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A + S Aktuell - Ausgabe 22+23 - 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10271

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 22+23 - 2017"

Kurz vor Redaktionsschluß:
G-BA: Träger schieben Politik den „Schwarzen Peter“ bei künftigem Führungs-Trio zu

(A+S 22+23 – 17) Die vier Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben sich gem. § 91 Abs. 2 Satz SGB V auf einen gemeinsamen Vorschlag für die drei „Unparteiischen“ Mitglieder des Beschlußgremiums des G-BA geeinigt und die Namen schriftlich dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt. Das geht aus Informationen hervor, die der A+S-Redaktion vorliegen und die die Pressesprecherin des Ressorts, Katja Angeli (38) kurz vor Redaktionsschluß dieser A+S-Ausgabe am 1. Juni 2017 auf Anfrage bestätigte.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Pflegeausbildung: Das Gesetzgebungschaos geht munter weiter

(A+S 22+23 – 17) Eine SPD-Bundesfamilienministerin namens Manuela Schwesig (43) gehört schon wieder zur Geschichte (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Sie hinterließ ihrer Kurzzeit- Nachfolgerin Katarina Barley MdB (48) einen Packen Unerledigtes. Unter anderem die Aufgabe, die angestrebte „Harmonisierung“ der Pflegeberufe bis zum Ende der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages noch über die parlamentarischen Hürden zu hieven. Ob das Vorhaben noch gelingt, das steht in den Sternen. Denn das Chaos der schwarz-roten Koalition gerade bei diesem speziellen Gesetzgebungsverfahren setzt sich weiter fort. Noch ist nichts beschlossen. Und auf den Tagesordnungen des Parlamentes bis zum 2. Juni 2017 fand sich kein entsprechender Eintrag. Bis zur Sommerpause, die den Bundestagswahlkampf einleitet, hat man noch zwei Sitzungswochen, um etwas zu entscheiden. Was letztendlich als Beschluß im Bundesgesetzblatt landet, das muß man abwarten.

Zahnärzte: Politische Forderungen auf Samtpfötchen

(A+S 22+23 – 17) Auch der dritte akademische Heilberuf, die Zahnärzte, wollen bei der nächsten Bundesregierung „punkten“. Doch die Ziele ihrer beiden obersten Standesvertretungen könnten unterschiedlicher nicht sein. Während sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in die Kabalen um die Neubesetzung des Führungstrios des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verstricken ließ (vgl. A+S 21 – 17, S. 7ff.) und ansonsten wenig von sich reden macht, kämpft die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gesundheitspolitisch an vorderster Front in Berlin und auf EU-Ebene in Brüssel. Und das wie auf Samtpfötchen – dafür aber weitaus effektiver als ihr ärztliches Pendant, die Bundesärztekammer (BÄK). Die dafür erarbeitete, 30-seitige Broschüre sickerte ab Mitte Mai 2017 so langsam im gesundheitspolitischen Berlin durch. Sie kommt unter dem nüchtern-trockenen Titel „Gesundheitspolitische Perspektiven für die Legislaturperiode 2017 – 2021“ daher und bietet in zehn Themenbereichen zwar viel Konstruktives, dafür aber wenig spektakulär Neues.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Morbi-RSA-Beeinflußung: Geht es jetzt speziellen Verträgen an den Kragen?

(A+S 22+23 – 17) Zur 90. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger versammelten sich am 10. und 11. Mai 2017 in Berlin bekanntlich gut 50 Beamte aus dem Bund und den Ländern. Neben Debatten, Diskussionen und Abstimmungen über mögliche Strategien und Wege beim Beaufsichtigen der Körperschaften (vgl. A+S 21 – 17, S. 5ff.) dürfte eine Frage mit im  Mittelpunkt der Beratungen gestanden haben. Wie sieht das „Vorgehen des Bundesversicherungsamtes gegen Maßnahmen der Krankenkassen zur rechtswidrigen Einflußnahme auf den Risikostrukturausgleich“ aus? Dem Protokoll der Tagung sind dazu keine Details zu entnehmen. Wohl aber einer 18-seitigen Power-Point-Präsentation des Amtes, die auch der A+S-Redaktion vorliegt. Und nimmt man den Inhalt der BVA-Präsentation nicht nur als Lippenbekenntnis hin, dann dürfte einigen Akteuren in nächster Zeit ein Besuch der Bonner Prüftruppen ins Haus stehen – oder aber diese sind schon im Gange. Die Behördenleitung, so scheint es, ist wohl gesonnen, das gesamte ihr zur Verfügung stehende Prüfungs- und Aufsichts-Instrumentarium zu nutzen. Und die Art und Weise der Nutzung dieses „Waffenarsenales“ und deren Folgen könnten Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Dienstleistungen gar nicht behagen.

Personalia:

1. WHO wird künftig von Äthiopier geführt
2. Paukenschlag: Schwesig soll Ministerpräsidentin in Schwerin werden
3. Gothaer Krankenversicherung mit neuem Vorstandsvorsitzenden
4. CBH: Was man mit KBV-Honoraren so alles anfangen kann