A + S Aktuell - Ausgabe 25 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10413

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 25 - 2020"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen XXII: Länder luchsen Kanzlerin weitere Klinik-Milliarden ab

(A+S 25 – 20) Am 17. Juni 2020 konferierte CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) erneut mit den Regierungschef*innen der 16 Bundesländer, um u.a. weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie abzusprechen. Dabei konkretisierten sie auch teilweise in 14 Punkten ihre Beschlüsse aus der letzten Besprechung vom 3. Juni 2020 (vgl. A+S 23+24 – 20, S. 2ff.). Wie beim letzten Thing dürfte auch dieses Mal der Länder-Druck auf die Kanzlerin immens gewesen sein. Denn die Länder luchsten dem Bund weitere Zugeständnisse – vor allem finanzieller Art – ab.

Wir dokumentieren die gesundheitspolitisch relevanten Beschlüsse im vollen Wortlaut.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Ärzte:
Liberalisierung der Vertragsfreiheit: Davon hält die SPD wohl nicht viel

(A+S 25 – 20) Es hätte so schön sein können. Am 2. Juni 2020 schob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den verdutzten Koalitionsabgeordneten im Bundestagsausschuß für Gesundheit wieder einmal so genannte „fachfremde Änderungsanträge“ nach. Sie sollten von den Parlamentariern in das „Gesetz zur Stärkung von intensiv-pflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPReG) eingefügt werden. Unter anderem sollte durch Änderung der §§ 140 a, 63 und 137 g SGB V wieder mehr Vertragsfreiheit im Gesundheitswesen geschaffen werden. Doch dazu kam es nicht! Dem Vernehmen nach soll vor allem die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar MdB (55), gegen dieses Ansinnen gewesen sein. Sie machte „weiteren Beratungsbedarf“ geltend. Damit war der Vorstoß aus dem Hause von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) politisch tot. Die Anträge wurden zurückgezogen. Ob sie im Herbst 2020 in der gleichen Fassung oder ab-geänderter Form wieder in einem anderen BMG-Entwurf auftauchen, das muß abgewartet werden.

Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
VDSM-GAU: Spielball der Interessenspolitik der KBV!?

(A+S 25 – 20) Fast jeder im 21. Jahrhundert angekommene Mensch dürfte das Gefühl der Hilflosigkeit und Wut kennen, wenn man ein elektronisches Gerät nutzen will (z.B. einen PC oder ein Terminal zum bargeldlosen Zahlen) und nichts tut sich. Seit dem 27. Mai 2020 dürfte das bei einer Vielzahl von Vertrags(zahn-)ärzt*innen der Fall gewesen sein, die ordnungsgemäß den Versichertendatenstammdienst (VDSM) bei ihren Patienten durchführen wollten. Die Störung der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) der im Mehrheitsbesitz des Bundes befindlichen gematik GmbH hatte es in sich. Und so richtig gelöst scheint das IT-Problem auch noch nicht zu sein. Aber es wurde an-scheinend – wie meist bei GAUs der gematik – bereits zum Spielball der Interessenpolitik im bundesdeutschen Gesundheitswesen.

Krankenhäuser:
BKartA kann schnell handeln – nicht nur beim Ausverkauf der Malteser-Kliniken

(A+S 25 – 20) Wenn der Präsident des Bundeskartellamtes (BKartA), Andreas Mundt (59), innerhalb von weniger als drei Wochen höchstpersönlich mittels einer Presseaussendung die Genehmigung der Übernahme eines Krankenhauses bzw. Klinikunternehmens verkündet, dann könnte das ein Indiz dafür sein, daß man am Rhein vorsichtig seine restriktive Betrachtungsweise von Fusionen dieser Art ändern möchte. Nach der Genehmigung der Übernahme der RHÖN-Klini-kum AG durch die ASKLEPIOS Kliniken GmbH am 26. Mai 2020 teilte der Behördenchef am 17. Juni 2020 freudig mit, daß man der Berliner HELIOS Kliniken GmbH „nach kurzer Prüfung“ erlaubt habe, eine Einrichtung aus dem zur Disposition stehenden Portefeuille des Malteserordens zu erwerben. Auch sonst zeigte sich in diesem Jahr auf dem stationären Sektor das Amt äußerst freigiebig.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BAS IV: Wer spielt da gerne Papst?

(A+S 25 – 20) Die „Aufsicht“ über einen Versicherungsträger „erstreckt“ sich nach den Vorgaben des § 87 Abs. 2 SGB IV „auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Versicherungsträger maßgebend ist.“ Dabei steht der jeweiligen Behörde ein gewisses „Ermessen“ zu. Aber ihr ist es nach der herrschenden wie ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) „grundsätzlich verwehrt“ mit aufsichtsrechtlichen Mitteln die „eigene Rechtsauffassung durchzusetzen“ (vgl. zuletzt A+S 22 – 20, S. 10ff.). Doch genau diesen Eindruck gewinnt man, wenn man Fälle genauer betrachtet, die das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) „bearbeitet“ hat. Vor allem in der BAS-Abteilung 2 scheint man dabei sogar zusätzlich noch trickreich zu Werke zu gehen (vgl. A+S 19 – 20, S. 6ff.). Bedenklich wirkt das Werkeln der Beamt*innen in der Bonner Friedrich-Ebert-Allee jedoch, wenn man sich Akten und Vorgänge mehrerer bundesunmittelbarer Krankenkassen aus unterschiedlichen Kassenarten bei der „Auslegung“ des § 197 b SGB V anschaut. Da kommt bei einem juristischen Laien sogar leicht der Gedanke auf, daß man am Rhein bewußt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei nur mittelbar Beteiligten (§§ 823 i.V.m. 1004 BGB) vornehmen möchte. Zumal aktuell das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dabei ist, durch entsprechende Änderungsanträge zum IPReG den § 197 b SGB V detailliert zu Gunsten der Kassen indirekt zu ändern.

GKV-Fusionsautobahn: Es geht auch still und klammheimlich

(A+S 25 – 20) Die Zunahme des Verkehrs auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kündigt sich in der Regel frühzeitig an. Irgendwie sickern die Neuigkeiten fast immer durch und in der Kassenszene beginnt das große Wispern. Möglicherweise Coronabedingt rutschte offenbar beim neuesten Fall die Nachricht über die nächste Fusion durch. Angesichts der fast völligen Verkehrsberuhigung auf der Fusionsautobahn in der letzten Zeit dürften die Sensoren der Insider auf andere Themen gerichtet gewesen sein. Tatsache ist aber, daß das Bundeskartellamt (BKartA) bereits am 8. Juni 2020 die Freigabe für den Zusammenschluß von zwei Betriebskrankenkassen (BKKen) zum 1. Januar 2021 erteilte (Az.: B3 - 85/20).

Personalia:

1. Hamburg: Neue Staatsrätin kommt aus der Berufsbildung
2. DKG: Amtierender Präsident wird neuer Hauptgeschäftsführer
3. RHÖN: Die Tage des Vorstandsvorsitzenden dürften absehbar sein