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A + S Aktuell - Ausgabe 44- 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10291

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 44- 2017"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Jamaika-Koalition: Auf der Themenliste zu „Gesundheit und Pflege“ findet sich einiges

(A+S 44 – 17) Die Sondierungsgespräche für die angestrebte Jamaika-Koalition nehmen in Berlin so langsam Fahrt auf. Auch wenn es an bestimmten Stellen noch hakt, die geplante Ménage à quatre scheint mittlerweile von den schwarz-gelb-grünen Protagonisten gewollt zu sein. Am Abend des 30. Oktober 2017 präsentierten sich die Generalsekretäre und Bundesgeschäftsführer der vier Parteien in seltsamer Zufriedenheit den Medien. Man hatte u.a. die Bereiche Arbeit und Rente sowie Gesundheit und Pflege ohne großes Getöse „abgehakt“. Aus den gleichzeitig durchgesickerten Arbeitspapieren kann man entnehmen, daß sich in etwa ein Gesetzes- und Reformfahrplan für die kommenden vier Jahre herausschält, der die Grundlage für die vermutlich ab Dezember 2017 beginnenden Koalitionsgespräche und den dann zu schließenden Koalitionsvertrag bilden könnte. Für die beteiligten Parteien, die sich wie die GRÜNEN am 25. November 2017 erst noch das Plazet ihrer Basis für die Koalitionsverhandlungen holen müssen, könnten die Texte recht anschauliche Beratungsunterlagen darstellen.

Wir dokumentieren das Papier zu „Gesundheit und Pflege“ im vollen Wortlaut.

Zahnärzte: Aus Geldgründen Ausbildung wie zu Uropas Zeiten!?

(A+S 44 – 17) Es soll nicht nur in bundesdeutschen Landen regelrechte Dynastien von akademischen Heilberuflern geben. Was sich eigentlich der „normalen“ Vorstellungswelt entzieht, ist die Möglichkeit, daß im Jahr 1955 ein achtzehnjähriger Student – nennen wir ihn Willi I. - nach der gleichen Approbationsordnung sein Studium an einer deutschen Alma mater aufnahm und es nach denselben Vorschriften durchzog wie 1975 sein Sohn Willi II., 1995 sein Enkel Willi III. und aktuell im Wintersemester 2017/2018 es sein Urenkel Willi IV. zu tun gedenkt. Vier Generationen und in 62 Jahren ein rasanter wissenschaftlicher, medizinisch-technologischer Fortschritt, dessen Schnelligkeit schon heute so manchen Akteur ins Nachdenken kommen läßt. Bei den Zahnmedizinern ist das tägliche Realität, ihre zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) trat am 1. Mai 1955 in Kraft. Den Inhalt darf man wohl mit Fug und Recht als „verstaubt“ bzw. völlig veraltet bezeichnen. Nach jahrelangem Tauziehen wollte CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (56) kurz vor Ende der 18. Legislaturperiode diesem Problem ein Ende bereiten. Am 2. August 2017 paukte der Niederrheiner den 197-seitigen Entwurf einer „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ (ZApproO) durch das Bundeskabinett. Doch: Am 3. November 2017 droht das Vorhaben im Bundesrat zu scheitern (vgl. BR-Drs. 592/17). Den Ländern ist die Umsetzung der neugefaßten Normen zum einen zu teuer. Und neben den Finanzministern gehen auch die Kultusminister auf die Barrikaden. Statt sich für eine verbesserte bzw. optimierte Ausbildung von Zahnmedizinern einzusetzen, dürfte man in den Landeshauptstädten den Einflüsterungen der alt-ehrwürdigen Ordinarien und ihrer Fakultäten erlegen sein, die anscheinend die geplanten Veränderungen so sehr fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

Versichertenstammdatendienst: Heilberufler und Kassen können aufatmen

(A+S 44 – 17) Alles, was rund um die Berliner Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) passiert, sorgt in der Regel im bundesdeutschen Gesundheitswesen für Verdruß. So z.B. die Idee des Gesetzgebers, mit dem eHealth-Gesetz sanktionsbewehrte Fristen für die Einführung der bundesweiten Nutzungsmöglichkeit der Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten vorzusehen. Der so sogenannte „Versichertenstammdatendienst“ schmeckte vor allem der vertragsärztlichen Basis nicht, weil sie nicht das „Geschäft“ der Krankenkassen übernehmen wollten. Als auch noch weitgehend die zuständigen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft versagten – bis auf die Koblenzer CompuGroup Medical AG (CGM) – und nicht rechtzeitig passende Konnektoren liefern konnten, war das Geschrei noch größer. Schließlich ging es um viel Geld. Kaum bemerkt, sogar von der Fachöffentlichkeit, legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 22. September 2017 den Entwurf einer Rechtsverordnung vor, mit dem die Vorgaben des § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V zum zweiten Male verlängert werden sollen (vgl. BR-Drs. 652/17). Der Entwurf soll am 3. November 2017 den Bundesrat passieren.

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
AOK Nordost: Den digitalen Wandel im Sinne der Patienten gestalten

(A+S 44 – 17) Bei den elf Ortskrankenkassen hat sich in den letzten Jahren eine interessante Stra-tegie herausgeschält, wenn es um die Bearbeitung von Problemen im Gesundheitswesen ging. Anstatt jeweils elf eigene (Insel-)Lösungen für teures Geld in den eigenen Bundesländern zu entwick- eln, wählte die AOK-Familie drei Schwestern aus. Die werkelten und bosselten, probierten aus und irgendwann wurde das Ergebnis bei einer der elf Schwestern als Pilot „für alle“ auf Kiel gelegt. Auf diese Weise sparte man nicht nur Geld, jede einzelne Kasse entwickelte bei bestimmten Sachfragen ihre ureigene, bundesweite Sachkompetenz. So „spricht“ und handelt quasi die Potsdamer AOK Nordost in allen eHealth-Bereichen für ihre zehn Schwestern. Der letzte, von der Kasse betreute AOK-Coup waren die Pilot-Projekte zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Am 1. November 2017 ließ die ostdeutsche Körperschaft erneut aufhorchen. Sie veröffentlichte ein 21 Seiten starkes Positionspapier zur „Zukunft der Digitalisierung im Gesundheitswesen“.

Wir dokumentieren die Zusammenfassung des AOK-Papieres im vollen Wortlaut.

Personalia:
1. Neuer destatis-Chef berufen