A + S Aktuell - Ausgabe 27 - 2018

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10322

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 27 - 2018"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Gutachten I: Gesundheitsweise bieten Gesetzgeber so manche Steilvorlage

(A+S 27 – 18) Manche Gutachten von Wissenschaftlern wirken wie bestellt, anderen wird das Glück zuteil, zur richtigen Zeit publiziert zu werden, um sich mit ihrem Inhalt an die Spitze einer die Strukturen verändernden Bewegung setzen zu können. Zu letzteren könnte vielleicht bald das jüngste Gutachten des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ gehören. Thematisch trifft nämlich das am 2. Juli 2018 in Berlin vorgelegte, voluminöse, 784 Seiten umfassende Werk die Nerv(en) der Zeit bzw. der Akteure. Allein für den Gesetzgeber bietet es so manche Steil-vorlage. Vor allem in den Bereichen Notfall- und sektorenübergreifender Versorgung. Mittelfristig könnte sogar im stationären Sektor der eine oder andere Vorschlag der Gesundheitsweisen ver-wirklicht werden.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen im vollen Wortlaut.

Krankenhäuser:
LBFW 2018: Schnelle Einigungen und die Zukunftsfrage

(A+S 27 – 18) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundesbasisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhaus-gesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bis auf einen bereits alle LBFW vor. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die Landesbasisfallwerte weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben.

Apotheker:
Gutachten II: Monopolkommssion heizt Apothekerlobby ein

(A+S 27 – 18) In seinen ersten 100 Tagen im Amt hievte CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) schon so manches Vorhaben auf die Gesetzgebungsbahn. Bei einem Detail aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag hielt sich der als digitalaffin bekannte Ressortchef aber bisher (wohlweislich) zurück. Und zwar damit, das einst schon von seinem CDU-Vorgänger gegebene Versprechen umzusetzen, das auf ein „Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ hinausläuft. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 läuft die verfaßte Apothekerschaft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Sturm dagegen, um den von den Richtern geöffneten Vertriebsweg zu verhindern. Am 4. Juli 2018 er-hielten jetzt alle wettbewerbsfreundlichen Akteure im Gesundheitswesen massive Schützenhilfe. In ihrem neuesten Jahresgutachten widmete die mächtige Monopolkommission dem Problem an prominenter Stelle mehr als eine Zeile. Dabei sprachen sich die Experten nicht nur für eine Versandhandelsfreiheit aus, sondern forderten zudem eine tiefgreifende Reform des gesamten Vergütungs-systems im pharmazeutischen Bereich.

Wir dokumentieren die Arzneimittel-Kurzfassung des Gutachtens im vollen Wortlaut.

Personalia:

1. Beim LAV Sachsen-Anhalt setzt man auf Kontinuität
2. BDPK füllt Vorstand auf
3. Charité plötzlich ohne Kommunikationschef
4. PHAGRO kommuniziert: Künftig Doppel-Spitze
5. Heinrich Frommknecht (1932 - 2018)