A + S Aktuell - Ausgabe 01+02 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10204

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 01+02 - 2016"

Verlagsmitteilung:
Ausschreibungsverfahren für den „dfg Award® 2016“ beginnt

(A+S 1+2 – 16) Aus gegebenem Anlaß weist die A+S-Redaktion darauf hin, daß nun die heiße Phase des Ausschreibungsverfahrens für den „dfg Award® 2016“ beginnt. Interessierte A+S-Leserinnen und -Leser sollten daher ihr besonderes Augenmerk auf den Inhalt dieser ersten A+S-Ausgabe des Jahres 2016 legen. Sie finden nämlich im Anhang die 1. Ausschreibung. Der Versand der Bewerbungsbögen erfolgt in den bekannten rot bedruckten Umschlägen ebenfalls bereits im Januar 2016. Bitte schon heute die Sekretariate und Poststellen entsprechend benachrichtigen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Wahlkampfzeiten: Das Koalitionsklima wird kälter

(A+S 1+2 – 16) Es dauert zwar noch gut 18 Monate, bis das deutsche Wahlvolk zur nächsten Bundestagswahl schreitet, aber in der Hauptstadt zeichnet sich ab, daß die Gemeinsamkeiten in der Großen Koalition (GroKo) auf vielen Politik-Feldern aufgebraucht sind. Das Klima wird nicht nur durch die Alleingänge der bayerischen CSU rauher, auch auf der politischen Gegenseite, dem linken SPD-Flügel, sammeln sich die Truppen. Das dürfte Auswirkungen auf die gesundheits- und sozialpolitischen Weichenstellungen im Jahr 2016 haben. Einige der jüngsten Wort-Spenden und Beschlüsse der Akteure deuten darauf hin. Man versucht gerade in der Sozialdemokratie durch kleine Kniffe und Tricks, sich für die kommenden Urnengänge politisch besser zu positionieren und das eigene Profil zu schärfen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
SPD nutzt GOÄ-Novelle als Wahlkampfmunition „pro Bürgerversicherung“

(A+S 1+2 – 16) Politiker müssen manchmal gnadenlos daherkommen, wollen sie ihre Ziele erreichen. Das gilt auch für den zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfrak- tion, Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (52). Der Mediziner nutzte auf der jüngsten Klausurtagung der Fraktion am 8. Januar 2016 die aktuelle Schwäche der Ärzteschaft und blies zum Halali auf das wichtigste politische Ziel der schwächelnden Bundesärztekammer (BÄK). Wenn es nach dem Willen der Sozialdemokratie geht, dann stimmt der Bundesrat der von der BÄK seit langem angestrebten Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht zu. Die Länderkammer muß der notwendigen Rechtsverordnung zustimmen. Der Fraktionsbeschluß erging gut 14 Tage vor dem für den 23. Januar 2016 in Berlin terminierten außerordentlichen Deutschen Ärztetag. Dort soll von den 250 Delegierten nur über den aktuellen Sachstand der Vor-arbeiten für die GOÄ-Novelle debattiert werden (vgl. zuletzt A+S 49 – 15, S. 10ff.).

Präventionsgelder: BMG zwingt GKV-SV per Ersatzvornahme zum Zahlen

(A+S 1+2 – 16) Jetzt hat es auch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) „erwischt“. Er teilt das Leid der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Am 6. Januar 2016 ging in der Berliner Reinhardtstraße ein siebenseitiger „Ersatzvornahmebescheid“ gem. §§ 217b und 37 Abs 1 SGB V des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein, der der A+S-Redaktion vorliegt. Mit diesem Bescheid kassierte das Haus von CDU-Ressortchef Hermann Gröhe MdB (53) einen Beschluß des Verwaltungsrates des Kassenverbandes vom 2. Dezember 2015. Bei den Haushaltsberatungen für den Etat 2016 des GKV-SV hatten die Selbstverwalter unter TOP 6 ihrer Beratungen einen „Sperrvermerk“ unter den Haushaltsansatz für „Beiträge für Organisationen“ angebracht und damit verhindern wollen, daß Kassengelder für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zur Gesundheitsförderung und Prävention in den nichtbetrieblichen Lebenswelten verwendet werden. Diesen Geldstrom sieht eigentlich der neugefaßte § 20a Abs. 3 Satz 1 SGB V vor, den man in Kreisen der Kassen als „ordnungspolitisch problematisch“ empfindet. Außerdem hält man die Gesetzesvorgabe für „verfassungswidrig“. Pro Versicherten soll der GKV-SV an die Kölner Behörde 45 Eurocent abliefern. Bei fast 70 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein stattliches Sümmchen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Zusatzbeiträge: Wohl dem GKV-Mitglied, das im „richtigen“ Bundesland lebt

(A+S 1+2 – 16) Die bundesdeutschen Gesundheitspolitiker wollten es nicht anders. Die in Jahren aufgebauten Finanz-Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten wieder abgebaut werden. Zusätzlich griff man in die Kiste der Wohltaten und streute „Zückerle“ unter das Wahlvolk. „Bezahlen“ mußten das gerade die Krankenkassen, die allein schon aufgrund ihrer Mitglieder- und Versichertenstrukturen schlechter aufgestellt waren als manche ihrer Wettbewerber. Wenn dann noch Managementfehler begangen wurden oder Selbstverwaltungen sich gegen rigide interne Maßnahmen zu Wehr setzten, dann geriet die Körperschaft finanziell ins Trudeln. „Austritte“ aus dem GKV-Markt z.B. durch Not-Fusionen waren eine der Folgen. Die andere der ungeliebte, weil notwendige Griff zum „Richtbeil“ einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Mit Jahresbeginn 2016 setzte sich die Beitragssatzspreizung unter den 118 noch existierenden Kassen weiter fort. Einige wenige GKV-Mitglieder kommen mit 14,6 Prozent davon, Millionen andere müssen 16 Prozent bis zu 16,3 Prozent aufbringen. Um das Maß voll zu machen: Die Höhe des jeweiligen Krankassenbeitrages kann auch davon abhängen, wo das „betroffene“ Kassenmitglied lebt und arbeitet. Mancher „zahlt“ also für die gesundheitspolitischen Versäumnisse der eigenen Landesregierung mit oder für eine lokale oder regionale Überversorgung. Das ergaben Hochrechnungen externer Experten, die der A+S-Redaktion vorliegen.