A + S Aktuell - Ausgabe 03 - 2022

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10487

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 03 - 2022"

Heilberufe:
apobank-Serie (Teil 5): Ohne gutes Personal richtet man sich zu Grunde

(A+S 3 – 22) Die führenden Vertreter der Heilberufe haben immer noch keinen passablen Weg gefunden, wie ihre Standesbank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apobank), einen Weg aus ihrer „Abwärtsspirale“ finden soll (vgl. zuletzt A+S 50+51 – 21, S. 4ff.). Zwar kam es wohl auf Initiative des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. (I) Klaus Reinhardt (61), am 21. Dezember 2021 zu einem Spitzengespräch der „Bänke“ von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. Es scheiterte – vorerst – an den unterschiedlichsten Macht-Interessen der Berufsstände. Immerhin scheint inzwischen festzustehen, daß die führenden „Genossen“ des Kreditinstitutes die Besetzung des Aufsichtsrates umkrempeln könnten. Allerdings kommt es – coronabedingt – offenbar nicht zu einer eigentlich notwendigen, präsenzmäßigen Sondersitzung der Selbstverwaltung, also der Vertreterversammlung (VV). Dafür will man aber in virtuell abgehaltenen Sitzungen der Gesamt-Fraktionen, zumindest der Ärzte und Zahnärzte, bereits am Vormittag des 22.Januar 2022 bzw. am späten Nachmittag des 9. Februar 2022 per Beschluß strukturelle und personelle Weichen stellen. Über die man sich aber aktuell im Detail noch gar nicht im Klaren zu sein scheint.

Heilberufe / Erratum:
Liste der apobank-Chefs: Falsche Details verwandt

(A+S 3 – 22) In der Ausgabe 50+51 – 21, S. 4ff. veröffentlichte die A+S-Redaktion unter dem Titel „apobank-Serie (Teil 4): „Fremdgehen“ führt zum „verbrennen“ von Genossen-Knete“ auch einen Chart „Liste der apobank-Vorstandssprecher und -vorsitzenden seit 1951“. Aus Bankkreisen er-reichten die A+S-Redaktion mehrere Hinweise, daß u.a. der Vorname des letzten Vorstandsvorsitzenden des Kreditinstitutes, Ulrich Sommer (59), falsch wiedergegeben worden sei. Auch im Fließtext des Beitrages. Auch wurde das Alter des Ex-Bankchefes Werner Wimmer (82) falsch berechnet. Die A+S-Redaktion bedauert diese Fehler und veröffentlicht noch einmal die nunmehr korrigierte Liste.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie Teil III: Rücklagen 2016 – 2020

(A+S 3 – 22) Bilanz-Vorschriften für Unternehmen findet man im Handelsgesetzbuch (HGB) genauso wie im Aktiengesetz (AG). Für Körperschaften der Sozialversicherungszweige regeln die §§ 80 ff. SGB IV, bzw. die §§ 260 ff. SGB V für die Krankenkassen recht dezidiert, was man als Ver-waltungsvermögen, Betriebsmittel und Rücklagen ansieht. Mit den Betriebsmitteln gem. § 260 SGB V sollen die laufenden Leistungs- und Verwaltungsausgaben bestritten werden. Reicht jedoch das Geld nicht, dann soll sich die Körperschaft ihrer finanziellen „schnellen Eingreiftruppe“ bedie-nen, die gem. § 261 SGB V als „Rücklage“ zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit dient. Doch schon Ende 2020, wie schon in den Vorjahren, war bei so mancher Körperschaft sogar der Rücklagen-Bestand außerordentlich mau. Die Spreizung reichte Ende 2020 von 325,59 € je Versicherten bei der „reichen“ BKK Salzgitter bis zu mageren 45,02 € je Versicherten bei der Aachener actimonda krankenkasse. Das geht aus den Recherchen der Redaktion des gesundheitspoliti-schen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ bei der Erstellung des jüngsten dfg-GKV-Bilanz-Rankings hervor. Der vollständige Teil III des Rankings liegt nur für Abonnenten dieser A+S-Ausgabe als Supplement in Form der Ausgabe 2 – 22 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ bei. Die Erhebung der Daten erfolgte in bewährter Manier in Zusammenarbeit mit dem Leipziger gesundheitsökonomischem Institut, der WIG2 GmbH.

Personalia:

1. Im BMAuS setzt man eigentlich auf Kontinuität – verliert aber „spin doctor“
2. Gesundheitsausschuß I: BündnisGrüne leitet vorerst das Gremium
3. Gesundheitsausschuß II: FDP findet Formelkompromiß
4. CDU: Ex-Gesundheitssenator wird Partei-General
5. KGNW und KKVD: DKG-Präsident sammelt weitere Pfründe ein
6. WMC und Prospitalia: „Klinik-Guru“ Wichels muß neuem Chef reportieren
7. GVG setzt auf Kontinuität