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A + S Aktuell - Ausgabe 28 - 2018

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10323

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 28 - 2018"

Gemeinsame Selbstverwaltung:
G-BA stellt sich personell neu auf

(A+S 28 – 18) Relativ still und unprätentiös startete der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) am 5. Juli 2018 in seine vierte Legislaturperiode. Eine große offizielle Verabschiedungsveranstaltung für die beiden langjährigen Unabhängigen Mitglieder Prof. Dr. iur. Harald Deisler (68) und Dr. med. Regina Klakow-Franck (57) gab es nicht. Der „Gottvater“ der Gemeinsamen Selbstverwaltung, Prof. (Saarland) Josef Hecken (58) und sein Neo-Geschäftsführer Dr. rer. pol. Christian Igel (43) dürften sich etwas dabei gedacht haben, auf die Ausgabe größerer Geldsummen zu Lasten der Trägerorganisationen des G-BA zu verzichten. Immerhin hatte sich der ehemalige (Landes-)Minister bereits am 21. Juni 2018 dazu herabgelassen, via Presse-Aussendung allen ausscheidenden haupt- und ehrenamtlich Tätigen zu „danken“ und so den „warmen Händedruck“ öffentlichkeitswirksam wie gleichmäßig zu verteilen. Also konnte man zur üblichen Routine übergehen. Denn u.a. mußte das Plenum des G-BA die Zuständigkeiten neu verteilen.

Arzneimittel:
AMNOG-Schiedsstelle: BSG erlaubt Mischpreisbildung

(A+S 28 – 18) Bei dem Essener Gesundheitsökonomen Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem (58) hat man seit Jahrzehnten den Eindruck, daß er den „Kanal nicht voll genug kriegen kann“. Für welchen Bereich seines Lebens das vor allem gilt, das sei dahin gestellt. Aber auch im gesundheitspolitischen Bereich läßt der Wissenschaftler mit Multi-Funktionen dotiert, nach einem „Sieg“ nicht locker und stellt - statt zu genießen - gleich die nächste Forderung auf. So auch am 4. Juli 2018. Kaum hatte der Vorsitzende der AMNOG-Schiedsstelle in Kassel vom Bundessozialgericht (BSG) die Erlaubnis erhalten, weiterhin bei der Bewertung von Arzneimitteln gem. den Vorgaben des SGB V auch „Mischpreise“ zu bilden, da rief der Essener gleich nach dem Gesetzgeber. Der müsse jetzt „die Datenbasis verbessern und die Rechtsunsicherheit bei Verordnungen von Arzneimitteln ohne Zusatznutzen verringern“, las man auf seinem Twitter-Account. Mit keinem Wort ging er darauf ein, daß das BSG der Arbeit seiner Schiedsstelle und damit ihm sowie dem „abwägenden“ Verfahren an sich auch noch eine blütenreine Arbeits-Weste verpaßt hatte. Vermutlich sehr zum Unwillen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Wenn die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen, dann dürften sich daher die Juristen aller Seiten über die Texte hermachen.

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
Aufsichten hetzen gegen Kassen-Apps

(A+S 28 – 18) Wen oder was die Beamten der Aufsichten des Bundes und der Länder einmal auf dem „Kieker“ haben, dem droht Ungemach. Das wurde bei der 92. Arbeitstagung der Behörden in Bremen deutlich. Unter TOP 5 stellten sie auf Antrag des Bonner Bundesversicherungsamtes (BVA) bestimmte Kunden-Apps der Kassen an den Pranger. Sie stimmten laut dem der dfg-Redaktion vorliegenden Protokoll dem Ansinnen vom Rhein zu, daß „Apps, die nicht den Aufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse gem. § 30 SGB IV unterfallen, wie z.B. das Angebot einer Führerschein-Trainer App, die Module zur Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung enthält, rechtswidrig sind.“ Getroffen werden sollte durch diesen Beschluß vornehmlich das „grüne Lager“ der Ortskrankenkassen. Doch die Umsetzung des Bremer Votums dürfte offenbar auf Landesebene noch immer nicht vollständig vollzogen worden sein. Googelt man das Stichwort, so findet man immer noch an erster Stelle das werbliche Angebot „Lernen für den Führerschein“ der AOK Bayern.

Personalia:

1. ZÄK Mecklenburg-Vorpommern wählte neuen Vizepräsidenten
2. VdZÄ: Zahnärztinnen machen berufspolitisch mobil
3. Universitätsklinikum Rostock: Wirbel um Vorstandschef
4. AOK Nordost landet Personalcoup im BMG
5. DGUV: Wachwechsel in der Führung eingeläutet
6. Dr. med. Dr. med. dent. Jürgen Weitkamp wird 80.