A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2018

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10336

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2018"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Krankenhausabrechnungen: PpSG-Änderungen pure Klientelpolitik!?

(A+S 42 – 18) Am 27. September 2018 beriet der Deutsche Bundestag das von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) eingebrachte „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“, das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Mit diesem Vorhaben will man bekanntlich spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreichen. Doch das PpSG ist auch ein Gesetzes-Omnibus. Also ein Vehikel, in dem man nicht nur im Entwurf, sondern besonders im weiteren Verfahren durch Änderungsanträge auch andere Gesetze nachhaltig verändern kann. Das wird von Regierungen jeglicher Couleur gerne genutzt, um Lobbyinteressen nachzugeben oder andere Nickligkeiten im Schnellverfahren ohne große öffentliche Diskussion durchzusetzen. Schaut man sich die ersten, meist vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) per „Amtshilfe“ vorformulierten Änderungsanträge an, dann schaudert es den Beobachter. Entweder ist man in der Berliner Friedrichstraße völlig vor den Ländern und kommunalen Interessenvertretern und der Krankenhauslobby eingeknickt und gewillt, sogar die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) auszuhebeln. Ganz zu schweigen von einer Befürchtung, daß man in Berlin aus politischen Gründen des Basiszwanges bereit ist, möglichen (angeblichen) Betrügereien bei den Krankenhausabrechnungen Tür und Tor zu öffnen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Sage femmes“: Spahn wertet sie zu Akademikerinnen auf

(A+S 42 – 18) CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) nutzt gerne Medien, um mit wichtigen Ankündigungen gesundheitspolitisch zu punkten. Am 17. Oktober 2018 waren es die Zeitungen der Funke Mediengruppe, die die Absicht des Ressortchefs verkünden durften, die in Deutschland arbeitenden Hebammen zu Akademikerinnen zu machen. Der Minister legt mit diesem Vorhaben gleich mehrere Problemfelder ad acta. Zum einen gibt er den jahrzehntelangen Forderungen der Berufsträgerinnen nach und arbeitet erfolgreich einen Punkt aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag ab, wertet die Geburtshilfe in Deutschland auf und setzt zudem eine EU-Richtlinie um, nach der die Ausbildung für das Berufsfeld bis zum 18. Januar 2020 reformiert sein muß.

Zahnärzte:
Zahnärzte-MVZ: Und über allem wacht die „Heuschrecke“

(A+S 42 – 18) Seit einigen Monaten wettern die führenden Standespolitiker der Zahnärzteschaft gegen die Förderung von Zahnmedizinischen Versorgungszentren (ZMVZ) in ihrem Bereich. Vor allem beschwören sie die Gefahr der Überfremdung des Berufsstandes durch „Heuschrecken“, also so genannte Fremdinvestoren. Auch gegen „Praxisketten“ richtete sich am 22. Juni 2018 z.B. eine Resolution der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Woher die plötzliche Aufregung stammt, darüber schweigt man dann in Zahnärztekreisen meist beharrlich. Nennt weder Namen, noch Roß und Reiter. Erst die jüngsten Aktivitäten der Gegenseite bringen etwas Licht in das Dunkel. Durch die erst am 9. Oktober 2018 via Aussendung publizierte Gründung eines „Bundesverbandes nachhaltige Zahnheilkunde“ (BZNK), die bereits im September 2018 erfolgt sein soll, wird klar: Über allem wacht offenbar die „Heuschrecke“.

Wir dokumentieren daher den mahnenden KZBV-Beschluß vom 22. Juni 2018 im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
Die eAU wird erprobt – ein neuer Bestandteil für die ePAen der Kassen

(A+S 42 – 18) Das gesundheitspolitische Berlin wartet gespannt auf die nächste Gesellschafterversammlung der gematik GmbH. Bei der sollen der inzwischen abgeschlossene „Letter of Intent“ (LoI) zwischen den Kassen(zahn-)ärztlichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in echte Arbeits-Beschlüsse umgesetzt werden und müssen, damit die gematik bis zum Jahresende 2018 die angestrebten Spezifizierungsarbeiten abschließen kann (vgl. A+S 41 – 18, S. 2ff.). Hält der lockere Bund der drei Körperschaften nicht – was Skeptiker durchaus befürchten – könnte der Weg zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 schon weitgehend zugeschüttet sein. Unterdessen basteln die IT-Industrie und die Kassen munter an weiteren ePA-Details, die sogar die Arbeitgeber mit einbinden. Jüngstes Beispiel ist das Modell einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das die Koblenzer IT-Schmiede CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) und die Wiesbadener BKK Linde erproben wollen.

Personalia:

1. Folgt Neo-Patientenbeauftragter dem Lockruf des Geldes?
2. MEDIQON erweitert Geschäftsführung
3. VDGH ohne Vorstandsvorsitzenden
4. Und dann war da noch der nächste Akt des Alzeyer MDK-Theaters  …