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A + S Aktuell - Ausgabe 35 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10374

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 35 - 2019"

Kommentar zu Gesundheits- und Sozialpolitik:
Spannender Herbst: Gelingen Spahn die notwendigen Kungeleien?

(A+S 35 – 19) Die nächsten Wochen und Monate könnten gesundheitspolitisch spannend werden. Denn die Sozialdemokraten entscheiden nach den beiden Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September 2019 bis zu ihrem Dezember-Parteitag nicht nur über die künftige Besetzung ihrer Führungsspitze, sondern wohl auch über den Fortbestand der Großen Koalition (GroKo). Wer, wie der „Entscheider“ Jens Spahn MdB (39) politisch noch etwas „bewegen“ und abarbeiten will, der muß sich sputen. Und geht man die Entwicklungen und Meldungen während der parlamentarischen Sommerpause durch, so wird er nicht nur einmal am Kungeltisch sitzen müssen, um so manchem der bereits auf dem parlamentarischen Weg befindlichen Gesetzen einen neuen, frischen Schub zu geben. Vieles läuft darauf hinaus, daß er sich auf mehr als einen inhaltlichen „Kuhhandel“ mit den 16 Bundesländern einlassen muß. Gelingt das nicht, dann dürften Vorhaben wie das GKV-FKG oder das MDK-Reformgesetz bzw. die Neuregelung der Notfallversor-gung möglicherweise vor dem Scheitern stehen oder nur abgespeckt den Weg in das Bundesgesetzblatt finden.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Notfallversorgung: GKV-SV stärkt der KBV argumentativ den Rücken

(A+S 35 – 19) Eigentlich sind sich die meisten Akteure im Gesundheitswesen einig: Die Strukturen der Notfallversorgung müssen dringend geändert werden. Nur über das „wie“ herrscht ein veritabler Streit, weil es wie immer um das Umverteilen bestehender Kompetenzen, Pfründe und Latifundien geht. Den jüngsten „Diskussionsentwurf“ von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) zur Neuregelung dieses Bereiches (vgl. A+S 30 – 19, S. 3ff.) nahm der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) am 28. August 2019 in Berlin vor Journalisten zum Anlaß, argumentativ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der Debatte den Rücken zu stärken. Eine „neue, dritte Säule“, dessen Sicherstellung den Ländern obliegt, will auch der Kassenverband nicht. Man möchte die Notfallversorgung weiterhin in der Hand der Vertragsärzte belassen, dann gäbe es auch „kein Gezanke“, so lautete die Begründung aus der Berliner Reinhardtstraße. Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) zeigte sich postwendend „not amused“ über diese Kassen-Position.

Ärzte:
Ärztliche Gesamtverträge: Länderaufsichten führen das BVA gnadenlos vor

(A+S 35 – 19) Seit dem 15. Mai 2018 tobt ein unerbittlicher juristischer Auslegungskrieg zwischen dem Bundesversicherungsamt (BVA) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Mittels eines Rundschreibens (Az.: 215 – 4120.1 – 1701/2012), das persönlich von der Vizepräsidentin der Behörde Sylvia Bohlen-Schöning (63) unterschrieben war, mischte man sich von Bonn aus in das regionale Vertragsgeschehen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen ein (vgl. A+S 21 – 18, S. 3ff.). Am 13. September 2018 folgte ein weiterer, ähnlich gelagerter Ukas (Az.: 211-5242.4 – 1982/2018). Mit diesem nahm sich die für ihre außerordentlich strenge Rechtsauslegung bekannte BVA-Referatsleiterin dem Thema „Anforderungen der Rechtsaufsicht an die Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den KVen für das Jahr 2019“ an. Und vergrätzte damit weiterhin nicht nur die ärztlichen Körperschaften (vgl. A+S 39+40 – 18, S. 7f.). Der Krieg hielt an, mittlerweile sind einige KVen gegen das Amt und seine juristischen Interpretationen vor die Sozialgerichtsbarkeit gezogen (vgl. A+S 50 – 18, S. 4f.). Am 8. Mai 2019 erhielten die Vertragsärzte – wie erst jetzt bekannt wurde - bei der 94. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger veritable Unterstützung für ihre Argumente.

Wir dokumentieren den Protokollauszug im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Grüner Friedensengel: „Solidarische Wettbewerbsordnung gemeinsam reformieren“

(A+S 35 – 19) Am 25. März 2019 verschickte CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) den Entwurf eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG)“ zur Abstimmung an die anderen Bundesressorts. Damit sollte nicht nur die notwendige Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) angepackt werden, im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte man u.a. auch die Strukturen der Kassenaufsicht neu ordnen (vgl. A+S 13 – 19, S. 3ff.). Seither tobt ein erbitterter Streit. Denn Spahn stellte einen tradierten Bestandteil der Gliederung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Disposition. Die Folge: Die 16 Bundesländer stellten sich wie ein Mann vor „ihre“ Ortskrankenkassen. Die Fronten blieben bisher verhärtet – keine Seite gab nach. Dabei drängt wegen der RSA-Reform eigentlich die Zeit, denn deren Umsetzung bedarf einer längeren Vorlaufphase. Das Fehlen dürfte die AOKen angesichts ihrer guten Finanz-Daten weniger stören als z.B. die Betriebs-, Ersatz- und Innungskrankenkassen. Was angesichts der verfahrenen Lage wohl kaum jemand erwartet hatte, trat am 15. August 2019 ein. Urplötzlich schwebte ein „Friedensengel“ aus der parlamentarischen Opposition herbei und „zauberte“ mittels „Offenem Brief“ einen Kompromißvorschlag hervor, mit dem viele Akteure eigentlich „leben“ könnten.

Wir dokumentieren den Brief der grünen Politikerin im vollen Wortlaut.

Gesundheitswirtschaft:
IT-Dienstleister auf Konsolidierungskurs und in neuen Händen

(A+S 35 – 19) Das Phänomen ist bekannt. Bei „neuen“ Märkten, die in der Regel meist mehr oder minder stark fragmentiert sind, setzt irgendwann ein Konsolidierungsprozeß ein. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Nicht immer geht es um das reine „Kasse machen“, sondern manchmal auch um den Erhalt des Aufgebauten. Drei Meldungen aus der letzten Zeit dürften bestätigen, daß sich auch bei den externen IT-Dienstleistern für die Körperschaften im Gesundheitswesen bzw. die Leistungsanbieter die Konsolidierung weiter fortsetzt.

Heuschrecken“: Charleston-Deal Blaupause für das Gesundheitswesen!?

(A+S 35 – 19) Was haben im 21. Jahrhundert Hotels - wie z.B. das Berliner ADLON – mit Reha-Kliniken oder Pflegeheimen außer mehr oder minder großen Zimmern mit Betten gemeinsam? Die Antwort ist einfach: Nicht immer ist der Betreiber, dessen Name in großen Lettern an der Fassade der Immobilie prangt, auch deren Eigentümer. Sprich: Die ADLON-Immobilie gehört einem der berüchtigten Jagdfeld-Fonds, das Prunk- und Protzhotel „betreibt“ per Pacht- und Managementver-trag die in Deutschland traditionsbehaftete international tätige Kempinski-Hotelgruppe. Letztere wechselte im Februar 2017 wahrhaft royal ihren Besitzer: Thailands Königshaus verkaufte seine Kempinski-Anteile an die „Kollegen“ aus Bahrain. Weniger prominent, aber wenigstens europäisch, ging es am 31. Juli 2019 zu. Eine aus der Gruppe der TOP 25 der bundesdeutschen Pflegeheimbetreiber, die Füssener Charleston Holding GmbH, wanderte in italienische Hände, 20 ihrer Immobilien jedoch in französische. Das scheint mittlerweile ein zunehmender Trend zu sein im bundes-deutschen Gesundheitswesen.

Personalia:

1. MEDICAL PARK: Eignerfamilie baut Führungsstrukturen um
2. Wolfgang Gagzow (1953 – 2019)