A + S Aktuell - Ausgabe 05 - 2023

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10537

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 05 - 2023"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Lauterbach: Ein populistisch handelnder „Omnibus“-Minister!?

(A+S 5 – 23) Der erste Monat des Jahres 2023 ist vergangen. Er dürfte weitgehend weder für die Mitarbeiterschar im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie für ihren SPD-Ressortchef Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) vergnügungssteuerpflichtig gewesen sein. Für den Minister fielen die unzähligen Medientermine weg, die ihm die Corona-Pandemie beschert hatte. Er nutzte diesen Freiraum ausgiebig, um bei anderen Themen nun den „Ankündigungsminister“ zu geben. Das freigiebige wie populistisch anmutende Vergeben von „Zückerle“ an die Bevölkerung wie einzelne Gruppen im Gesundheitswesen könnte sich aber gehörig negativ auf ihn und seine Politik auswirken, weil sofort andere Akteure ebenfalls „bedacht“ werden wollten. Wenn er vor diesen ebenso schnell politisch einknickt – wie bereits am 5. Januar 2023 vor den Länderkollegen in Sachen Krankenhaus-Reform – dann dürfte ihm nicht nur ein tatkräftiges Handeln mit Gesetzen „aus einem Guß“ aus der Hand genommen werden, sondern er zum „Omnibus-Minister“ degradiert werden. Weil weitere Häppchen der zu gewährenden „Zückerle“ in laufende Gesetzgebungsverfahren hinein verfrachtet werden müssen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Sachverständigenrat dominieren künftig junge Ökonomen und Versorgungsforscher

(A+S 5 – 23) SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) beendete pünktlich seine personellen Entscheidungen über die Neubesetzung des Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege. Am 1. Februar 2023 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) via Presse-Aussendung die neue Namensliste. Die Riege der künftigen sieben „Gesundheitsweisen“ besteht aus sechs Ratsneulingen – in den kommenden vier Jahren dominieren Gesundheitsökonomen und Versor-gungsforscher die Arbeit des Gremiums. Das Durchschnittsalter des „Rates“ sank erheblich und mit drei Frauen und vier Männern ist die geforderte Parität weitgehend gewahrt. Einige Berufungen stellen kleine Überraschungen dar, verdeutlichen aber klar, aus welchem Reservoir der Minister „fischte“ bzw. welche Strategie er mit seinen Personalentscheidungen verfolgte.

Hilfsmittel:
Genüßlich erwischt das BKartA den Gesetzgeber bei handwerklichen Fehlern

(A+S 5 – 23) Am 25. Januar 2023 zündete das Bonner Bundeskartellamt (BKartA) um 10.11 Uhr genüßlich die nächste Eskalationsstufe. Den Wettbewerbswächtern ist es schon seit längerem ein Dorn im Auge, daß ihnen nur wenige Eingriffsmöglichkeiten im staatlich regulierten Bereich des Gesundheitswesens zur Verfügung stehen. Sie möchten vermutlich, daß ihr Rechtsbereich „Vorrang“ vor den Bestimmungen des SGB V hat. Als erklärtes Ziel für ihren Vorstoß wählte die Be-hörde den Hilfsmittelbereich. Per Presse-Aussendung ließ daher das Amt die Öffentlichkeit wissen, daß man gedenke, die wichtigsten Akteure in diesem Bereich – sie sollen 80 Prozent des „Marktes“ repräsentieren und haben sich zur einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen – mit einer „Abmahnung“ zu „beglücken“. Den Beamten spielt dabei ein schlampig formulierender Bundesgesetzgeber in die Hände, der es unterlassen hat im geltenden § 127 SGB V klipp und klar die juristische Vorrangfrage zu klären. Über die unselige Rolle, die spezialisierte Rechtsanwälte in diesem, seit dem 7. September 2021 schwelenden, Verfahren geben, läßt sich zudem trefflich streiten.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie Teil V und Schluß: Zuweisungen 2017 – 2021

(A+S 5 – 23) Seit den letzten Reformen am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) „leben“ die 96 noch verbliebenen Krankenkassen vorwiegend von den täglichen Ausschüttungen in Form von „risiko-adjustierten Zuweisungen“ aus dem Gesundheitsfonds, den das Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet. Diese Gelder werden angefettet durch Zusatz-beiträge und früher aus den Entnahmen aus den angesammelten Rücklagen. Grob gesagt: Es entstand eine gigantische, mittlerweile gut geschmierte Umverteilungsmaschine, in die Jahr für Jahr dreistellige Mrd.-€-Beträge hinein und wieder heraus fließen. An der Höhe der Zuweisungen und anderer RSA-Details können Experten gut herauslesen, wie die Alters- und Krankheitsstruktur einer Kasse beschaffen ist bzw. sich im Vorjahr verändert hat. Die Höhe der Zuweisungen, das ist so etwas wie der „Goldstandard“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). So genannte „Versorgerkassen“ erhalten traditionell hohe Zuweisungen, „Wachstumskassen“ müssen mit weitaus weniger auskommen. Die Spreizung reichte dabei im Jahr 2021 von 4.849,38 € je Versicherten für die Bochumer KNAPPSCHAFT (KBS) mit der quasi „kränkesten“ Klientel und 1.989,28 € je Versicherten für die „gesündeste“ Kundenschar der Melsunger EY BKK. Rechnet man Leistungsausgaben und Verwaltungskosten einer Körperschaft zusammen und zieht die Zuweisungen ab, dann kann man sogar leicht erkennen, ob die entsprechende Kasse aus diesem komplizierten System Gewinne erzielen konnte oder Verluste einfuhr. Das geht aus den Recherchen der Redak-tion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ bei der Erstellung des jüngsten dfg-GKV-Bilanz-Rankings hervor. Der vollständige Teil V des Rankings liegt nur für Abonnenten dieser A+S-Ausgabe als Supplement in Form der Ausgabe 4 – 23 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ bei.

Personalia:

1. ÄK Mecklenburg-Vorpommern: Dienstältester Kammerpräsident abgewählt
2. KZV Sachsen-Anhalt setzt Vorstand neu zusammen
3. KZV Saarland verzahnt sich personell enger mit Kammer
4.  Aachen mit neuem Banker als Aufsichtsratsvorsitzenden
5. -Plattner-Institut: Wieler soll „Digital Health Cluster“ aufbauen
6.  dann waren da noch … die diversen „Beauftragten“, „Koordinatoren“ und „Bevollmächtigten