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A + S Aktuell - Ausgabe 32 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10372

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 32 - 2019"

Gesundheitswirtschaft:
Health-Medien: Jameda-Eigner erweitert sein Portefeuille

(A+S 32 – 19) Der neueste, erst am 5. August 2019 bekannt gegeben Shares-Deal der Münchener Hubert Burda Media Holding KG dürfte nicht nur bei Teilen der bundesdeutschen Apothekerschaft eingeschlagen haben wie eine Bombe. Das Verlagshaus übernahm mit Wirkung zum 1. August 2019 mit dem Portal „Netdoktor.de“ das nach eigenen Angaben reichweitenstärkste Online-Gesundheitsportal im deutschsprachigen Raum (D.A.CH). Es steht in Konkurrenz mit Anbietern wie der „Apotheken-Umschau-online.de“ und Onmeda.de. Die Mediengruppe möchte mit dem Schritt laut eigenen Angaben ihrem verlegerischen Anspruch gerecht werden, in der journalistischen Gesundheitsinformation in Deutschland führend zu sein. Schon 2015 hatte Burda die Jameda GmbH übernommen, die das umstrittene Ärzte-Bewertungsportal „Jameda.de“ betreibt. Jameda baut man in München zur Zeit erheblich aus und strukturiert es um.

M&A im Gesundheitswesen: Erstaunliches aus dem BKartA

(A+S 32 – 19) Für die nationalen wie internationalen, auf Mergers & Akquisitionen (M&A) spezialisierten Beratungs- und Rechtsanwaltsunternehmen herrscht aktuell Hochkonjunktur. Die angesichts der seit 2008 andauernden Niedrigzinsphase herum vagabundierenden Gelder wollen halt von ihren Eigentümern angelegt werden. Die hohe Zahl an „Deals“ bedeutet auch Mehrarbeit für die Beamten des Bundeskartellamtes (BKartA). Die bekanntlich in Bonn am Rhein darüber wachen (sollen), daß sich die Marktverhältnisse nicht vollends zu Gunsten der „Riesen“ in einem Segment entwickeln. Angesichts der Tatsache, daß sich nationale und internationale Anleger vermehrt auch im bundesdeutschen Gesundheitswesen tummeln, hat sich die A+S-Redaktion einmal über die Liste des BKartA über die „Laufenden Verfahren“ nur in den Monaten Juni und Juli 2019 hergemacht. Sie konnte insgesamt 22 relevante Anmeldungen im Gesundheitswesen verifizieren. Einige davon verfügen für die jeweilige Branche über das Potential, eine gewisse Unruhe zu erzeugen. Oder aber sie verstärken Ängste berufsständischer Interessenvertretungen bzw. zeigen, daß einigen Akteuren im Gesundheitswesen der Appetit auf „einen mehr“ immer noch nicht vergangen ist. In vier Fällen konnten Käufer sogar in den zwei Monaten einen so genannten „Doppelschlag“ landen, in dem sie zwei Mal in dieser Zeit Kaufverträge unterschrieben. Daher sollen einige Fälle paradigmatisch näher beleuchtet werden.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung I: Tiefrote GKV-Zahlen nicht nur wegen OAV-Effekt

(A+S 32 – 19) Am 5. August 2019 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Website die so genannten KM1 Zahlen der Mitglieder und Versicherten der Kassenarten zum Stichtag 1. Juli 2019. Wie immer folgte keine Medienaussendung zu diesem Thema. Es wäre auch keine der in letzter Zeit so üblichen Erfolgsmeldungen geworden. Denn im Halbjahresvergleich 2019 schrieben vier der sechs Kassenarten tiefrote Zahlen. Im II. Quartal 2019 verlor die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insgesamt sogar 71.024 Mitglieder, nur der massive Ansturm im I. Quartal 2019 sorgte per Saldo noch für positive Zahlen in den ersten sechs Monaten. Von einem neuen Rekord-Wert der GKV keine Spur. Eine derartige negative GKV-Entwicklung hat die Redaktion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“, der die KM1-Zahlen seit 2004 auswertet und die Ergebnisse veröffentlicht, schon seit langem nicht mehr verzeichnen können. Sie wirkte sich auch auf die entsprechenden Werte der 109 Einzel-Kassen aus. 44 von ihnen, also fast die Hälfte aller Körperschaften, rutschte mit ihrem jeweiligen Halbjahressaldo in die Miesen (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe).
Wir dokumentieren daher die AOK-Stellungnahme kommentarlos im vollen Wortlaut.

Mitgliederentwicklung II: Nach „Flurbereinigungen“ fast die Hälfte der Kassen in „rot“

(A+S 32 – 19) Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eilte in den letzten Jahren, auch getragen von der guten Konjunktur, von einem Mitglieder-Rekord zum nächsten. Zum Stichtag 1. Juli 2019 zählte das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den Meldungen der damals 109 noch existierenden Krankenkassen aber nur noch 56,76 Mill. Mitglieder zusammen – der Höhenflug war gestoppt und hatte sich ins Gegenteil verkehrt. Denn zum 1. April 2019 hatte man noch 56,81 Mill. Mitglieder gemeldet. Aktuell sind viele der Mitglieder-Bilanzen rot, wenn nicht tiefrot gefärbt. Einige Kassen, auch AOKen, mußten erheblich Federn lassen, bei anderen versiegte der Zustrom. Gesetzlich verordnete „Flurbereinigungen“ im Bestand, die Sterbequote, Managementfehler, aber auch gewisse Wechslerbewegungen angesichts Zusatzbeitragsveränderungen dürften mit dazu beigetragen haben.

Private Krankenversicherung:
BSG-Urteil zu Wahltarifen läßt PKV jubeln

(A+S 32 – 19) Der 30. Juli 2019 war für das „grüne Lager“ der Ortskrankenkassen, vornehmlich aber für die AOK Rheinland/Hamburg, kein guter Tag. AOK-Pessimisten hatten die Entscheidung zum Az.: B 1 KR 34/18 befürchtet, aber nicht in der erfolgten Härte. In Kassel untersagte das Bundessozialgericht (BSG) der Kasse laut BSG-Terminbericht „das Bewerben und Anbieten aller angegriffenen Wahltarife“. Erweitere eine Krankenkasse, so das Gericht, „ohne gesetzliche Ermächtigung ihren Tätigkeitskreis durch Gestaltungsleistungen kraft Satzung mittels Wahltarife-Regelun-gen“, so habe ein PKV-Unternehmen auf Grund des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs das Recht, ihr das Bewerben und Anbieten untersagen zu lassen. Geklagt hatte in diesem Fall die Dortmunder Continentale Krankenversicherung a.G.. Da man wie immer bei BSG-Urteilen auf die genauen Urteilsgründe monatelang warten wird, muß man sich vorerst auf die dürren-mageren Informationen aus der nordhessischen Stadt stützen.

Personalia:
1. Kommunaler Klinik-Koloß angelt sich prominenten Aufsichtsratsvorsitzenden

Verlagsmitteilung:

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