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A + S Aktuell - Ausgabe 14 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10356

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 14 - 2019"

Kurz vor Redaktionsschluß:
BKartA: Durch die Behörde wurden zwei Krankenhaus-Fusionen verhindert

(A+S 14 – 19) Kurz vor Redaktionsschluß dieser A+S-Aussendung teilte das Bonner Bundeskartellamt (BKartA) am 4. April 2019 mittels einer Aussendung mit, daß auf Grund von zum Teil erheblichen Bedenken der Behörde zwei Krankenhausfusionen noch im so genannten „Hauptverfahren“ verhindert wurden. In den beiden separaten Fusionskontrollverfahren hätten die Antragsteller ihre jeweiligen Anmeldungen „nach vorläufigen Bedenken“ des Amtes zurückgenommen. In dem einen Fall hatte die Kieler AMEOS Psychiatrie Holding GmbH, eine Tochter des Schweizer AMEOS Konzernes, angemeldet, die Anteilsmehrheit an der Eutiner SANA Kliniken Ostholstein GmbH vom gleichnamigen, in Ismaning bei München domizilierenden, SANA Kliniken AG-Konzern erwerben zu wollen. In dem anderen Fall war es die in Köln ansässige Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria (Cellitinnen Nord), die einen Zusammenschluß mit der ebenfalls in Köln ansässigen Stiftung der Cellitinnen ge.V. (Cellitinnen Süd) geplant hatte. Laut dem Präsidenten des BKartA, Andreas Mundt (58), wären sowohl bei der geplanten Fusion der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein als auch bei dem Fusionsvorhaben in Köln „nach unserer vorläufigen Einschätzung die Ausweichmöglichkeiten für Ärzte und Patienten vor Ort zu stark eingeschränkt worden.“

Gesundheits- und Sozialpolitik:
MDK-Reform: Die Gemeinschaft weiß was sie will

(A+S 14 – 19) Nicht erst seit dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vom März 2018 ist den Verantwortlichen in den fünfzehn Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKen) und dem Essener Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) klar, daß ihnen noch in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Strukturreform „blühen“ kann. Schließlich verfügen sie bei den führenden Akteuren im Gesundheitswesen oder gar unter den Gesundheitspolitikern im Bund und in den Ländern nicht nur über „Freunde“. Spätestens seit sich der Bundesrechnungshof (BRH) am 1. Juni 2017 gegenüber dem Haushaltsausschuß des Bundestages quasi für ein „MDK-Stärkungsgesetz“ stark machte (vgl. A+S 41 – 17, S. 3ff.) hören die Diskussionen nicht auf. CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (58) konnte und wollte das Projekt nicht mehr anpacken. Von seinem Sukzessor Jens Spahn MdB (38) steht als „Entscheider“ zu erwarten, daß er die Formulierungen ernst nimmt und bald auf seine Art handelt. Doch während andere Organisationen im Gesundheitswesen wie z.B. jüngst der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in dieser Situation in Agonie verfallen und wie ein Karnickel vor der Schlange öffentlich untätig auf die „Handlungen“ des Ressortchefs warten, da scheint die MDK-Gemeinschaft gewappnet zu sein. Diesen Eindruck muß man gewinnen, wenn man nicht nur die jüngsten Beschlüsse des Kooperationsrates der MDK-Gemeinschaft vom 2. April 2019 be-trachtet. Sie dürften nur die Spitze an Vorstellungen und Forderungen sein, mit dem die MDKen aufwarten könnten.

Wir dokumentieren das MDK-Papier im vollen Wortlaut.

Gemeinsame Selbstverwaltung:
Templin: Hecken setzt finalen Warnschuß

(A+S 14 – 19) Das bisher als „Innovations-Leuchtturm“ geltende Projekt des Innovationsausschusses „Strukturmigration im Mittelbereich Templin“ in der Uckermark, das von der dort ansäßigen StimMT gGmbH verwaltet wird, könnte sich zu einem echten Pleiten-Pech-und-Pannen-Projekt der Gemeinsamen Selbstverwaltung entwickeln (vgl. zuletzt A+S 12 – 19, S 5ff.). Vor allem, wenn sich dort nicht nachhaltig etwas in der Führung, den Strukturen sowie der Arbeitsweise ändert. Diesen Eindruck konnte man nach einem „Auftritt“ des amtierenden Geschäftsführers der Projektgesellschaft, Lutz O. Freiberg (47), in der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses des brandenburgischen Landtages am 27. März 2019 in Potsdam gewinnen. Und diese Erkenntnis dürfte sich auch beim Innovationsausschuß durchgesetzt haben. Der A+S-Redaktion liegt ein mehrseitiger Bescheid aus der Berliner Gutenbergstraße vom 26. März 2019 vor. Nicht nur die dort aufgeführte Sachverhaltsdarstellung differiert teilweise von dem, was die StimMT-Akteure Außenstehenden gerne vormachen würden. Der Unabhängige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken (59), setzt mit dem von ihm Dekretierten durch fortgesetzte „Mittelsperren“ und klare Ziel- und Fristsetzungen dem Projekt einen „finalen Warnschuß“. Hält man in der Mark die Vorgaben nicht ein, dann könnte Berlin „die vorzeitige Beendigung des Projektes“ noch in diesem Jahr einleiten. In der Geschichte des Innovationsfonds soll das bereits kein Einzelfall mehr sein. Allerdings könnte ein vorzeitiges Ende erhebliche Auswirkungen auf das geplante Gesetz von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) zur Reform der Notfallversorgung haben.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Länderaufsichten: Nach GKV-FKG reicht es für eine Gartenparty im Reihenhaus

(A+S 14 – 19) Wenn sich wie aktuell die bundesdeutschen Krankenkassen wieder einmal öffentlich streiten und außerdem unter dem argumentativen „Beschuß“ der Leistungserbringer ob ihres Verhaltens geraten, taucht automatisch der Vorwurf mangelnder oder zu scharfer Aufsicht über die Körperschaften in den Debatten auf. Im Zielfeuer der Kritik stehen dabei meist die noch existierenden Landesbehörden, deren „Aufsichtsverhalten“ gegenüber ihren landesunmittelbaren Kassen als zu lax empfunden wird, während man dem Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) meist eine zu harte, starre Haltung vorwirft. Je nachdem, in welchem „Lager“ sich eine Kasse befindet, kommt dann schnell die Aufforderung auf, diese „duale Form“ der Aufsicht endlich abzuschaffen, um ein einheitliches Prüfverhalten sicher zu stellen. Diese Diskussion dürfte bei CDU-Bundesgesund- heitsminister Jens Spahn MdB (38) angekommen sein. Schlug er doch mit dem Entwurf des GKV-FKG nicht nur aus Wettbewerbsgründen vor, künftig die bisher landesunmittelbaren Orts-, Innungs- und geöffneten Betriebskrankenkassen automatisch bundesweit agieren zu lassen (vgl. A+S 13 – 19, S. 3ff.). Die A+S-Redaktion hat einmal die Folgen des ministeriellen Vorstoßes untersucht. Und kam zu dem Schluß: Wird die Spahn-Idee umgesetzt, dann können sich ab 2020 oder 2021 alle dann noch verbliebenen Beamten der Landesaufsichten zusammen mit Vertretern der von ihnen zu beaufsichtigenden Kassen zu einer „Gartenparty im Reihenhaus“ treffen.

Personalia:

1. Spahn baut sich seinen „Digitalen Think Tank“
2. Uniklinik Köln erhielt neues Vorstandsmitglied
3. B. Braun Melsungen führt nun eine Frau