A + S Aktuell - Ausgabe 12 - 2015

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10165

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 12 - 2015"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Mit dem HPG Hospiz- und Palliativversorgung verbessern

(A+S 12 – 15) Ein besonderer Fleiß zeichnet die Gesetzesschmiede des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Amtszeit von CDU-Mann Hermann Gröhe MdB (54) aus. Aktuell sollen es allein zwölf Gesetzentwürfe  sein, mit denen sich der Bundestagsausschuß für Gesundheit parlamentarisch beschäftigen muß. Und der nächste steht seit dem 18. März 2015 abfahrbereit auf dem Gesetzesbahnhof der schwarz-roten Koalition. Das Haus in der Berliner Friedrichstraße gab den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (HPG) in die so genannte Ressortabstimmung. Mit dem zur Zeit 34-seitigen Oeuvre soll die Zuwendung, Pflege und Betreuung von Sterbenskranken oder Sterbenden in Deutschland verbes-sert werden. Den Krankenkassen bürdet man gewollt höhere Kosten auf, damit die Regelversor-gung flächendeckend gewährleistet werden kann.

Ärzte:
K-UNI und LGZ: Ideen der Generation Y lehnen die KV-Granden ab

(A+S 12 – 15) Das Trommelfeuer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einiger, we-niger regionaler KVen gegen das Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG II) geht munter weiter. Es hat den Anschein, daß alle politischen Mahnungen bei manchen der in Ehren ergrauten Gran-den der Vertragsärzteschaft ohne jegliche Wirkung abprallen. Oder haben sich etwa die führenden Repräsentanten der niedergelassenen Mediziner so hinter ihrer argumentativen Wagenburg verschanzt, daß sie nun keinerlei Möglichkeit mehr sehen ohne einen Ansehensverlust heraus zu kommen? Es könnte aber auch sein, daß man schon so weit abgehoben operiert, daß man in den kassenärztlichen Zentralen die Zeichen und Signale, die von den nachrückenden Generationen ausgesandt werden, nicht mehr wahrnehmen kann oder gar will. Sprich: KBV-Chef Dr. med. A-dreas II. Gassen (52) und so mancher seiner Mitstreiter wirken so „unfehlbar“ und beratungsre-sistent, daß sie nur „ihren“ status quo verteidigen wollen – was danach kommt oder von den nach-folgenden Generationen intendiert wird, interessiert kaum. Hier wirkt der Düsseldorfer Orthopäde wie ein wirklicher mentaler ärztlicher Sukzessor seines Vorgängers Dr. med. Andreas Köhler (54). Auch der bullige Chirurg verteidigte den „Arztvorbehalt“ mit allen Klauen und Zähnen.

Krankenhäuser:
Das „Land der Frühaufsteher“ hat jetzt einen kommunalen Klinik-Verband

(A+S 12 – 15) Aus anderen Bundesländern wie z.B. Hessen ist bekannt, daß sich die kommunalen Krankenhäuser lieber gegenseitig beharken und wettbewerblich bekämpfen als zu kooperieren. Im „Land der Frühaufsteher“, so der bekannte Werbeslogan von Sachsen-Anhalt, ist das anders. Am 13. März 2015 unterzeichneten die Geschäftsführer und Vorstände der acht kommunalen und landeseigenen Träger in Dessau-Roßlau die druckfrische Satzung des „Verbandes der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalts“. Mit der Gründung folgten sie nicht nur dem Beispiel der zwei anderen großen Träger-Gruppen - der privaten sowie der frei-gemeinnützigen, kirchlichen Krankenhäuser -, die sich bereits jeweils in einem eigenen Verband zusammenge-funden haben. Der Ansatz der acht geht weiter. Allerdings traten die beiden Universitätskliniken in Magdeburg und Halle an der Saale dem Verbund nicht bei.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BSG: Ende der Landesaufsichten eingeläutet!?

(A+S 12 – 15) Noch liegt die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes (BSG) nicht vor. Doch es könnte sein, daß die Kasseler Richter am 10. März 2015 das Ende der Zuständigkeit von allen Landesaufsichtsbehörden über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeleitet haben. Sicher ist, zum Jahresende 2015 ist die schleswig-holsteinische SPD-Sozialministerin Kristin Alheit (47) alle GKV-Verantwortlichkeiten los. Zum einen verabschiedet sich die BKK Schleswig-Holstein (BKK S-H) durch ihre geplante Fusion mit der Berliner BKK VBU aus den Fängen der Kieler Aufsicht. Zum anderen dürfte schon vorher die IKK Nord der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn unterstellt worden sein. Dafür sorgten jetzt die höchsten Sozialrichter (Az.: B 1 A 10/ 13 R). Nach Berlin, Mecklenburg-Vorpommern erwischt es mit Schleswig-Holstein ein drittes Bundesland. Ob sich im Zuge der Umsetzung des BSG-Spruches weitere Bundesländer von diesen Kompetenzen lösen müssen oder künftig noch nicht einmal Aufsichtsbehörden für AOKen bestehen bleiben, bleibt abzuwarten.

Personalia:

1. GVG kann personell und strukturell erneuert werden
2. Und dann war da noch …