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A + S Aktuell - Ausgabe 41 - 2018

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10335

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 41 - 2018"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
ePA-Standardisierung wäre beinahe an Gemeinsamer Selbstverwaltung gescheitert

(A+S 41 – 18) Es hätte ein so tolles Erlebnis sein können. Bereits am 19. September 2018 präsentierten führende Repräsentanten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der gematik GmbH, der AOK-Bundesverband GbR, der Techniker Krankenkasse (TK), der BITMARCK Holding GmbH und der BARMER im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihre „Einigung“ hinsichtlich der „Anforderungen für einen ePA-Standard“. Seit dem 26. Juni 2018 hatten die verschiedenen Anbieter von elektronischen Patientenakten und Entscheidungsträger aus der Gemeinsamen Selbstverwaltung getagt – und einen Konsens gefunden. Nicht nur CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) und sein zuständiger Abteilungsleiter Dr. rer. pol. Gottfried Ludewig (35) sollen begeistert gewesen sein. Doch was danach folgte, das war ein „worst case“ erster Güte. Die Gemeinsame Selbstverwaltung in Gestalt von GKV-SV, KBV und gematik sollte bis zum 30. September 2018 einen gemeinsamen „Letter of Intent“ (LoI) formulieren und konsentiert wie unterschrieben dem BMG vorlegen, der das auf dem September-Thing Festgelegte festhalten sollte. Der A+S-Redaktion liegt der dreiseitige Entwurf vor. Doch unterschrieben war er bis kurz vor Redaktionsschluß anscheinend immer noch nicht. Denn statt sich zu sputen, erfand man wohl beim GKV-SV und der gematik immer neue Gründe und Spitzfindigkeiten, um die Vorlage des Papieres aufzuhalten. Genervte Beteiligte zeigten gegenüber der A+S-Redaktion verbal mit dem Finger in Richtung Berliner Reinhardtstraße und zum Schiffbauerdamm. Es fielen die Namen Dr. rer. pol. Doris Pfeiffer (58) und Alexander Beyer (45). Mit diesen Protagonisten und ihren Truppen, so der durch Furcht und Ängste ausgelöste Vorwurf, sei der vom BMG angestrebte flächendeckende Einsatz der ePA bis 2021 wohl nicht zu realisieren.

Wir dokumentieren die Einigung der Gemeinsamen Selbstverwaltung zur ePA im vollen Wortlaut.

Rx-Versandhandelsverbot: Für Spahn hat das keine Priorität

(A+S 41 – 18) Selten zuvor sorgte ein Deutscher Apothekertag (DAT) im Vorfeld für so viel gesundheitspolitische Spannung. Die Pharmazeuten erwarteten vom neuen CDU-Ressortchef Jens Spahn MdB (38) Aufklärung über seine Planungen zu einem möglichen Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Sein CDU-Vorgänger Hermann Gröhe MdB (57) hatte sich zwar für ein derartiges Verbot ausgesprochen – aber entsprechende Gesetzesvorlagen erfolgten während der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht. Seit dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 im Fall „DocMorris“ (vgl. A+S 44 – 16, S. 2f.) kämpfen die Apotheker vehement für dieses Verbot, als gehe es um den Untergang des Vaterlandes. Andererseits, bereits vor Monaten stellte das Bundeskartellamt (BKartA) in einem Fallbericht (B3-89/18) fest, daß es um die Argumentation einer Gefahr der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung durch eine Versandhandelsfreigabe schlecht bestellt ist. In Berlin sieht man überdies nicht nur im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hohe rechtliche Hürden, die bei einem Verbot des Rx-Versandhandels zu überwinden sind. Kein Wunder, wenn der Minister sich bei seinem DAT-Auftritt in dieser Causa weitgehend sybillinisch gab. Dafür winkte er in Richtung der Pharmazeuten mit zahlreichen finanziellen und strukturellen „Zückerle“.

Personalia:

1. Asklepios: Schon wieder wird personell umgebaut
2. m&i-Klinikgruppe Enzensberg besetzte Unternehmensführung neu
3. RoMed Kliniken bestellen neuen Geschäftsführer
4. VKD: Wachwechsel in der Geschäftsführung eingeleitet
5. BV Dentalhandel setzt auf Kontinuität
6. Pfizer: Weltmarktführer bekommt neuen CEO
7. ARAG Krankenversicherungs-AG: Wachwechsel eingeleitet
8. CGM SE erweitert Vorstand
9. BITMARCK verlängert Vertrag vorzeitig
10. bvitg: Vorstand wiedergewählt
11. Und dann war da noch …der Diskussionsdauerbrenner Bonn - Berlin

Dokumentation:
Regierung will Fachkräfte für Gesundheit, Pflege und Digitales im Ausland akquirieren

(A+S 41 – 18) Der deutsche Wirtschaftsboom hält an. Doch die aktuelle Vollbeschäftigung bedeutet auch, daß in bestimmten Berufen ein gewaltiger Fachkräftemangel herrscht. Nach längeren, teilweise kontroversen Diskussionen beschloß die schwarz-rote Bundesregierung am 2. Oktober 2018 endlich ein Eckpunktepapier „zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Und erhörte damit die anhaltenden Mahnungen und Forderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft. Es sind nur Eckpunkte, fest steht gar nichts. Aber immerhin. Den Begriff „Spurwechsel“ vermied man tunlichst, es bleibe beim Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration, hieß es in der Hauptstadt. Vor allem für CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer (69) war dieses Detail wichtig. Geplant ist noch in diesem Monat die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes.

Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate kommen dürfen. Allerdings fachkundig sollen sie sein, Deutsch können und über ausreichend Geld verfügen, um ihre Jobsuche finanzieren zu können. Auch fällt die so genannte Vorrangprüfung künftig weg. Eine „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ lehnt man in Berlin kategorisch ab. Einen besonderen Fokus legt das Regierungspapier auf die Bereiche Gesundheit, Pflege und Digitales. Auf diesen Punkten dürfte vor allem CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) beharrt haben, denn sonst würde sein „Pflegesofortprogramm“ wohl auch nicht aufgehen. Ohne Migration von Fachkräften dürfte man vor allem die Probleme in der Pflege nicht in den Griff bekommen.

Wir dokumentieren das Regierungspapier im vollen Wortlaut.