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A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10398

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2020"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und die Aufforderungen des BVerfG

(A+S 10 – 20) Mit einer Aufsehen erregenden Entscheidung schrieb der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) am 26. Februar 2020 wieder einmal Rechtsgeschichte. Er normierte ein neues „Grundrecht“, nämlich das auf „selbstbestimmtes Sterben“. Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Höchstgerichtes Prof. Dr. iur. Dres. h.c. mult Andreas Voßkuhle (56) kippten die Richter den seit 2015 bestehenden § 217 StGB, nämlich das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Und gleichzeitig forderten sie den Gesetzgeber wie auch die Heilberufskammern der Ärzte und Aptheker zum „Nachbessern“ der bestehenden Regeln für die Suizidhilfe bzw. des Berufsrechtes auf. Der Karlsruher Spruch löste sofort eine heftige ethische Debatte in der Öffentlichkeit aus. Je nach Interessenslage begrüßte man die Entscheidung oder kritisierte sie. Das BVerfG gab mit seinem Urteil insgesamt sechs Verfassungsbeschwerden statt.

Ärzte / eHealth:
KBV-Zukunftspraxis löst Verteilungskampf aus

(A+S 10 – 10) Daß im Gesundheitswesen ab und an heftige Verteilungskämpfe toben, das ist eine altbekannte Tatsache. Da wird oft genug mit harten Bandagen gefochten. Kein Wunder, wenn der Wettbewerb um mögliche Einnahmen und Einfluß nun auch den Bereich der Digitalisierung er-reicht hat. Ein in Berlin aktuell kursierendes Gutachten belegt dieses. Der IT-Industrie ist die Förderung einzelner Unternehmen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein „Dorn im Auge“. Nicht nur der Branchenverband Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) befürchtet, daß die Vertragsärzte ihr Projekt „KBV-Zukunftspraxis“ nutzen wollen, um alle anderen im Wettbewerb ste-henden Systeme abzulösen. Vermutlich wird wieder einmal nur die Politik durch gesetzgeberisches Handeln diesen Dissenz lösen können.

Krankenhäuser:
LBFW 2020: Gemeinsame Selbstverwaltung kriegt langsam Routine

(A+S 10 – 20) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundesbasisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bereits recht früh alle LBFW vor und wurden zudem auch noch allesamt von den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die LBFW weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben. Schließlich gliederte man für 2020 bereits über 15 Mrd. € Pflegekostenanteile aus (vgl. A+S 10 – 19, S. 6ff.). Und, wie in den vergangenen Jahren auch hinkt auch in 2020 ein Bundesland wieder einmal hinterher.

RHÖN-Klinikum AG: Ein Super-Deal erfahrener Unternehmer

(A+S 10 – 20) Wissende Auguren im stationären Sektor wollten es schon seit längerem geahnt ha-ben. Dennoch überraschte einige von ihnen die Meldung, die einer der größten privaten Krankenhaus-Konzerne, die Hamburger ASKLEPIOS Kliniken GmbH, am 28. Februar 2020 aussandte. Demnach gedenken zwei erfahrene Klinik-Fürsten in Deutschland, die aktuellen Machtverhältnisse bei der RHÖN-Klinikum AG im fränkischen Bad Neustadt an der Saale neu zu regeln. Der RHÖN-Aufsichtsratsvorsitzende Eugen Münch (75) und ASKLEPIOS-Alleineigner Dr. iur. Bernhard gr. Broermann (76) wollen ihre RHÖN-Anteile in einem Joint Venture „bündeln“ und so fast die Hälfte aller Aktien beherrschen. Gleichzeitig will ASKLEPIOS den anderen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten, um die Macht in Franken vollständig zu übernehmen. Das Vorhaben – das vorzeitiger als geplant zu gelingen scheint – stieß denn auch gleich auf Begeisterung bei den Aktionären. Gemeinsames Ziel der beiden Altvorderen ist es, die „Vision“ für eine neue Gesundheitsversorgung unter dem Dach ASKLEPI-OS/RHÖN zu verwirklichen. Dazu dürfte auch die Weiterverfolgung des von Münch inaugurierten Capitation-Modells zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung gehören. Der getroffene Deal steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundeskartellamt (BKartA).

Region Hellweg: Lackmus-Test für das BKartA!?

(A+S 10 – 20) Seit Mai 2016 wartet der Klinik-Markt mit Spannung und langsam entnervt auf die Ergebnisse der damals eingeleiteten „Sektoruntersuchung im Krankenhaussektor“ des Bundeskartellamtes (BKartA). Die Bonner Beamten wollten „Aufschluß über die aktuelle Marktsituation und die Wettbewerbsintensität im Bereich der akutstationären Krankenhausbehandlungen“ er-halten. Die Untersuchung sollte dazu dienen, die Beurteilungskriterien für die Fusionskontrollverfahren weiterzuentwickeln. Passiert ist nichts, veröffentlicht wurde ebenfalls wenig außer wenig erhellenden Zwischenberichten. In den vergangenen vier Jahren hat sich der stationäre Sektor aber weiterentwickelt. Und langsam wäre Klarheit angesagt, denn die Behörde greift immer öfter zum Hammer eines Versagens der Genehmigung. Seit dem 26. Februar 2020 liegt dem Amt nun jedoch eine Anmeldung vor, die zum Lackmus-Test für das weitere Vorgehen des BKartA werden könnte. Ob sie nämlich den Struktur- und Konzentrationsprozeß – wie von der Politik gewünscht – weiter behindern möchte oder liberaler bei Zusammenschlußwünschen und Kooperationsvorhaben handelt.

Personalia:

1. Vivantes mit Interimsgeschäftsführer
2. DAVASO-Gruppe mit Interimsführung