A + S Aktuell - Ausgabe 22 - 2014

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10124

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 22 - 2014"

Zahnärzte:
KZVB: „Vermögenserhalt“ auf Zahnärzteart oder Vorbild für andere Körperschaften?

(A+S 22 – 14) Auch wenn nach verlorener Europawahl Bayerns CSU-Ministerpräsident Horst See-hofer MdL (64) etwas schwächelt – im Freistaat dürften noch immer die aufsichtsrechtlichen Uhren anders gehen als im Rest der Republik. So rang sich bereits am 12. Mai 2014 die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zu einem „Vermögenserhalt“ der besonderen Art durch. Man gedenkt, die angesammelten Gelder der Vertragszahnärzteschaft im Freistaat durch ein Immobilienprojekt „anzulegen“. Die KZVB tritt als Bauherr von 103 Mietwohnungen inkl. einer Tiefgarage mit 107 Stellplätzen auf. Die zuständige Aufsicht scheint gegen das seit längerem geplante Vorhaben keinerlei Einwände zu haben.

Krankenhäuser:
A+S-Serie (Teil 2): Beschäftigten-Ranking der frei-gemeinnützigen Klinik-Konzerne 2012

(A+S 22 – 14) Die A+S-Redaktion setzt in dieser Ausgabe mit den „Beschäftigtenzahlen“ ihre Serie des „Rankings der größten frei-gemeinnützigen Klinik-Konzerne in Deutschland“ fort. Auch dieser Teil des A+S-Rankings spiegelt den aktuell laufenden Transformationsprozeß im stationären Sek-tor wider. Zur Jahrtausendwende arbeiteten laut DKG-Statistik 108.696 ärztliche Vollkräfte (VK) und 725.889 nichtärztliche Vollzeitäquivalente in den Krankenhäusern. Knapp 12 Jahre später schaut man auf ein erheblich verändertes Bild. Im ärztlichen Bereich stieg die VK-Zahl um mehr als 34.000 Köpfe, im nichtärztlichen Bereich sank die Zahl im selben Zeitraum um rund 17.000 VK ab. Allerdings wirkten sich in den Jahren 2011 und 2012 Pflegesonderprogramme positiv auf die Personalsituation im nachgeordneten Dienstbereich aus. Innerhalb von zwölf Monaten verzeich-nete man einen Anstieg gegenüber 2011 um 2.183 VK.

Heilmittel:
Qualität der Leistungserbringung: Ein rheinischer Krimi

(A+S 22 – 14) Nicht erst seit gestern diskutiert man im bundesdeutschen Gesundheitswesen über die hohen Qualitätsanforderungen, die man an die Leistungserbringung stellt. Nur gute Leistungen sollen auch ihren Preis bekommen. Doch wie „Qualität“ konkret aussehen soll und welchen Anforderungen sie unterliegt, darüber scheint hinter so mancher Verbandskulisse kontrovers diskutiert zu werden. Und einigt man sich nicht, dann betreten oft genug externe Berater die Szene. Manch- mal auch Rechtsanwälte. Wenn der Streit zu heftig wird, müssen letztendlich Richter einen gewis-sen Schlußpunkt setzen. Das geschah wohl am 2. Mai 2014 in Köln. Der 18. Senat des Oberlan-desgerichtes (OLG) in der Domstadt beendete – vermutlich nur vorläufig – einem makabren Dis-senz zwischen Interessenverbänden der Physiotherapeuten (Az.: 18 U 47/13). Schon die 18 Sei-ten der Kölner Entscheidung lesen sich wie ein Krimi. Gräbt man tiefer, schüttelt man über so man-ches Details nur noch verständnislos den Kopf. Oder fragt sich, ob es nicht an der Zeit wäre, daß der Berliner Gesetzgeber sich einmal über den § 125 SGB V hermacht.

Personalia:
1. Gröhe versus Spahn: Dicke Freundschaften sehen anders aus
2. ABDA verliert Finanz-Chef
3. PHAGRO setzt weiter auf Trümper
4. Querdenken in der Pflege

Dokumentation:
dfg Tage 2014: Thesenpapier Intra Muros-Gespräch „Outsourcing an Dritte“

(A+S 22 – 14) Seit 1996 versucht der Gesetzgeber die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf Wettbewerbskurs zu trimmen. Eigentlich sollen die Krankenkassen „im Markt“ wie Unternehmen handeln. Aber man zwängt sie gleichzeitig in das enge Korsett der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Janusköpfigkeit führte und führt noch immer zu gewissen Verwerfungen. Vor allem dann, wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder die juristischen Vorgaben unterschiedlich auslegen.

Eines der vier Intra Muros-Gespräche im Rahmen der „dfg Tage 2014“ im Hamburger Hotel Grand Elysée widmete sich am 9. Mai 2014 dem Thema „Outsourcing an Dritte“. Denn seit 2007 erlaubt der damals neu geschaffene § 197b SGB V den Kassen, bestimmte Aufgaben nicht nur aus Wirtschaftlichkeitsgründen auszugliedern und „an Dritte“ zu übertragen. Das Bundesver-sicherungsamt (BVA) versteht unter „Dritten“ vornehmlich juristische Personen, die die Kassen selbst gründeten und unterhalten z.B. in Form von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oder eigenständigen GmbHen. Manche Körperschaften beauftragen jedoch lieber „externe private Dritte“, weil sie aus Erfahrung wissen, daß die übertragenen Aufgaben von diesen wirtschaftlicher und effizienter erbracht werden als von Eigen-Gesellschaften. Der Streit scheint noch nicht entschieden.

Wir dokumentieren die Ergebnisse und Thesen des Intra Muros – Gespräches im vollen Wortlaut.