A + S Aktuell - Ausgabe 32+33 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10420

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

19,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.a-und-s-aktuell.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 32+33 - 2020"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Arten Schutzmasken-Beschaffungsprobleme zur Affaire aus!?

(A+S 32+33 – 20) Seit seinem Amtsantritt im März 2018 gilt CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) als „Entscheider“. Diesen Ruf hat er sich mit viel Arbeitsfreude, Durchsetzungsvermögen und einem dicken Packen von geplanten und durchgeboxten Projekten zu Recht erworben. Nicht immer zur Freude der Beteiligten. Auch während der ersten Welle der Corona-Pandemie sah es so aus – und seine Beliebtheits- und Bekanntheitswerte stiegen weiter. Wer einen hohen Produktivitätslevel in seinem Ressort erreicht hat, der kann auch seine Beamten teilweise mental und psychisch überfordern bzw. es passieren auch Fehler. Das dürfte bei den schnellen Beschaffungsaktionen von Schutzausrüstungen und Masken der Fall gewesen sein – glaubt man zumindest Berichten aus dem Gesundheitswesen und den Medien. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sann daher bereits frühzeitig auf „Abhilfe“. Nur: Auch hier scheint man auf Grund des zeitlichen und öffentlichen Druckes etwas vorschnell gehandelt und damit gepatzt zu haben. Unter dem öffentlichen Frohlocken der Oppositionsfraktionen hat man nun nach fix umsetzbaren „Aus-wegen“ gesucht. Trotzdem dürfte es einen kleinen Imagekratzer beim Ahauser Politiker geben – er wird es sicherlich in der ihm üblichen Art leicht wegstecken.

MTA-Reform-Gesetz: Spahn wartet wieder einmal mit Überraschungen auf

(A+S 32+33 – 20) Trotz Corona- und Ratspräsidentschafts-Überbelastung, CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) scheint gesonnen zu sein, daß sich selbst gesetzte Gesetzgebungspensum strikt einzuhalten. Am 31. Juli 2020 sickerte in Berlin der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zu Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reform-Gesetz) durch. Das MTA-Reform-Gesetz gehört zum herbstlichen Konvolut von Projekten, für die sich bekanntlich der zuständige Bundestagsausschuß für Gesundheit zeitlichen Freiraum geschaffen hat, denn die Anhörung vor dem Gremium ist bereits für den 4. November 2020 terminiert (vgl. A+S 29 – 20, S. 2f.). Spahn wäre nicht Spahn, wenn er nicht auch aus diesem Entwurf einen „Gesetzes-Omnibus“ gemacht und dabei eine kleine gesundheitspolitische Überraschung versteckt hätte. Also werden sich die Diskussionen über das MTA-Reform-Gesetz nur um den Art. 12 des Entwurfes drehen.

Heilmittel:
Honorar-Verhandlungen: Heilmittelerbringer stellen die „Oberarzt-Frage“

(A+S 32+33 – 20) Im Spätsommer eines jeden Jahres herrscht bei den Referenten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) Hochbetrieb. Beginnen doch meist die ersten Honorargespräche mit den Leistungserbringern für das kommende Jahr. Die gesetzlichen Vorgaben wollen es so. Am 5. August 2020 trafen sich in Berlin die Truppen des zuständigen Vorstandsmitgliedes des Kassenzusammenschlusses, Stefanie Stoff-Ahnis (44), und die des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) bzw. weiterer maßgeblicher Verbände. Natürlich ging es um Geld. Aber dieses Mal dürften es hochspannende wie brisante Finanz-Bataillen gewesen sein. Denn die Verbände-Repräsentanten wollten mit etwas Neuartigem aufwarten. Die Heilmittelerbringer würden nämlich die so genannte „Oberarzt-Frage“ stellen, die z.B. seit über zwei Jahrzehnten die Honorar-Diskussionen mit der Vertragsärzteschaft dominiert. Das erfuhr die A+S-Redaktion im Vorfeld aus Verbandskreisen. Zur Untermauerung für ihre Forderungen hatten sich elf Verbände der Physio-therapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen mit einer Serie von Gutachten bewaffnet, die der A+S-Redaktion vorliegen. Schließlich will man gem. § 125 SGB V ab dem 1. Oktober 2020 der Basis höhere Honorare bescheren.

Gesetzliche Krankenversicherung:
50. dfg-GKV-Mitglieder-Ranking: Man sieht viel „grün“

(A+S 32+33 – 20) Die Redaktion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ präsentierte am 6. August 2020 die 50. Ausgabe ihres dfg-GKV-Mitglieder-Rankings – und zwar zum Stichtag 1. Juli 2020. Seit 2004 legt sie in regelmäßigen Abständen die Entwicklungen der Versicherten und Mitgliederbestände der noch existierenden Krankenkassen vor. Auch wenn die Zeit nicht mehr weit sein dürfte, daß die Zahl der Körperschaften unter die 100er-Grenze sinkt, der „Markt“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lebt. Wobei im Verlauf der letzten eineinhalb Jahrzehnte die eindeutigen Gewinner und Verlierer ab und an wechselten oder erfolgsverwöhnte Kassen durch Fusion von der Bildfläche genauso verschwanden wie schlecht geführte. Aktuell prägt vor allem der „Wettkampf“ zwischen dem so genannten „grünen“ und dem „blauen“ Lager die Statistiken. Wobei sich ab und an BKKen in die TOP 10-Listen mischen. Bedenklich: Auch im II. Quartal 2020 verzeichnen mehr als ein Drittel aller Körperschaften, genau 37 Kassen, sinkende Mitgliederbestände. Das und anderes kann man dem 50. dfg-GKV-Mitglieder-Ranking entnehmen, das als Ausgabe 8 – 20 in Form des Supplementes „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser A+S-Ausgabe beiliegt.

Terminankündigungen:
16. A+S-Netzwerktreffen in Berlin und HBSN-Golfturnier zum „dfg Award® 2020“

(A+S 32+33 – 20) Noch weiß man in Deutschland nicht – angesichts steigender Infektionszahlen – ob die erwartete „zweite Welle“ über das Bundesgebiet hinwegrauscht oder der Corona-Virus sich dank unvorsichtiger Bürger*innen munter verbreitet. Daher planen die A+S-Redaktion und die MC.B Verlag GmbH wieder kleinere Veranstaltungen. So befindet sich z.B. eine kleinere Veranstaltung für Preisvergabe an die Sieger in den fünf Kategorien des „dfg Awards® 2020“ in der Vor-bereitung. Auf Grund der Corona-Restriktionen dürfte diese jedoch nur für speziell geladene Gäste offen sein. Verlag und Redaktion bedauern diesen Tatbestand außerordentlich. In der finalen Feinplanung befinden sich jedoch zwei Termine, auf die aus gegebenem Anlaß schon jetzt aufmerk-sam gemacht werden soll. Bei beiden Veranstaltungen gilt angesichts begrenzter Teilnehmerzahlen das so genannte „Windhundprinzip“ – wer sich zuerst fest anmeldet ist auch dabei.