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A + S Aktuell - Ausgabe 16 - 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10265

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 16 - 2017"

Verlagsmitteilungen:
Abstimmungsphase dfg Award® 2017: Bitte Poststellen und Sekretariate benachrichtigen

(A+S 16 – 17) Die heiße Abstimmungsphase für die Vergabe der dfg Awards® 2017 begann am 8. April 2017. Die ersten Originalbogen gingen bereits beim Notar in Berlin ein. Aus diesem Anlaß und aufgrund diverser Nachfragen erinnern die MC.B Verlag GmbH und die A+S-Redaktion alle in-teressierten A+S-Leserinnen und -Leser daran, daß sich seit der 15. Kalenderwoche, die durch-nummerierten Abstimmungsbögen für den dfg Award® 2017 – versandt mit dem bekannten roten Aufdruck „Wichtige Ausschreibungsunterlagen“ – auf den jeweiligen Schreibtischen der Entscheidungsträger befinden sollten (Bitte Poststellen und Sekretariate benachrichtigen). Nur ausgefüllte, durchnummerierte Original-Abstimmungsbögen werden vom Notar berücksichtigt. In jeder der fünf Kategorien haben die A+S-Leserinnen und -Leser nur eine Stimme. Im Rennen um den Sieg beim dfg Award® wetteifern bekanntlich in diesem Jahr insgesamt 23 Nominees in den fünf Kategorien um den begehrten „Gesundheits-Oscar“. Wollen sie doch bei der Gala zur Verleihung der dfg Awards® 2017 am 8. Juni 2017 im Hamburger Grand Elysée Hotel als glückliche Gewinner auf der Bühne stehen.

dfg Award® 2017 II: Martin Kind wird in die „Hall of Fame“ aufgenommen

(A+S 16 – 17) Am 8. Juni 2017 werden bekanntlich im Hamburger Grand Elysée die 2017er „dfg Awards®“ in fünf Kategorien vergeben. Aber der sechste Preisträger steht wie in jedem Jahr schon fest. Es handelt sich um den Preisträger des „dfg-Ehren Awards für ein Lebenswerk 2017“. Der MC.B Verlag und die beiden gesundheitspolitischen Hintergrunddienste „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ und „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ haben sich vorbehalten, jedes Jahr eine Persönlichkeit auszuzeichnen, die sich um das Gesundheitswesen insgesamt verdient gemacht bzw. in einem der vielen Sektoren Spitzenleistungen vollbracht hat. Die Jury für den dfg Award® befürwortete 2017 einstimmig den von den Stiftern vorgelegten Vorschlag. Auf diese Weise entstand im Laufe der Jahre eine „Hall of Fame des deutschen Gesundheitswesens“.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Weiterer Gesetzes-Omnibus: Gröhe erschwert politisches Taktieren und Quertreiben

(A+S 16 – 17) CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (56) arbeitet wirklich seine Gesetzes-Restposten ab. Und nutzt jede Gelegenheit, um die bereits im Verfahren befindlichen Entwürfe mit als „Formulierungshilfen“ bezeichneten Änderungsanträgen der Regierungsfraktio-nen zu würzen, um die Entwürfe dann als „Gesetzes-Omnibusse“ nutzen zu können. Dabei hat er anscheinend überhaupt keine Bedenken mehr, einem bisher meist hinter vorgehaltener Hand vorgetragenen Vorwurf so mancher Entscheidungsträger im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Nämlich, daß man es in der Berliner Friedrichstraße mit aller Macht darauf anlegt, die diversen Akteure und ihre Organisationen härter an die Staatskandare zu legen und dem Staatsdirigismus im Gesundheitswesen Vorschub zu leisten. Nur wenige Lobbyisten dürften dem „Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Ände-rung anderer Vorschriften“ (BT-Drs.: 18/11930) bisher ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt haben. Nach dem der A+S-Redaktion vorliegenden Änderungsantrag 2 sollten sie es tun.

ABDA hat nur drei Punkte, aber die haben es in sich

(A+S 16 – 17) Wenige Wochen nach ihrer größten berufspolitischen Niederlage haben sich die Apotheker wieder gefangen. Den Niedergang des Gesetzentwurfes zum Verbot des Versandhandels für rezeptpflichtige Arzneimittel scheint man schnell verkraftet zu haben (vgl. zuletzt A+S 13 – 17, S. 2ff.). Denn am 12. April 2017 legte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ihre „Kernpositionen zur Bundestagswahl 2017“ vor. Und normierte damit ihre drei wichtigsten Forderungspakete an die Politik. Kurz, knapp und prägnant, so mögen es die Politiker. Auch wenn man so manches Essential aus der Vergangenheit zur Genüge kennt. Zwar sind auch die Pharmazeuten nicht vor sachlichen Fehlern gefeit, in dem sie nur den drei akademischen Heilbe-rufen die echte Freiberuflichkeit zusprechen als würde es keine selbständigen Physiotherapeuten, Hebammen, Gesundheitshandwerker und andere Berufe im Gesundheitswesen existieren. Aber diesen kleinen Schönheitsfehler kann man als Pharmazeut wohl übersehen, zu den großen Ver-schreibern und damit Umsatzbringern im täglichen Apothekengeschäft gehören diese Berufe nun einmal nicht. Dennoch: Derart lobbytechnisch exzellent produzierte Vorstöße wünscht man sich mehr. Auch wenn man das gezeigte apothekerliche Selbstbewußtsein gerne etwas weniger stark ausgeprägt dokumentiert haben möchte.

Wir dokumentieren die ABDA-Positionen im vollen Wortlaut.

Personalia:

1. ÄK Berlin: Neue Vizepräsidentin gewählt
2. Apothekerverband Westfalen-Lippe trennt sich von Geschäftsführer
3. GQMG mit neuem Vorsitzenden
4. Rausschmiß der besonderen Art – Nicht zur Nachahmung empfohlen
5. Dr. med. dent. Karl Horst Schirbort wurde 80

Dokumentation:
Strukturen des G-BA: SpiFa bricht Lanze für Industrie- und andere Interessen

(A+S 16 – 17) Das oberste Beschlußgremium im bundesdeutschen Gesundheitswesen, der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA), verfügt über sehr viel Macht und Einfluß. Für manche Akteure aber zu viel davon, denn die internen Entscheidungswege sind immer noch für Außenstehende zu dunkel, verwoben und zu lang. Schließlich üben sich die Trägerorganisationen der Körperschaft in der täglichen Arbeit für den G-BA dem Durchsetzen einer uneingeschränkten Interessenpolitik. Dort wird halt hinter hermetisch verschlossenen Türen ausgekungelt, was für die über 70 Mill. Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gut, auskömmlich, wirtschaftlich und angemes-sen sein soll. Zwar bemühte sich schon der ehemalige Unabhängige Vorsitz-ende des Gremiums, Dr. iur. Rainer Hess (76), ansatzweise um mehr Transparenz. Aber seit 2005 hadert man vor allem in der Gesundheitswirtschaft mit den Ergebnissen der – angeblich – mühevollen Arbeit in der Berliner Wegelystraße.

Die öffentlich vorgetragenen Lamenti sind Legion – doch die Entscheidungsträger im G-BA machen munter und ungerührt weiter. Weiß man doch, daß die Politik in der Hauptstadt weitgehend die Vorgänge im G-BA unterstützt und fördert. Sonst hätte der Gesetzgeber im Verlaufe des letzten Dezeniums dem Gremium nicht ständig neue Aufgaben und Projekte übertragen. Im politi-schen Raum sorgte nur ein Papier aus dem Bereich der Mittelstandsvereini-gung der CDU/CSU (MIT) im September 2016 für Furore (vgl. A+S 38 – 16, S. 4ff.), als es sich kritisch mit den Strukturen des G-BA auseinandersetzte. Da auch der erste Gang zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Karlsruhe am 10. November 2015 vorerst wirkungslos blieb (vgl. A+S 49 – 15, S. 7ff.), blieb es dem Verwaltungsgericht Berlin im März 2016 vorbehalten, das hoheitsvolle Gebaren des G-BA etwas anzukratzen. Seitdem müssen wenig-stens die Besetzung der Untergremien des G-BA offen gelegt werden.

Einen neuen Vorstoß wagte nun der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFA). Auf der Mitgliederversammlung des Zusammenschlusses der fachärztlichen Berufsverbände am 7. April 2017 beschloß man ein Forderungspapier, das es in sich hat. Macht sich doch der SpiFa zur Speerspitze von Industrieinteressen, in dem er eine „Fast Lane für Innovationen“ fordert und mehr „Aufsicht“ über die Gremienarbeit. Die Idee der stärkeren Einbindung des Bundestagsausschusses für Gesundheit hatte man schon im MIT-Papier gefunden. Das SpiFa-Papier kommt zur rechten Zeit. Auch die nächste Bun-desregierung wird um eine „Reform“ der Strukturen des Gesundheitswesens nicht herumkommen. Je nach „Färbung“ der künftigen Koalition könnten daher die SpiFa-Thesen zu einer „Blaupause“ auch einer Reform des G-BA werden.

Wir dokumentieren das SpiFa-Papier im vollen Wortlaut.