A + S Aktuell - Ausgabe 34 - 2022

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10516

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 34 - 2022"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Krankenhaus-Reform: BMG läßt Staatssekretär über „Themen-Liste“ plaudern

(A+S 34 – 22) Daß die Kommunikationsbemühungen des amtierenden SPD-Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) nicht immer zielführend bzw. inhaltlich sprunghaft wirken, das ist nichts Neues. Was er eigentlich in seiner Funktion künftig im stationären Sektor genau plant, das muß man sich also aus anderen offiziellen Quellen mühsam zusammensuchen. Z.B. eine Ahnung für das, was er eigentlich mit seiner „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vorhat, die er am 2. Mai 2022 einsetzte (vgl. A+S 18 – 22, S. 2ff.). Das politische Plaudern blieb seinem SPD-Parlamentarischen Staatsekretär Prof. Dr. iur. Edgar Franke MdB (62) vorbehalten. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 19. August 2022 (BT-Drs.: 20/3154) legte dieser immerhin den Aufgabenkatalog für die 13 Wissenschaftler offen.

Ärzte:
BMG: GOÄ-Reformbedarf ja – Umsetzung aber am St. Nimmerleinstag!?

(A+S 34 – 22) Als allzu großer Freund der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich der der-zeit amtierende SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauter-bach MdB (59) ja noch nie geoutet. Eher nahm man ihm in den letzten Jahren ab, daß sie für ihn eigentlich der Grund für die Mehr-Klassen-Versorgung der Bevölkerung in Deutschland ist. Doch an den Realitäten kommt er als Ressortchef anscheinend nicht vorbei. Laut einer Antwort des von ihm offiziell geführten Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion vom 11. August 2022 (BT-Drs. 20/3103) ist es „unbestritten“, daß z.B. die aus dem Jahre 1982 stammende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das Leistungsgeschehen „nicht mehr hinreichend abbildet“. Doch wann geschieht das? Es könnte auch der St. Nimmerleinstag sein.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BRH rügt: Korruptionsbekämpfung von Sozialversicherungs-Bankern vernachlässigt

(A+S 34 – 22) Seit Jahren steht fest, die Prüfer des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) können unerbittlich wie per „Ärmelschoner“-Mentalität kleinlich sein. Sogar Gastgeschenke in Form von „Strüßche“ an Besucherinnen in Höhe von wenigen € werden von ihnen bei ARGEen der Krankenkassen moniert (vgl. A+S 19 – 20, S. 6ff.). Die Mitglieder der Amtsleitung der Behörde, die u.a. über die Mrd.-€-schweren Geld-Bewegungen nicht nur beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) quasi als „Sozialversicherungs-Banker“ wachen (vgl. A+S 29 – 22, S. 5ff.), scheinen ihre anderen Dienst-Anforderungen lockerer zu sehen. Das geht aus den neuesten Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes (BRH) hervor. Die unabhängigen Bundes-Prüfer aus Potsdam kritisieren: Das BAS hat ausgerechnet bei seiner Korruptionsprävention sich nicht mit Ruhm bekleckert. Und das seit 2017.

GKV-Mitgliederentwicklung: Ukraine-Effekt kommt nicht bei allen an

(A+S 34 – 22) Seit dem 1. Juni 2022 fluten bekanntlich die Flüchtlinge aus der Ukraine die Bestände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das II. Quartal 2022 war daher für die Krankenkas-sen ein außergewöhnliches. Man verzeichnete allein einen gewaltig anmutenden Zugang von netto 370.826 Mitgliedern. Dieser sorgte für einen Allzeitrekord von fast 57,7 Mill. GKV-Mitgliedern – der so schnell nicht wieder erreicht werden dürfte. Kein Wunder, wenn die zuständigen Beamten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) länger als sonst benötigten, die üblichen KM1-Daten zu prüfen und zu veröffentlichen. Aus diesen geht hervor, daß vier der sechs Kassenarten von dem Zustrom partizipierten. Eine Tatsache, die die A+S-Redaktion schon beim 58. dfg-GKV-Mitglieder-Ranking vermutete (vgl. A+S 32 – 22, S. 7ff. und BzG 11 – 22).

Gesetzliche Rentenversicherung:
Neue Munition für die „Aktienrente“

(A+S 34 – 22) Es war schon eine gewisse sozialpolitische „Bombe“, die man am 19. November 2021 im rentenpolitischen Teil des Koalitionsvertrages der neuen „Ampel“-Koalition fand. Die Liberalen hatten der SPD und den BündnisGRÜNEN eine „grundlegende Reform“ der privaten Altersvorsorge abgetrotzt, bei dem das Angebot eines „öffentlich verantworteten Fonds“ geprüft werden sollte. Private Anlageprodukte statt „Riester“ hieß die Devise (vgl. BzG 15 – 21). Damit hatte die FDP den Koalitionspartnern den Einstieg in die so genannte „Aktienrente“ abgetrotzt. Für die in absehbarer Zeit mit Finanzproblemen wohl kämpfende Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine Wohltat, für den linken Flügel nicht nur der Sozialdemokraten ein Unding. Immerhin sollten 10 Mrd. € als „Kapitalstock“ bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) landen. Und insgesamt wollte man den Rentenversicherungsträgern erlauben, ihre Reserven am Kapitalmarkt anzulegen. Am 17. August 2022 erhielt der liberale Vorstoß nun die wissenschaftliche Unterstützung von 32 Wissenschaftlern. Für die Ideengeber der „Aktienrente“ eine gewisse Unterstützung.

Wir dokumentieren die Zusammenfassung des Gutachtens im vollen Wortlaut.

Personalia:

1. apobank: Erneuter Kurswechsel in der Kommunikation
2. Marienhaus-Gruppe: Vorstände verlassen das Boot
3. UKE erhält neuen Vorstandsvorsitzenden
4. Fresenius: Aufsichtsrat will frischen Wind
5. WIG2 Institut: Wechsel in der Geschäftsführung