A + S Aktuell - Ausgabe 51 - 2018

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10344

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 51 - 2018"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Notfallversorgung: Spahn folgt Patientenströmen und legt Ländern „Ei ins Nest“

(A+S 51 – 18) Das Handeln von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) ähnelt manchmal dem eines Überfallkommandos. Man weiß oft nie, was er als nächste Maßnahme in petto hat. Kurz vor Weihnachten 2018, am 19. Dezember 2018 präsentierte er der überraschten Öffentlichkeit wie auch den Entscheidungsträgern im bundesdeutschen Gesundheitswesen ein dreieinhalbseitiges Papier mit „Eckpunkten zur Reform der Notfallversorgung“. Mit seinen Vorschlägen folgt der populistisch agierende Ressortchef nicht nur den Patientenströmen in den Ballungsgebieten und versucht diese in gezielte Bahnen zu lenken, sondern er setzt konkrete Vorschläge des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) aus dem letzten Gutachten um und legt letztendlich den 16 Bundesländern ein gehöriges politisches „Ei ins Nest“. Denn zur Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes bedarf es der Änderung des Grundgesetzes (GG). Einer der Verlierer der neu entstandenen politischen Spielwiese des Ministers könnte zudem die Vertragsärzteschaft sein – deren Notfalldienstkonzept dürfte gerade in den Ballungsräumen überholt sein.

Wir dokumentieren die Spahn-Eckpunkte im vollen Wortlaut.

Gesundheitsdaten: Digitalisierung weiter denken als bis zum „Kirchturm“

(A+S 51 – 18) Der Magdeburger CDU-Parlamentarier Tino Sorge MdB (43) ist seit Jahren dafür bekannt, daß er auch einmal querdenkt. Nicht immer zur Freude seiner Unionskollegen im Bundestagsausschuß für Gesundheit. Die aktuellen, vornehmlich ethisch geführten Diskussionen um die Neuordnung der Organspende nahm der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung und Gesundheitswirtschaft zum Anlaß ein „Positionspapier für eine fortschrittliche Gesundheitsdatenpolitik“ vorzulegen. Es stammt vom 10. Dezember 2018, sickerte aber nur nach und nach in den entsprechenden politischen Kreisen durch, weil es wohl noch nicht in der Arbeits-gruppe Gesundheit der Fraktion behandelt wurde.

Wir dokumentieren das Papier des Parlamentariers im vollen Wortlaut.

Gesundheitswesen:
Vorstandsvergütungen: Weihnachtsgeschenk der Aufsichten!?

(A+S 51 – 18) Auch wenn sie es offiziell nicht so richtig wahrhaben wollten, für die Aufsichten des Bundes und der Länder stellte das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 20. März 2018 zu den Grundlagen der „Vorstandsvergütungen“ der Körperschaften im Gesundheitswesen eine gewisse „Klatsche“ dar (vgl. A+S 14 – 18, S. 4ff.). Hielten ihnen doch die Kasseler Richter vor, daß seit 2013 – so lange gilt schon die Vorlagepflicht von Vorstandsverträgen bei den Aufsichten gem. § 35a Abs. 6a SGB IV – keine „einschlägigen Ermessenskriterien“ für die Prüfung existierten. Ein gemeinsames „Arbeitspapier“ könne man wohl kaum als eine „Allgemeine Verwaltungsrichtlinie“ bezeichnen. Und so eine Verwaltungsvorschrift verlangten die Richter, veranlaßten die Beamten im Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) wie in den Landesaufsichten zum „nachsitzen“. Man muß den Staatsdienern zu Gute halten, sie handelten in Windeseile. Auf der 93. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger vom 14. und 15. November 2018 segnete man die neue Fassung bereits unter TOP 5 ab. An der rückwirkend ab dem 1. Juli 2018 geltenden neuen „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift“ nebst den entsprechenden Anlagen können sich nun alle Vorstände bzw. Geschäftsführer der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen), alle Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDKen) und alle Krankenkassen, ihre Verbände und Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) orientieren. Und als „Schmankerl“ oder vorgezogenes Weih- nachtsgeschenk: Die Aufsichten zeigten sich bei ihren „Trendlinien“ finanziell großzügiger als je zuvor.

Krankenhäuser:
Krankenhausstrukturen: Gleich zwei Weisen-Gremien legen Finger in die Wunden

(A+S 51 – 18) Es gehört zu den politischen Traditionen in Deutschland, daß sich die Regierenden durch hochkarätig besetzte wissenschaftliche Gremien „beraten“ lassen. Nicht immer zur Freude der Beratenen, die die wohl formulierten Gutachten gerne unbearbeitet in ihren Stahlschränken verschwinden lassen. Wenn aber gleich zwei dieser Sachverständigenräte zu dem gleichen oder zu ähnlichen Ergebnissen kommen, dann wird es „eng“ für die argumentative Gegenwehr nicht nur der Bundesregierung. Vor allem, wenn sie damit auch noch zusammen an die Öffentlichkeit gehen. So geschehen am 18. Dezember 2018. Da legten der beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angesiedelte „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ und der beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ressortierende „Sachverständigenrat zur Begut-achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ ihre gemeinsamen Thesen „Für mehr Struktur- wandel in der Krankenhausversorgung“ vor. An diesem geballten wissenschaftlichen Tenor dürfte sich so schnell kein Politiker im Bund wie in den Ländern und Kommunen und kein Lobbyist künftig herumdrücken können.

Wir dokumentieren das Papier der beiden Weisen-Räte im vollen Wortlaut.

Personalia:

1. KV Hamburg setzt auf Kontinuität
2. Die Charité ruft: Neuer Vorstandsvorsitzender kommt im Herbst 2019
3. Mühlenkreiskliniken feuern Medizinische Vorständin
4. BVMed: Wachwechsel in der Geschäftsführung
4. AOK Nordost plant Vorstandswechsel sorgsam mit einem Eigengewächs
5. Und dann war da noch … die gematik