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A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10351

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2019"

Verlagsmitteilung:
Bewerbungsphase „dfg Awards® 2019“ läuft am 11. März 2019 aus!

(A+S 10 – 19) Die Bewerbungsphase für die 11. Runde der Vergabe der „dfg Awards®“, in diesem Falle für 2019, nähert sich langsam aber sicher dem Ende zu. Die durchnummerierten Bögen für die Bewerbungen und Vorschläge mit dem roten Aufdruck: „Wichtige Ausschreibungsunterlagen“ sind längst versandt. Jetzt liegt es an den A+S-Leserinnen und -Lesern der Jury ihre Vorschläge und Bewerbungen zukommen zu lassen.

Alle interessierten A+S-Leserinnen und -Leser sollten bitte beachten: Einsendeschluß für die Ori-ginalbögen der Bewerbungen und Vorschläge ist Montag, der 11. März 2019, 15.00 Uhr (Posteingang beim Notar/Ausschlußfrist).

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Gesetzgeberische Dehnübungen – Sieht so ein Minister-Denkmal aus?

(A+S 10 – 19) Auf der „vorläufigen“, von den sechs Bundestagsfraktionen noch nicht konsentierten, Tagesordnung des Hohen Hauses an der Spree findet man unter Nr. 3 für Donnerstag, den 14. März 2019 das Thema: „Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung“. Oder anders ausgedrückt, an diesem Tag soll nach der zweiten und dritten Beratung der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des „Gesetzes für schnelle Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz)“ (TSVG) beschlossen werden. Ob es zu dieser Debatte und dem angestrebten Beschluß kommen wird, das steht noch in den Sternen. Denn am 28. Februar 2019 wartete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem neuen Konvolut von Änderungsanträgen auf. Durch diese 204 Seiten (sic!) müssen sich aktuell nicht nur die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit, sondern auch die Interessenvertreter wühlen. Freunde schafft man sich durch insgesamt 28 neue, zuvor noch nicht einmal im Ausschuß zur Beratung einge-brachte Anträge, sowie weitere 26 „fachfremde“ nicht! Zumal aus diversen, grau gekennzeichneten Stellen durchaus sichtbar wird, das Weiteres, gegebenenfalls wieder einmal Zündelndes auf die Leser, Lobbyisten wie politischen Entscheider zukommen dürfte. Ob zum Thema „Kodierung“ oder Vorstandsverträge, CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) droht mit neuen Überraschungen. Als ob im letzten Konvolut nicht schon genug davon enthalten gewesen wäre (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe).

Gesundheits- und Sozialpolitik / Ärzte:
HzV fördern: SPD-Idee wird vom BMG völlig umgedeutet

(A+S 10 – 19) Mit dem am 28. Februar 2019 neu vorgelegten TSVG-Änderungsantrag Nr. 33 könnte die schwarz-rote Koalition in Berlin für einen erneuten Paradigmenwechsel sorgen, sollte das Gewollte Eingang in das Bundesgesetzblatt finden (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Möchten die Gesundheitspolitiker doch künftig die Versicherten an den Effizienzsteigerungen und Einsparungen der Krankenkassen beteiligen, die die Körperschaften aus deren Einschreibungen in die Hausarztzentrierten Verträge (HzV) erzielen. Gedacht wird dabei konkret an Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen. Als „Ideengeber“ für diesen überraschenden Antragsinhalt outete sich zwar vorher die SPD (vgl. A+S 9 – 19 S. 3ff.). Aber die vom Bundesgesundheitsausschuß er- stellte „Formulierungshilfe“ deutet alles völlig um. Es besteht die Gefahr, daß das von den Sozial-demokraten Gewollte nicht erreicht wird.

Krankenhäuser:
Pflegekostenausgrenzung: Selbstverwaltung legte Grundlagen für 2020

(A+S 10 – 18) Der schwarz-rote Gesetzgeber wollte es so und zwar schnell. Die Pflegekosten sollten bis zum 31. Januar 2019 von den anderen Klinikkosten „abgegrenzt“ werden und damit aus dem System der Diagnosis Related Groups (DRGs) herausfallen. Darüber hinaus wollte er von der Gemeinsamen Selbstverwaltung auch noch Regelungen für die Zuordnung der Kosten für das Pflegepersonal, das „überwiegend in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig“ ist. Und diese Einigung, die schon ab 2020 zu greifen hat, sollte möglichst rasch stattfinden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der einen Seite und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf der anderen Seite lieferten am 28. Februar 2019. Rissen also die Zeitvorgaben nur um einen Monat. Vollständig ist der Entwurf noch nicht. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sollte bis zum Redaktionsschluß dieser A+S-Ausgabe entsprechende Vorgaben entwickeln.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen der Vereinbarung im vollen Wortlaut.

Krankenhäuser / eHealth:
MB zu eAkten: Retrograd kommt immer gut an

(A+S 10 – 18) Über die Verbreitung von effizienten wie effektiven Krankenhausinformations-Systemen (KIS) kursieren im bundesdeutschen Gesundheitswesen die unterschiedlichsten Informationen. Eine Tatsache dürfte es aber sein, daß es noch gravierender Anstrengungen bedarf, bevor die diversen KIS-Systeme in geeigneter Form dazu in der Lage sind, mit denen der niedergelassenen Ärzte oder den Apotheken zu kommunizieren. Auch die „IT-Verbindungs-“ Möglichkeiten zwischen den Kliniken und den Krankenkassen lassen noch zu wünschen übrig. Kein Wunder, wenn bei den angestellten und beamteten Ärzten noch IT-Vorbehalte und -Kenntnisstände vor-herrschen, die mit den aktuellen Vorgängen und Entwicklungen „im Markt“ nicht kompatibel sind. Daher kann man das am 28. Februar 2019 in Berlin von Europas größter Ärztegewerkschaft, dem Marburger Bund (MB), präsentierte Positionspapier „Elektronische Patientenakten sicher gestalten“ nur als retrograd ausgerichtetes Statement verstehen.

Wir dokumentieren das MB-Papier im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Kassen-Dienstleister muß aufgeben

(A+S 10 – 19) Es gibt Briefe oder Mails, die der Empfänger am liebsten nicht öffnen möchte. Bei Apothekern besonders unbeliebt sollen z.B. die Nachrichten der Rezeptprüfungsstellen sein. Ihre Retaxierungsmaßnahmen sorgen in der Regel nur für Verdruß, meistens aber für weitere bürokratische Arbeit. Einer dieser Dienstleister für die Krankenkassen gab am 20. Februar 2019 auf und meldete Insolvenz an. Anscheinend waren die Auftraggeber mit dem Geleisteten nicht mehr zufrieden. Ob die bisher „betroffenen“ Pharmazeuten frohlocken können, das bleibt allerdings abzuwarten.

Personalia:

1. BÄK: Wenker steigt als MB-Kandidatin in den Ring