenheit die Sachverhalte dagegen weit weni-ger eng, was Ortskrankenkassen erfreuen durfte (vgl. A+S 48 – 16, S. 6ff.). Diese restriktive Haltung am Rhein soll wohl der Vergangenheit angehören. Denn nur so kann man ein Schreiben des BVA-Präsidenten Frank Plate (56) vom 21. März 2017 interpretieren, das der A+S-Redaktion vorliegt.

RSA-Milliarden: Ungelöste „Phänomene“ bringen AOK-Familie in die Bredouille

(A+S 13 – 17) Die Debatte um merkwürdige Codiermethoden der Krankenkassen hält an. Schließlich können die Körperschaften durch geschicktes „Kontieren“ einiges an Zusatzeinnahmen lukrieren. Aktuell stehen dabei zum wiederholten Male die Ortskrankenkassen im Fokus.  Eigentlich geht es der elfköpfigen AOK-Familie saugut. Nicht nur die Finanzen gelten mehr als stabil, die Ströme an Neumitgliedern reißen nicht ab und auch die Landesaufsichten dürften wohlwollend mehr wettbewerbliche Innovationen „durchwinken“ als das als restriktiv geltende Bonner Bundesversicherungsamt (BVA). Doch wer sich in der Sonne des Erfolges räkelt, der darf sich nicht wundern, wenn der eine oder andere neidisch gewordene Wettbewerber in der noch 113 Köpfe zählenden bundesdeutschen Kassenschar nach den Ursachen sucht und meint fündig zu werden. Daher steht das so genannte „grüne Lager“ aktuell isoliert da und muß nicht nur in Fragen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) die eine oder andere Schlappe einstecken. Denn es hat wohl für die Kritiker den Anschein, daß in der Vergangenheit bei einigen „Sachbearbeitungen“ in den Verwaltungen der AOKen nicht alles „mit rechten Dingen“ geschah bzw. nicht de lege artis vorgenommen wurde. Sie machten und machen auf gewisse „Phänomene“ aufmerksam. Das bringt nicht nur die Mitarbeiter der AOK Bundesverband GbR (AOK BV) in Erklärungsnot und in gemeinsamen Gremien beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in die Bre-douille, wie es Unterlagen dokumentieren, die der A+S-Redaktion vorliegen.