A + S Aktuell - Ausgabe 31 - 2018

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10326

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 31 - 2018"

Kurz vor Redaktionsschluß:
Krankenhausabrechnungen: Zustände wie in einer „Bananenrepublik“!?

(A+S 31 – 18) Nach dem internationalen Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2017 von Transparency International (TI) steht die Bundesrepublik Deutschland auf einem achtbaren wie fast blütenreinen Platz 12 von 180 untersuchten Staaten. Doch schenkt man den neuesten Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Thema „Krankenhausabrechnungen“ Glauben, dann denaturiert das bundesdeutsche Gesundheitswesen gerade in diesem Bereich zu einer „Bananenrepublik“. Die entdeckten „Zustände“ faßte die Bonner Behörde bisher in vier Prüfmitteilungen in einer Art „Rundumschlag“ zusammen, die aber noch vorläufigen Charakter haben. Was die Krankenkassen angeht, so dürften diese aber auf Bundesebene weitgehend mit Prüfergebnissen des Bundesversicherungsamtes (BVA) übereinstimmen. Faßt man die größten Mißstände dort zusammen, so „kaufen“ sich landauf, landab Krankenhäuser von Prüfungen durch die Krankenkassen gem. § 275 SGB V „frei“, in dem sie entsprechende „Rabattverträge“ mit den Körperschaften abschließen. BRH und BVA halten das für „nicht zulässig“. Doch bei der 90. Tagung der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder 2017 bremsten die Länderbehörden das BVA aus. Auf Druck des BRH setzte das BVA bei der 92. Auflage des Aufsichtenthings am 23. Mai 2018 das Problem wieder auf die Tagesordnung. Wieder hielten die Länder ihre schützende Hand über ihre Kliniken und landesunmittelbare Kassen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lehnte noch zu den Amtszeiten von CDU-Ressortchef Hermann Gröhe MdB (57) ein Eingreifen des Verordnungs- und Gesetzgebers ab. Sein Nachfolger Jens Spahn MdB (38) dürfte nach der Lektüre der vier BRH-Papiere die Sachlage wohl anders sehen. Denn neben der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) kommt auch die Gemeinsame Selbstverwaltung in den Ländern genauso schlecht weg wie die dortige Sozialgerichtsbarkeit. Kundige Thebaner wissen, landen die BRH-Berichte erst einmal im Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages, dann könnten Gesetzesänderungen ganz schnell auf der Tagesordnung stehen und kein Stein im Prüfungsgeschäft mehr auf dem anderen stehen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Und bist Du nicht willig, so geht es auch ohne Dich“

(A+S 31 – 18) Folgt man bissigen Reportagen in den Krankenhaus-Fachmedien aus der jüngsten Zeit, dann „fährt“ die traditionsreiche Gemeinsame Selbstverwaltung im bundesdeutschen Gesundheitswesen „gegen die Wand“. Von „bewährt“ könne keine Rede sein, klagte ein Journalist nach seinen Erlebnissen in der letzten Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 19. Juli 2018 und dachte laut über „unabhängige staatliche Stellen“ nach, die sie ersetzen können. Soweit dürfte es noch nicht sein. Seit dem II. Weltkriege gab es immer wieder „Krisen“ und so mancher verantwortliche Politiker verzweifelte über die Sturheit oder Unbeweglichkeit der Akteure in den Körperschaften und Organisationen. Aber noch immer hielt man die einst vom Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck (+) normierten Grundsätze hoch. Auch CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) dürfte die Organe der Selbstverwaltung nicht mit einem Federstrich ad acta legen wollen. Schließlich hat er sich mehr als einmal als deren „Fan“ geoutet. Aber in der letzten Zeit nehmen die Anzeichen zu, daß er gedenkt, den Akteuren „Beine zu machen“ und auch vor ministeriellen Maßnahmen wie massiven Gesetzesänderungen oder Ersatzvornahmen nicht zurückschreckt.

Gemeinsame Selbstverwaltung:
TSVG: Im Entwurf steckt noch mehr Sprengstoff als gedacht

(A+S 31 – 18) Die Erfahrung lehrt, daß man sich bei der Lektüre von Gesetzentwürfen nicht auf die Kurzfassungen oder die Lösungsvorschläge zu Beginn der Konvolute beschränken soll. Findige Beamte verstecken für ihre Politiker gerne „schöne Gemeinheiten“ in den darauf folgenden Teilen. Ohne dieses an die große Glocke zu hängen. So auch beim Referentenentwurf eines „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG). Man muß schon mindestens bis Seite 32 des 144 Seiten umfassenden Oeuvres vorrücken, um z.B. zur vollständigen Novellierung des Schiedsamtswesens im bundesdeutschen Gesundheitswesen zu gelangen. Dieses Vorhaben hat es in sich und dürfte so manchem Akteur in der Gemeinsamen Selbstverwaltung wenig gefallen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Wasem entsorgen? Die „Reise nach Jerusalem“ beim BVA-Beirat beginnt

(A+S 31 – 18) Wenn es um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) geht, dann stehen sich die Kassenarten unversöhnlich gegenüber. Vor allem die Betriebs-, Ersatz- und Innungskrankenkassen machen gegen die AOK-Familie Front. Schließlich geht es um viel Geld, das zu verteilen ist. Über die Stellschrauben wacht der beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelte Wissenschaftliche Beirat. Dessen letzten beiden Sondergutachten (vgl. zuletzt A+S 26 – 18, S. 14ff.) haben die Kombattanten noch gar nicht so richtig „verdaut“, auch im Bundesgesundheitsministerium „studiert und prüft“ man noch die dickleibigen wissenschaftlichen Werke, da droht neues Ungemach. Der Beirat muß für eine dreijährige Amtszeit neu berufen werden. Drei der aktuell neun Mitglieder scheiden aus. Da das Gremium aber nur bis zu acht Mitglieder haben darf, stellt sich die Frage, welche Wissenschaftler nachrücken dürfen. Das BVA selbst sorgte für eine gewaltige Unruhe und für ein Verfahren, das in Ansätzen dem Kinderspiel „Reise nach Jerusalem“ ähnelt. Am Rhein konnte man sich nämlich nicht entscheiden und schlug gleich elf Professoren vor.

Personalia:

1. Deutscher Heilbäderverband: Schon wieder ein neuer Geschäftsführer
2. Und dann war da noch … die Frauenquote