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A + S Aktuell - Ausgabe 12 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10401

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 12 - 2020"

Verlagsmitteilung:
„dfg Award® 2020“: Das Vergabeverfahren wird fortgesetzt – 12. Gala abgesagt

(A+S 12 – 20) Der neue Virus aus Wuhan (China) ist in fast allen Staaten der Welt angekommen. Und er bringt in besonders betroffenen Ländern schon jetzt das öffentliche Leben zum Erliegen. Denn um die Gesundheitssysteme nicht völlig zu überfordern oder gar kollabieren zu lassen, sehen sich die verantwortlichen Politiker gezwungen, nicht nur Grenzen zu schließen, sondern auch Reise- und Ausgehverbote zu verhängen. Soweit ist es in deutschen Landen noch nicht ganz. Doch bereits am 14. März 2020 rief CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) die Bevölkerung auf, durch entsprechendes „persönliches Verhalten“ gerade Ältere und Mitbürger mit Vorerkrankungen zu schützen. Ein Aufruf, den sie in ihrer ersten Fernsehansprache in ihrer langen Amtszeit, die mitten während eines Jahre erfolgte, am 18. März 2020 noch einmal in ihrer ruhigen, landesmütterlichen Art konkretisierte. Zudem: Die rigiden „Leitlinien“, die die Bundesregierung zusammen mit den Regierungschefs der Länder am 16. März 2020 „zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“ vereinbarten, sprechen ihre eigene, deutliche Sprache und müssen nicht weiter erläutert werden. Wer kann, der zieht sich in diesen Tagen in sein Home-Office zurück.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Infrastruktur Krankenhaus“: Bund und Länder einigen sich auf „Grobkonzept“

(A+S 12 – 20) Der Chef des Bundeskanzleramtes, CDU-Minister Prof. Dr. med. Helge Braun MdB (47), und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich am 17. März 2020 auf ein präventives „Grobkonzept Infrastruktur Krankenhaus“ verständigt. Es sieht u.a. eine Verdoppelung der bundesdeutschen Intensivkapazitäten vor, damit die erwartete Zunahme von mit dem Virus aus Wuhan (China) infizierten Patienten bewältigt werden kann. In der Hauptstadt ist u.a. geplant, auf dem Messegelände an der Charlottenburger Masurenallee gemeinsam mit der Bundeswehr und weiteren Partnern ein mobiles „Covid-19-Krankenhaus“ für bis zu 1.000 PatientInnen aufzubauen. Dort sollen sowohl leichtere Fälle versorgt werden als auch Intensivpatienten, die auf Beatmungsgeräte angewiesen sind, erläuterte SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (53) am 17. März 2020. Allerdings dürfte dieses wohl erst nach Ostern 2020 betriebsbereit sein. Außerdem werden die Berliner Krankenhäuser per Rechtsverordnung verpflichtet, die planbaren Operationen (OPs) zu verschieben, um für mögliche COVID-19-Patientinnen und -Patienten frühzeitig Kapazitäten zu schaffen. Andere Bundesländer wie auch der Bund dürften in naher Zukunft mit ähnlichen bzw. weiteren Maßnahmen aufwarten. CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) z.B. wollte am 19. März 2029 in enger Abstimmung mit Verbänden, Kassen und weiteren Institutionen im Rahmen einer Videokonferenz ein „Sofortprogramm für die professionelle Pflege“ auflegen. Diese Beratungen dauerten bei Redaktionsschluß dieser A+S-Ausgabe noch an.

Wir dokumentieren den Text der Bund-Länder-Absprache im vollen Wortlaut.

Krankenhäuser:
BKartA am Ende seiner Weisheiten? Man „befragt“ nun niedergelassene ÄrztInnen

(A+S 12 – 20) „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis“, wer kennt diesen Spruch nicht? Aber was mache ich als Bundesbeamter, wenn ich auch mit dieser Maßnahme nicht mehr weiter komme? Diese Frage dürften sich die Staatsbediensteten in der 3. Beschlußabteilung des Bundeskartellamtes (BKartA) gestellt haben. Nach den dort immer noch herrschenden überkommenen Vorschriften müßten sie eigentlich alle weiteren Konzentrationsbemühungen von Krankenhäusern auf lokal eingegrenzten „Märkten“ untersagen. Gegen derartige Entscheidungen erheben aber angesichts der aktuellen Lage im stationären Sektor immer mehr Beteiligte öffentlich Widerspruch. Und nicht nur in NRW ist die Politik auf ihrer Seite. Ihre neueste Idee: Weil sie offenbar am Ende ihrer Weisheit angelangt sind, befragen sie die örtlichen wie regionalen Mediziner. Das findet seit dem 10. März 2020 statt und betrifft das aktuelle „förmliche Hauptprüfungsverfahren“ der Behörde im Hohen Norden der Republik (vgl. A+S 10 – 20, S. 10f.).

Heilmittel / Gesundheitsberufe:
Akademisierung: Länder bremsen Spahn erneut aus

(A+S 12 – 20) Seit Herbst 2017 brütete eine von der 90. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe über einen „Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sowie eine Neustrukturierung der Aufgaben- und Kompetenzprofile“. Am 3. März 2020 – also gut zweieinhalb Jahre später – einigten sich CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) und seine KollegInnen aus den Ländern endlich auf „Eckpunkte“ für ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“. Als großen wegweisenden Entwurf für die Zukunft kann man das 13-seitige Papier nicht bezeichnen. Eher gewinnt man den Eindruck, daß die Länder aus finanziellen und Kompetenzerwägungen Spahn und damit den Bund weitgehend ausgebremst haben. Von den betroffenen Interessengruppen vernahm man dann auch öffentlich vorgetragene enttäuschte Kommentare. Insgesamt sind von den Berliner Beschlüssen 12 Berufe tangiert.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Zolgensma®: LSG NRW fällt wegweisendes Ablehnungs-Urteil

(A+S 12 – 20) Die bürokratischen Mühlen von Deutschlands Justitia arbeiten bekanntlich gemächlich. So benötigte das Essener Landessozialgericht (LSG) NRW fast drei Wochen, um die Öffentlichkeit per Aussendung über ein wegweisendes, letztinstanzliches Urteil vom 27. Februar 2020 zu informieren. Der Inhalt der Entscheidung, mit der festgestellt wurde, daß das pharmazeutische Produkt Zolgensma® „keine Leistung der Krankenkasse“ ist, liegt noch nicht vollständig vor (Az.: L 5 KR 1/20 B ER). Mit dem Essener Spruch dürften aber die Bemühungen des Schweizer Pharmakonzernes Novartis AG vorerst weitgehend gescheitert sein, das Produkt über eine seiner Tochterfirmen über Umwege in den bundesdeutschen Markt einzuschleusen.

Gesundheitswirtschaft:
Schlütersche Verlagsanstalt mit neuen Eigentümern

(A+S 12 – 20) Die in Hannover domizilierende Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG gehört zu den ältesten Verlagen in Deutschland. Man begann 1747 mit dem Druck von evangelischen Gesangbüchern, eines davon wird auch heute noch an der Leine produziert. Später kam eine Tageszeitung hinzu. Doch seit 1930 dürfte man in Deutschland mit der Herausgabe von Branchen-Fernsprechbüchern so richtig reüssiert haben. Angesichts des digitalen Zeitalters werden diese „Gelben Seiten“ jedoch kaum noch benötigt. So engagierte sich der Verlag in den letzten Jahren verstärkt im Gesundheits- und Pflegebereich. Ob das Engagement sich ausgezahlt hat, werden nur die Verantwortlichen wissen. Sicher ist, die bisher vom Erbenkreis eines 1903 neu eingetretenen Gesellschafters dominierte Gesellschafterversammlung wird künftig von anderen Familien beherrscht. Das geht aus zwei Anmeldungen beim Bundeskartellamt (BKartA) vom 12. Februar 2020 und 5. März 2020 hervor (Az.: B7-51 und 65/20).

Personalia:

1. KV Bremen angelt sich Ex-Hauptgeschäftsführer der BÄK
2. Pflegekammer Niedersachsen setzt neue Geschäftsführerin ein
3. TK erhält neue Pressesprecherin