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A + S Aktuell - Ausgabe 20 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10361

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 20 - 2019"

Kommentar zu Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bilanz ist großartig – aber legt Spahn wirklich die Hände in den Schoß?

(A+S 20 – 19) Wer sich genau erinnert, im Januar 2019 „tigerte“ im gesundheitspolitischen Berlin eine Liste mit der Überschrift „Vorhabenplanung BMG“ herum. Auf der fand man sorgsam aufgelistet zwölf Gesetzgebungspläne (vgl. A+S 4 – 19, S. 2ff.). „Mister Agilo“ – also CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) – so unkte damals die A+S-Redaktion, scheine vorzuhaben, das bundesdeutsche Gesundheitswesen „gehörig auf Trab“ zu halten. Er sei ein „Entscheider“ und „kein Zentrist“ hatte er erst am 22. Januar 2019 der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.) eingestanden. Am 15. Mai 2019, einen Tag vor seinem 39. Geburtstag und gut eine Woche vor den Urnengängen in Europa, Bremen und neun weiteren Bundesländern, stand fest: Der „Entscheider“ hatte Wort gehalten, die Liste war mit dem 83 Seiten umfassenden Referentenentwurf eines „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) abgearbeitet. Für die nächsten Wochen und Monate dürfte Spahn neben der Durchsetzung seiner „Liste“ im parlamentarischen Geschäft vermutlich auch anderes planen als Woche für Woche das Gesundheitswesen mit neuem „Output“ aus seiner Gesetzesschmiede zu „erfreuen“. Denn wenn man ihm eines nicht vorwerfen kann, dann ist es Inkompetenz, Unsicherheit bei den Fakten oder gar Faulheit, wie kundige Beobachter einigen anderen Mitgliedern der schwarz-roten Regierung so vorhalten.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
DVG-Entwurf: So viel Lob war selten – enthält aber auch „Sprengstoff“

(A+S 20 – 19) Nur für IT-Skeptiker war das neueste Gesetzesprodukt aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Graus. Ansonsten überwog Lob. Das ist selten im bundesdeutschen Gesundheitswesen, wenn CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) die Details eines neuen Referentenentwurfes durchsickern läßt. Doch die 83 Seiten des „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) fanden in der Regel Anklang. Mit dem DVG will der Ressortchef die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Er setzt dabei Grundsätzliches fest, stärkt u.a. die Patientenrechte, räumt den Krankenkassen Chancen ein, droht Telematikinfrastruktur-Verweigerern – auch solchen im stationären Sektor – mit finanziellen Sanktionen und … und … und. Wie in der letzten Zeit des öfteren entpuppt sich der juristische Duktus des „Omnibus-Gesetzes“ mehr als durchdacht. Auch wenn im DVG erneut ein gewisser struktureller Sprengstoff enthalten ist, der mit der Digitalisierung wenig zu tun hat. So werden z.B. die Heilberufe es mit einem gewissen Zaudern zur Kenntnis nehmen, daß ihnen künftig alle anderen Gesundheitsberufe IT-mäßig gleichgestellt sind. Und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verlangte sofort ein jährliches finanzielles Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von 1 Mrd. €. Nur dann sei man bereit, seinen Anteil zu leisten.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Versichertenentwicklung: Die Zuwächse sind ungleich verteilt

(A+S 20 – 19) Deutschland geht es gut. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre und die damit verbundene Schaffung neuer Arbeitsplätze führten u.a. dazu, daß auch die Mitglieder- und Versichertenzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von einem neuen Rekordwert zum nächsten eilten (vgl. A+S 19 – 19, S. 5ff.). Konnten die 109 noch existierenden Krankenkassen in ihren Versicherten-Statistiken zum Stichtag 1. Januar 2019 schon 72.754.117 Köpfe zählen, so waren es zum Stichtag 1. April 2019 bereits 73.031.538 Menschen, denen die GKV gesundheitlichen Schutz bot. Zum Jahresbeginn 2018 waren es nur 72,3 Mill. Versicherte gewesen, zum 1. Januar 2017 hatte man fast 71,7 Versicherte gezählt. Das kann man den amtlichen KM1-Statistiken entnehmen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Grund der Meldungen der GKV-Körperschaften ermittelt und publiziert. Das BMG geht aber nicht der Frage nach, wie sich die Zuwächse und Verluste der Versicherten detailliert auf die einzelnen Kassen verteilen. Dabei stellen die Versicherten nicht nur für die Finanzen der Kassen, im Gegensatz zum 20. Jahrhundert, ein weitaus wichtigeres Klientel dar als die wirklichen Beitragszahler. Die Vorschriften des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) geben das her. Wie ist nun die Versichertenentwicklung der einzelnen Kassen? Diese Frage beantwortet seit 2004 die Redaktion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ mit ihren dfg-GKV-Versicherten-Rankings. Dessen 45. Folge am 16. Mai 2019 erschien. Zum ersten Male wagte die dfg-Redaktion sogar die Vorlage eines 10-Jahres-Vergleiches.