A + S Aktuell - Ausgabe 48 - 2022

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10529

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 48 - 2022"

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
AML-Ausschreibung – Wenn die teuren „Berater“ nicht wären

(A+S 48 – 22) Man kennt es aus der Geschichte der Menschheit: Die Hoffnungen, die die führen-den wie ehrgeizig handelnden Personen in „Revolutionen“ jeglicher Art setzen, gehen nicht immer voll auf. Es droht dann ein zeitliches, ökonomisches oder strategisches Desaster. Das kann aktuell mit dem neuesten IT-Vorhaben der elfköpfigen AOK-Familie passieren. Mit einem gewaltigen System- und Branding-Switch – dem der Todes-Beschluß des „Digitalen Gesundheitsnetzwerkes“ (DiGeN) vorausging – wollte man das Prestige-Projekt „AOK Mein Leben“ (AML) realisieren (vgl. A+S 33 – 22, S. 8ff.). Und mit diesem bereits am 1. Juli 2023 eine AOK-weite wie eigene elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Bis zum 2. November 2022 hatten nach einer europaweiten Ausschreibung interessierte Konsortien ihre Angebote abzugeben. Noch bevor diese abschließend bewertet sind, droht nach heftigen Vorwürfen aus Insiderkreisen – die der A+S-Redaktion vorliegen – Ungemach. Denn landet das Verfahren vor einer der beiden Vergabekammern des Bundes des Bonner Bundeskartellamtes (BKartA) und danach auch noch vor dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG), dann ist der ehrgeizige Terminplan nicht mehr zu halten. Wie oft ge-nug in solchen Fällen geht es um eine angebliche „Freunderlswirtschaft“ und ein offenbar geziel-tes „Täuschen, Tricksen und Tarnen“ durch die für viel Geld der Beitragszahler engagierten Berater-Schwadronen.

Personalia:

1. Hamburg erhält neue Gesundheitssenatorin
2. KV Brandenburg: BvDU-Präsidentin stürzt bisherigen KV-Chef
3. KV Sachsen stellt dienstältesten KV-Vorsitzenden
4. KV Hessen: Nur bei den Hausärzten drängeln sich andere vor
5. DPtV bestätigt Vorsitzenden
6. LKHG Thüringen setzt auf Kontinuität
7. PKV-Verband mit neuem Vorstandsvorsitzenden

Dokumentation:
„Petersberger Erklärung“ der Datenschützer zur Nutzung von Gesundheitsdaten

(A+S 48 – 22) Im Gegensatz zu anderen Gremien ihrer Art maß das Gesundheitswesen der so genannten „Datenschutzkonferenz“ (DSK) der unabhängi-gen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder wenig Aufmerksamkeit zu. Seit dem 24. November 2022 und der 104. Auflage der DSK dürfte das an-ders werden. Die Datenschützer hatten sich nämlich mit der digitalen „Verar-beitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung“ beschäftigt und die entwickelten Grundsätze in einer „Petersberger Erklärung“ zusam-mengefaßt. Doch was in der Zukunft bundesweit für datensüchtige Forscher und (Pharma-)Unternehmen gelten soll, das dürfte in den Grundzügen noch stringenter für die weitere Nutzung und Verarbeitung der sensiblen Gesund-heitsdaten Gültigkeit besitzen. Also auch für die Telematikinfrastruktur (TI) der Berliner gematik GmbH sowie für die Grundnutzer der Daten – wie Kassen oder Leistungserbringer. Spätestens dann, wenn die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit über einen riesigeren Nutzerkreis verfügt als heute (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe).

Wir dokumentieren die „Petersberger Erklärung“ im vollen Wortlaut.