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A + S Aktuell - Ausgabe 17 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10405

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 17 - 2020"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen VIII: Gemeinsame Selbstverwaltung „at its worst“

(A+S 17 – 20) Selten hat eine Entscheidung des höchsten Beschlußgremiums der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), einen derartigen „shit storm“ in der Öffentlichkeit ausgelöst, wie der zur Aufhebung der „AU-Krankschreibung per Telefon“ am 17. April 2020. Nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und viele Ärzteverbände protestierten, sondern auch aus den bevölkerungsnahen Verbänden und Interessengruppen hagelte es Protest. Von parteiübergreifender Kritik, bis hin zu CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65), ganz zu schweigen. Nur die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) frohlockte. Der G-BA ruderte am 20. April 2020 resignierend zurück und faßte am 21. April 2020 einen Beschluß zur Prolongierung bis zum 4. Mai 2020. Allerdings gilt die (verlängerbare) AU zuerst nur für sieben Tage. Trotzdem, ein gewisser Imageschaden dürfte – wieder einmal – bleiben.

Ärzte:
BAS I: Kleinkarierte wie verbissene Rechtsauslegung erbost Vertragspartner

(A+S 17 – 20) Die Akteure im baden-württembergischen Gesundheitswesen sind mit Recht stolz auf die von ihnen gepflegte jahrzehntelange Tradition eines honorarpolitischen „Sonderweges“. Mit vielen – zum Teil recht kostspieligen – Ideen und Innovationen wurden nicht nur die niedergelassenen ÄrztInnen bei „Laune“ gehalten. Und die zuständige Stuttgarter Landesaufsicht spielte gerne mit. Kleinkariertes Verwaltungsdenken paßt halt nicht in die Szene im „Ländle“. Das dürfte sich gewaltig geändert haben, seit Verträge, die bundesunmittelbare Krankenkassen betreffen, dem zuständigen Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorgelegt werden müssen. Seit Jahren tobt daher ein gewisser „Krieg der Rechtsauslegungen“, der am 14. April 2020 vorerst in einem restrikten Beanstandungs-Bescheid (Az.: 211-5242 400-2656/2019) mündete. Aktuell geht es zwar „nur“ um einen Anteil von 73,7 Mill. € am Honorarvolumen der Vertragsärzteschaft in Baden-Württemberg für 2020. Doch im Hintergrund schweben zwei grundsätzliche gesundheitspolitische Probleme: Wie weit und regelnd darf das Bonner Amt als Bundesaufsicht in das Vertragsgeschehen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen eingreifen? Und, wie rechtssicher und sauber müssen in der Zukunft Vertragsvereinbarungen und Schiedsamtssprüche formuliert werden, damit sie Gnade vor den kleinkariert wirkenden Augen der Beamten vom BAS-Referat 211 finden?

Personalia:

1. Corona-Maßnahmen IX: BMG-Expertenbeirat für Klinik-Auswirkungen eingesetzt
2. BAS II: Wachwechsel in der BAS-Leitungsebene
3. KV Bremen verliert stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
4. Bain: Kinder steigt auf
5. Und dann waren da noch …die versicherungsfremden Leistungen
6. Dr. rer. pol. Dieter Thomae (1940 – 2020)