A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2015

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10163

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2015"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Regieren unter der „Bundes-Mutti“: CDU schlägt Tür vor KBV-Gassen zu

(A+S 10 – 15) In Europa bewundert man mittlerweile die Art, wie die CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (60) bestehende Probleme zuerst naturwissenschaftlich-nüchtern analysiert, um sie danach zielgerichtet einer Erledigung zuzuführen. Aktuell ist die „Bundes-Mutti“ aussenpolitisch mehr als gefordert, muß argumentativ muskelbepackt daherkommende Staatenlenker kalmieren. Das Lösen innenpolitischer Fragen überläßt sie daher ihren Kabinettsmitgliedern. Diese arbeiten in Ruhe nach und nach die ihnen vom schwarz-roten Koalitionsvertrag oktroyierten Aufgaben gesetzgeberisch ab. Nicht immer zur reinen Freude der handelnden Akteure der betroffenen Interessengruppen. Doch angesichts der übermächtigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und im Bundesrat dürfte jeglicher Protest relativ wirkungslos verpuffen. Das spürten die Vertragsärzte wie auch bestimmte Gewerkschaften am 5. März 2015 mehr als schmerzhaft. Ganz heftig erwischte es dabei den amtierenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas II. Gassen (52). Aufgrund seiner neuesten öffentlichen Wortspenden zum Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG II) verscherzte er sich wohl jegliches Wohlwollen bei der Koalition. Im Plenum des Bundestages kündigte die erfahrene Stuttgarter CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag MdB (52), an, Gassen habe sich für sie „als Ansprechpartner völlig disqualifiziert“! Das ist das Schlimmste, was einem Interessenvertreter, der seriös wirken möchte, passieren kann.

Heilberufe:
Demokratie gilt auch für Körperschaften

(A+S 10 – 15) Über Demokratie darf man in bundesdeutschen Landen nicht nur reden und philosophieren, man muß sie auch leben. Dies bedeutet – auch wenn es manchem Protagonisten schwer fallen mag – daß man die parlamentarische Opposition nicht aus den Ausschüssen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen ausschließen kann. Ganz im Gegenteil, die Opposition ist „angemessen“ mit Sitzen zu versorgen und damit an der Selbstverwaltung zu beteiligen Das schrieb das Bundessozialgericht (BSG) am 11. Februar 2015 der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) ins Stammbuch. Der Kasseler Spruch (Az.: B 6 KA 4/14 R) dürfte demnach für alle Körperschaften der Vertragsärzte wie der Zahnärzte gelten. Die genaue Urteilsbegründung liegt jedoch noch nicht vor.

Ärzte:
Neid: Die Köhler-Benchmark gilt bei den Vorstandsgehältern nicht mehr

(A+S 10 – 15) Seit 2005 treiben neidische Medienvertreter jedes Jahr das gleiche Spielchen: Zu Beginn des Monates März setzt ein Wettrennen zwischen bestimmten Print-Medien ein, wer als er-ster die zu publizierenden Gehälter der Vorstände der Körperschaften im Gesundheitswesen des Vorjahres im Bundesanzeiger gesehen und ausgewertet hat. Als hätten die meist um ihren festen Job bangenden Journalisten nichts anderes zu tun. In diesem Jahr dürfte der „Ärzte Zeitung“ (ÄZ) die Krone gebühren, am 3. März 2015 als erstes Medium online die Gehälter 2014 der Vorstände der vertragsärztlichen Körperschaften an die Öffentlichkeit gezerrt zu haben.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45-Werte 2014: Nur die Ortskrankenkassen sahnen ab

(A+S 10 – 15) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) versuchte am 4. März 2015 wieder einmal vorsichtig zu kalmieren. Bei der Vorlage der so genannten KV45-Zahlen, also der vorläufigen Rechenergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), für das Jahr 2014 redete man PR-technisch die aufgelaufenen Defizite der meisten der damals noch existierenden 131 Krankenkassen und des Gesundheitsfonds klein. Ohne die Prämienzahlungen an einen Teil der Mitglieder der Körperschaften in Höhe von 771 Mill. € und ohne die Aufwendungen für freiwillige Satzungslei-stungen in Höhe von 313 Mill. € wäre man eigentlich in der Lage gewesen ein „nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis vorzulegen“, trötete es zum wiederholten Male aus der Berliner Friedrich-straße. Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Denn bei vielen Krankenkassen waren die betriebswirtschaftlichen Auswertungen rot gefärbt – nur bei der elfköpfigen AOK-Familie nicht. Der schleichend in Gang gesetzte Prozeß des Schmelzens der in den letzten Jahren angesammelten GKV-Rücklagen beschleunigte sich hingegen im Jahr 2014. Noch verbleiben, so die BMG-Rechnung, den Kassen Finanz-Reserven von rund 15,5 Mrd. € und dem Fonds eine Liquiditätsreserve in Höhe von 12,5 Mrd. €. Doch diese Bestände in den beiden „Juliustürmen“ dürften in diesem Jahr nicht mehr zu halten sein. Dafür sorgen schon die „Bedürfnisse“ der Leistungserbringer.

Personalia:

1. ASG der SPD wagt den personellen Neuanfang
2. LÄK Baden-Württemberg: Clever startet zweite Amtsperiode
3. SpiFa-Fusionsvorhaben: Soll man weinen oder lachen?
4. Räumt Neo-Präsident Reumann personell schon bei der DKG auf?
5. Charité verliert Finanzchef
6. Ulrich Weigeldt wird 65
7. Und dann war da noch …

Verlagsmitteilung:
dfg Award® 2015: Vorschlags- und Bewerbungsfrist endet nächste Woche

(A+S 10 – 15) Aus gegebenem Anlaß erinnern die A+S-Redaktion und die MC.B Verlag GmbH an folgende Details für das Vorschlags- und Bewerbungsverfahren für den dfg Award® 2015: Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen endet am 13. März 2015 um 15.00 Uhr (Posteingang beim Notar/Aus-schlußfrist). Die Vorschläge und Bewerbungen müssen auf einem der durchnummerierten Original-Fragebögen abgegeben werden. Wenn der Platz für die Begründung des Vorschlages oder der Bewerbung auf den Fragebögen nicht ausreicht, sollten weitere Blätter angeheftet und entsprechende, aussagekräftige Un-terlagen beigefügt werden. Die Original-Fragebögen (keine Kopie) senden Sie bitte nur an den beauftragten Notar für den „dfg Award® 2015“: Notar Patrick Heidemann, Rechtsanwälte und Notare Heidemann & Dr. Nast, Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin.