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A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10402

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2020"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Es wird niemals wieder so sein wie es einmal war …

(A+S 13 – 20) Der neuartige Virus aus Wuhan (China) hat die Welt vollends im Griff. Nicht nur die jeweiligen Regierungen der Staaten befinden sich im Krisenmodus, sondern auch die Menschen, vor allem in der reichen, westlichen Welt, müssen sich mit einer völlig andersartigen Situation auseinander setzen. Was die Corona-Krise für die Gesellschaften bewirkt, darüber kann man nur spekulieren. Sicher scheint nur eines: „Es wird niemals wieder so sein wie es einmal war …“

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen I: Spahn schafft neuen Rechtsbegriff und mehr Bundesmacht

(A+S 13 – 20) Zu den zwei Gesetzentwürfen, die CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) in die Sondersitzung des Bundestages am 25. März 2020 einbrachte, gehört der „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Mit diesem schafft er nicht nur einen neuen Rechtsbegriff. Sondern, um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, will man noch schneller Entscheidungen treffen können. Dazu soll der Bund in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen erhalten. Auch wenn damit den Ländern in Krisenzeiten wichtige Entscheidungen abgenommen werden ist davon auszugehen, daß sie dem Entwurf zähneknirschend am 27. März 2020 in ihrer nächsten Plenarsitzung zustimmen werden. Allerdings können Detailänderungen noch möglich sein.

Corona-Maßnahmen II: Die finanziellen Hilfen belasten zuerst den Gesundheitsfonds

(A+S 13 – 20) Der zweite Gesetzentwurf, den CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) am 25. März 2020 in den Bundestag einbrachte, ist der wesentlich teurere, aber für die Akteure im Gesundheitswesen wohl auch wichtigere. Der „Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ enthält auf 44 Seiten eine Vielzahl von Maßnahmen. Einige Details davon waren im Vorfeld heftig umkämpft, vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich nach der ersten Durchsicht eines Vor-Entwurfes empört, andere Klinikorganisationen enttäuscht (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Daher passierten nicht alle der zuvor versprochenen Maßnahmen wirklich unverändert am 25. März 2020 den Bundestag. Sicher dürfte aber sein, mit einem Mrd.-€ schweren wie schnellen Griff in den Gesundheitsfonds sichert die Berliner Politik vielen Einrichtungen das vorläufige Überleben und verbessert Versorgungsstrukturen in Kliniken. Die Fonds-Entnahmen will der Bund später ausgleichen. Allerdings werden dadurch die Staatskasse wie auch letztendlich die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung (GKV/PKV) finanziell erheblich belastet. Schnellrechner gingen bereits von Mehrausgaben von 7,8 Mrd. € aus, davon soll die GKV rund 4,5 Mrd. € im Verlaufe der Zeit aufbringen. Wie immer bei derartigen Berechnungen ist Vorsicht geboten. Die Corona-Krise kann den Kassen wie auch dem Staat wesentlich teurer kommen. Vor allem dann, wenn sie erst 2021 so richtig abebbt. Man liegt sicherlich nicht falsch, wenn letztendlich die Zusatzbeiträge spätestens 2021 um durchschnittlich bis zu 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben werden müssen.

Corona-Maßnahmen III: Traut die SPD ihrem Koalitionspartner nicht?

(A+S 13 – 20) Eigentlich sollten in Krisenzeiten alle solidarisch zusammenstehen. Und eigentlich publiziert die bundesdeutsche Sozialdemokratie seit gut einem Jahr alle ihre programmatischen Wortspenden unter dem Begriff „Solidarität“ zusammen. Doch den Koalitionspartnern aus der Union scheint man nicht mehr so recht über den Weg zu trauen. Die SPD plant auch beim Thema „Corona und seine Folgen“ einen eigenen Weg zu beschreiten. Das zeigte sich – wieder einmal – am 25. März 2020. Aus der Bundestagsfraktion verlautete: „Wir richten eine eigene Task Force zu den sozialen Folgen der Corona-Pandemie“ ein.

Gesundheitswirtschaft:
Corona-Maßnahmen IV: Bund hilft einer Vielzahl von Betroffenen

(A+S 13 – 20) Am 25. März 2020 billigte der Bundestag neben anderen Gesetzen (vgl. Beiträge in dieser A+S-Ausgabe) auch einen vom Bundesfinanzministerium (BMF) entworfenen Nachtragshaushalt 2020 des Bundes. Zur Finanzierung der vielen Projekte und Hilfsvorhaben des Bundes im Kampf gegen die Auswirkungen des Corona-Virus fällt zum ersten Male seit Jahren in Deutschland die so genannte „schwarze Null“. Der Bund will neue Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. € aufnehmen, um alles finanzieren zu können. Außerdem nahm der Bundestag in seiner Sitzung auch eine entsprechende Notfallregelung in den Gesetzesvorschriften für die „Schuldenbremse“ auf. Insgesamt dürften die Aufwendungen des Bundes bei einer Endabrechnung die Summe von fast 800 Mrd. € erreichen.