Zurück
Vor

A + S Aktuell - Ausgabe 25 - 2022

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10507

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

21,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.a-und-s-aktuell.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 25 - 2022"

„Ich bitte um das Wort!“:
Direktzugang: Wirkungsvolle Patientenversorgung braucht jetzt Weichenstellungen

(A+S 25 – 22) Das deutsche Gesundheitswesen leidet ab und an nicht nur am Föderalismus, sondern an der Tatsache, daß mancher „auf den Weg“ gebrachter Reformansatz zwar gesetzlich ver-ankert wurde. Aber die weitere Umsetzung der eigentlichen Zielsetzungen stockt, weil auf dem „Altar der Politik“ das eine oder andere Detail dem abzuschließenden Kompromiß geopfert werden mußte. Dazu gehört mit Sicherheit die jahrzehntelange Forderung der Heilmittelerbringer nach mehr therapeutischer Autonomie, die ihre Kolleginnen und Kollegen im Ausland weitaus besser realisieren konnten. Durch das von dem ehemaligen CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (42) initiierte TSVG wurde bereits das Tor zum „Direktzugang“ zu den Patienten angestoßen. Aber noch ist nicht alles umgesetzt. Auch wenn im Koalitionsvertrag der aktuell regierenden „Ampel“ entsprechende Ankündigungen vorhanden sind. Darauf macht angesichts der „verheerenden Situation“ in der ambulanten Physiotherapie Ute Repschläger (61) aufmerksam und fordert nicht nur vom Gesetzgeber die notwendigen „Weichenstellungen“ ein. Die aus Witten stammende Therapeutin gehört zu den erfahrensten berufspolitischen „Stimmen“ der Heilmittelerbringer. Sie steht seit 2000 als Vorstandsvorsitzende an der Spitze des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK) und wechselt sich regelmäßig mit anderen Verbandsvorsitzenden im Vorsitz des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände SHV ab. In der A+S-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ erhalten Entscheidungsträgerinnen und -träger aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Die „besondere Art“ ein Ministerium zu führen

(A+S 25 – 22) Schon in der Ära des ersten bundesdeutschen Kanzlers Dr. iur. Konrad Adenauer (+) existierte die Möglichkeit, einen „Minister für besondere Aufgaben“ zu berufen. Niemand würde im dritten Jahr der Corona-Pandemie bestreiten wollen, daß der habilitierte Gesundheitsökonom Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) für diese, wissenschaftlich angehauchte, Spezialaufgabe besonders geeignet wäre. Als SPD-Bundesgesundheitsminister erweist sich jedoch sein sprunghaftes wie anscheinend wenig zielorientiertes und durchsetzungsfähiges Wesen mehr als hinderlich. In seinem Ressort scheint nicht nur organisatorisch, sondern auch planerisch ein absolutes Chaos zu herrschen. Darauf deuten erste, völlig frustrierte, verbale Hinweise (führender) Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und wichtiger Entscheidungsträger aus dem Gesundheitswesen hin – die allerdings vorerst meist in kleinen, vertrauten Kreisen erfolgen. Es könnte passieren, daß der Corona-Bekämpfer gesundheitspolitisch einst als „Ankündigungsminister“ in die Geschichte eingeht.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Honorare: Wie die Apotheker die Ärzte (wieder einmal) vorführten

(A+S 25 – 22) Spätestens seit dem Beginn der Kostendämpfungspolitik im Gesundheitswesen eines SPD-Bundesarbeitsministers Dr. rer. pol. Herbert Ehrenberg (+) und seines für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständigen Abteilungsleiters Albert Holler (+) in den 70- und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts kennt man die Verteilungskämpfe der Leistungserbringer unter-einander um die „Kuchenanteile“ an den Ausgaben der Krankenkassen. Im „Haifischbecken Gesundheitswesen“ gönnt keiner dem anderen einen wirtschaftlichen „Erfolg“. Daher war es auch nicht erstaunlich, daß am 13. Juni 2022 die Vertragsärzteschaft einen öffentlichen „shit storm“ auf die Apotheker initiierte, der es in sich hatte. Es ging zwar nur um schlappe 150 Mill. € und die Ver-wirklichung lang gehegter berufspolitischer Wünsche der Pharmazeuten. Aber daß das künftige Einzel-Honorar für die zu erbringenden pharmazeutischen Dienstleistungen weitaus höher ausfiel als für vergleichbare ambulant erbrachte medizinische, das ließ die Kassenärztliche Bundesverei-nigung (KBV) und die wichtigsten Ärzteverbände – verständlicherweise – heftig aufjaulen. Und auch in GKV-Kreisen zeigte man sich ob der Auswirkungen des bereits am 19. Mai 2022 erfolgten Schiedsspruches wenig erfreut.

Zahnärzte:
(Z-)MVZ-Ausverkauf: Jetzt gehen schon „Beauty“-Familien „shoppen“

(A+S 25 – 22) Als sich Mitte März 2021 der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt von den Anteilen an der AWO Gesundheitszentrum Calbe gGmbH und damit vom AWO Krankenhaus Calbe trennte, nahm man diesen Vorgang vornehmlich im Ort Calbe wie auch im Salzlandkreis zur Kenntnis. Für das 8.000 Einwohner zählende Städtchen an der Saale stellt das internistische Krankenhaus mit 108 Betten (davon 64 geriatrische) die entsprechende Grundversorgung sicher. Niemand konnte ahnen, daß gut 15 Monate später die in „Saale-Krankenhaus Calbe“ umbenannte Einrichtung zum „Träger“ eines Konglomerates von Zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) werden sollte. Am 7. Juni 2022 meldete nämlich der schwedisch-polnische Neo-Eigentümer beim Bundeskartellamt (BKartA) einen entsprechenden Deal an (Az.: B 3-78/22) und trat in Deutschland zum ersten Male gegenüber einer größeren Öffentlichkeit in Erscheinung.

Krankenhäuser:
Rehakliniken: Gefährden GKV-SV und DRV den „Bestand“ der Branche?

(A+S 25 – 22) Seit Jahren fühlen sich die bundesdeutschen Rehabilitationskliniken von der Gesundheitspolitik „stiefmütterlich“ behandelt und irgendwie als Akteure an den „Katzentisch“ verbannt. Zu Beginn der Corona-Pandemie besann man sich in der Hauptstadt wieder ihrer Existenz, gewährte entsprechende Zuschüsse und verlangte von ihnen quasi als „Hilfskrankenhäuser“ tätig zu werden, in dem man ihre Betten mit Patienten aus „betroffenen“ Akut-Krankenhäusern belegte. Auch erfolgten Zuschüsse auf Grund der Bestimmungen des Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetzes (SodEG) bzw. Finanz-Regelungen in den §§ 111, 111c SGB V. Damit soll jetzt am 30. Juni 2022 Schluß sein! Flächendeckend erhalten aktuell die Einrichtungen schriftliche Ankündigungen der diversen Sozial-versicherungsträger, daß die „Unterstützungsmaßnahmen aktuell nicht mehr fortgeführt werden sollen“. Die Branche ist in hellem Aufruhr. Am 20. Juni 2022 wandten sich die sieben in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) zusammengeschlossenen Verbände an die Öffentlichkeit. Sie publizierten einen Brandbrief an die Berliner Politik vom 15. Juni 2022 und warnten vor einem nahenden „wirtschaftlichen Aus“ der Branche. Besonders pikant dabei ist die Stellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Zum einen sind mehrere DRV-Träger selbst Eigentümer von Kliniken, zum anderen aber offenbar besonders flink im Versenden der Kündigungsbriefe und der Rückforderungsbescheide von gezahlten SodEG-Mitteln.

Personalia:

1. Schleswig-Holstein: FDP-Gesundheitsminister Garg gibt politisch auf
2. Celenus erweitert wieder Vorstand