Zurück
Vor

A + S Aktuell - Ausgabe 43 - 2022

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10524

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

21,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.a-und-s-aktuell.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 43 - 2022"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Chaos-Karl“ und der steinige Weg zur „Staatsmedizin“ und Einheitsversicherung

(A+S 43 – 22) Das auch als „Chaos-Karl“ bekannte Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion sorgte am Nachmittag des 20. Oktober 2022 wieder einmal für Verwirrung im Plenum des Hohen Hauses an der Spree. Eigentlich stand die Verabschiebung des kurzfristig eingeschobenen Zusatztagesordnungspunktes 4 (ZP4) „GKV-FinStG“ an, doch FDP-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki MdB (70) mußte den vorgesehenen Redner erst suchen lassen. So mancher Mandatar dürfte innerlich gegrinst haben. Denn SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) ging außerhalb des Plenarsaales seinen Pflichten als Abgeordneter nach. Endlich herbei geeilt wirkte er etwas fahrig. Nur so kann man die Tatsache begründen, daß er von der Rostra herab seinem seit langem gepflegten ideologischen Mantra folgte. Das Gesetz, so Lauterbach, sei „ein Schritt in Richtung Abbau der Zwei-Klassen-Medizin“. Will meinen: Der erste Schritt hin zur „Staatsmedizin“ und zur Einheitsversicherung ist getan. Zwar dürfte dem Gesundheitsökonomen klar sein, daß es bis zum Ziel noch ein langer, steiniger Weg wird. Und so ver-wunderlich es klingt: Allen Kritikern der zunehmenden „Ökonomisierung des Gesundheitswesens“ muß bewußt werden, daß es u.a. die vielfach gescholtenen „Fremdinvestoren“ sind, die den rot-rot-grünen Apologeten der beiden „Ziele“ die Suppe gewaltig verhageln können.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
UPD: Lauterbach will GKV und PKV schnöde blechen lassen

(A+S 43 – 22) Unbeirrt von allen koalitionsinternen Kalamitäten und öffentlich vorgetragenen Vorwürfen arbeitet SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) seine 12 Gesetze umfassende „Arbeitsliste“ ab (vgl. A+S 41 – 22, S. 4ff.). Wie bei ihm mittlerweile üblich, nicht zur Freude der führenden Akteure im Gesundheitswesen. Sogar der grün-rot angehauchte Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte scharf den in Berlin durchgesickerten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)“, mit dem er Punkt 10 seiner Liste umsetzen möchte. Wie üblich will Lauterbach dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) neue Ausgaben in Mill.-€-Höhe aufbürden. Aber entzieht beiden irgendwelche Einflußmöglichkeiten bei der „neuen“ UPD-Version. Das war sogar für die frühere bündnisgrüne Berliner Senatorin und aktuelle vzbv-Vorstandsvorsitzende Ramona Pop (44) am 22. Oktober 2022 fragwürdig. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bezweifelte sie, ob die gesetzten Ziele mit dem neuen Konstrukt erreicht werden würden.

Finales GKV-FinStG: Sinnlose „Verwässerungen“ und drohender Staatsdirigismus

(A+S 43 – 22) Plenardebatten des Deutschen Bundestages mitzuerleben, ist nicht immer ein vergnügungssteuerpflichtiges Unterfangen. Scheinbar auch nicht für die Mandatare. Vor allem wenn man oft genug ihre gelangweilten Gesichter erblickt oder miterleben muß, wie sie untereinander schwätzen oder auf ihren kommunikationstechnischen Geräten „daddeln“. Nicht anders war die Stimmung auch am 20. Oktober 2022 im Reichstag. Man bemühte sich vor allem von Seiten der „Ampel“-Koalition zu verschleiern, auf welche Art und Weise man am Vortage das GKV-FinStG bei den abschließenden Beratungen des Bundestagsausschusses für Gesundheit „verwässert“ hatte (vgl. BT-Drs.: 20/4086). Das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises hatte es ja ermöglicht, das eine oder andere „Zückerle“ an die aufmüpfigen Lobbyorganisationen im Gesundheitswesen verteilen zu können (vgl. A+S 42 – 22, S. 2f.). So richtig beruhigt haben dürfte man aber die Akteure damit nicht. Und: Das SGB V wird durch die Änderungen noch voluminöser, kleinteiliger und noch unübersichtlicher als es schon war. Aber diese Erkenntnis ist ja auch nicht neu.

Krankenhäuser:
Krankenhausreform: Länder zeigen Lauterbach die roten Grenzen auf

(A+S 43 – 22) Ein Blick in Art. 74 des Grundgesetzes (GG), und jeder halbwegs gebildete Politiker oder Jurist wüßte etwas über die im bundesdeutschen Föderalismus herrschende „konkurrierende Gesetzgebung“ zu erzählen. Sprich: Die 16 Bundesländer reden in vielen, dezidiert aufgelisteten Fragen mit und pochen auf ihre eigenständige Gesetzgebungskompetenz. Das gilt bei „übertragbaren Krankheiten“ (Ziff. 19) wie z.B. Corona genauso wie im Krankenhausbereich (Ziff. 19a.). Und dieses müßte eigentlich auch im Wissenschaftlergehirn des amtierenden SPD-Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) gespeichert sein. Aber scheinbar gehen die aktuellen Planungen des Sozialdemokraten seinen Kollegen aus fünf Parteien teilweise gewaltig gegen den Strich. Denn die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschloß am 20. Oktober 2022 einstimmig ein sieben „Kernforderungen“ umfassendes Papier, das in einzelnen Passagen an Eindeutigkeit nichts zu Wünschen übrig läßt. Wenn man so will, die „Kollegen“ aus den Ländern zeigten Lauterbach die „roten Grenzen“ bei der anstehenden Krankenhausreform auf.

Wir dokumentieren den GMK-Beschluß im vollen Wortlaut.

Personalia:

1. BSI: Ministerin macht gewollt Remedur – und das BAS folgte willig
2. KV Nordrhein honoriert Einsatzwillen
3. BDA vorerst ohne Vorsitzenden
4. SANA beruft neue Personalvorständin
5. BDH Rehabilitation mit neuem Bundesvorsitzenden
6. AWO: Viele regionale Kabalen – Frauen beherrschen den Vorstand
7. AOK Bayern setzt auf Kontinuität
8. Dr. med. Klaus Meyer-Lutterloh (1932 – 2022)