A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10212

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 10 - 2016"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Geplantes VSG III: Folgen des Regina-Desasters oder Lauterbachs Rache!?

(A+S 10 – 16) Die gesundheitspolitische Gesetzesmaschinerie läuft in der Hauptstadt weiter auf Hochtouren. Der verfaßten Vertragsärzteschaft droht noch in diesem Jahr ein drittes Vertragsarztgesetz. Doch das möglicherweise VSG III getaufte Vorhaben der schwarz-roten Koalition soll ein strenges „Reglementierungsgesetz“ werden. Das wußten am 8. März 2016 unisono die Essener „WAZ“ und die „Berliner Morgenpost“ zu berichten. Danach bereitet das Haus von CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (55) „gesetzliche Regelungen vor, um die Aufsicht zu verschärfen“. Die von „Regierungskreisen“ wohl gezielt informierten Blätter zitieren den Spruch „So wie jetzt geht es nicht weiter“ und meinen dabei wohl die „Zustände“ in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die mit von dem „Feldzug“ der KBV-Vorständin Regina Feldmann (62) aus-gelöst wurden. Nach den Medienberichten soll das Gesetzeswerk schon „in wenigen Wochen fertig sein“. Ob vom VSG III auch die Aufsichtsregeln für die 17 regionalen KVen bzw. die Körperschaften der Zahnärzte wie z.B. die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) härter gefaßt werden, muß abgewartet werden.

Heilberufe:
Vorstandsverträge: Die „Friedenstaube“ aus Bonn dürfte auch Heilberufen dienen

(A+S 10 – 16) Seit den Zeiten der ideengebenden Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt MdB (66) gehört es zu den Ritualen des Gesundheitswesens, sich pünktlich am 1. März eines Jahres aufzuregen. Dann müssen die Körperschaften bekanntlich die Vergütungen ihrer Vorstände für das vergangene Jahr offenlegen. Prompt führen die Zahlen zu einer gewissen Neiddebatte in den Medien und die Höhe so manchen Saläres wird öffentlich diskutiert – sehr zum Unwillen der Betroffenen. Kein Wunder, wenn sich weniger üppig besoldete Beamte in den jeweiligen Aufsichten mit Genuß über den Inhalt der ihnen gem. § 35a SGB IV vorzulegenden „Vorstandsdienstverträge“ hermachen. Die von den Landesaufsichten und dem Bundesversicherungsamt (BVA) gemeinsam seit 2013 entwickelte so genannte „Besoldungsordnung“ sorgte bisher für weiteren Zündstoff (vgl. A+S 47+48 – 15, S. 6ff.). Die dort vorgenommene „schiefe Einordnung“ der Jahresgehaltssummen fand wenig Anklang. Der seit März 2015 amtierende BVA-Präsident Frank Plate (54) scheint nun aber gesonnen zu sein, aus den schier endlosen wie unerquicklichen Debatten das Feuer zu nehmen und zu einem gerechteren System gelangen zu wollen. Eine erste „Friedenstaube“ schickte er am 1. März 2016 an den Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) ab. Sein dreiseitiges Sendschreiben, das der A+S-Redaktion vorliegt, an die beiden alternierenden Selbstverwaltungsvorsitzenden Dr. rer. pol. Volker Hansen (60) und Christian Zahn (67) dürfte beim nächsten Thing des Gremiums am 16. März 2016 sicherlich gehörigen Diskussionsstoff abgeben. Der Inhalt des Plate-Briefes dürfte jedoch auch für die Vorstände der kassenärztlichen wie der kassenzahnärztlichen Körperschaften (KVen, KZVen, KBV, KZBV) von eminent wichtiger Bedeutung werden. Schließlich müssen im Verlauf der nächsten zwölf Monate alle neu abgeschlossenen Dienstverträge der neu gewählten Vorstände den Aufsichten zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ärzte:
Buchgewinne bei KBV-Immobilien: Millionen-„Spesen“ in den Sand gesetzt!?

(A+S 10 – 16) Im Auftrag und im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an einer Neustrukturierung ihres Immobilienbesitzes. Klappt das Vorhaben wie geplant, dann dürfte die Körperschaft sogar einen bilanztechnischen Gewinn herausschlagen. Das geht aus Unterlagen und den Beschlüssen hervor, die bei der jüngsten außerordentlichen Vertreterversammlung (VV) der KBV am 4. März 2016 in Berlin präsentiert bzw. abgesegnet wurden und die der A+S-Redaktion vorliegen. Offiziell hüllt man sich von beiden Seiten in Schweigen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV 45: Vorläufige Jahresergebnisse 2015 feuern Verteilungs-Diskussionen an

(A+S 10 – 16) Wer kräftig finanzielle Wohltaten über die Bevölkerung und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ausgießt, der darf sich nicht wundern, wenn die Finanzreserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dahinschmelzen wie der letzte Schnee in der Frühlingssonne. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) brauchte daher etwas länger als sonst, um nach der Zusammenstellung der vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2015 wieder sprachfähig zu sein. Erst am 7. März 2016 legte das Haus von CDU-Minister Hermann Gröhe MdB (55) die so genannten KV45-Zahlen vor. Die waren alles andere als berauschend. Mit einem vorläufigen Defizit in Höhe von über 1,1 Mrd. € schlossen die 118 noch verbliebenen Kassen das Jahr 2015 ab. Das Defizit des Gesundheitsfonds betrug über 2,4 Mrd. €. Die Zahlenwerke dürften den gesundheitspolitischen Debatten um die Stellschrauben des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) neue Nahrung geben. Denn finanziell „glänzend“ steht nur das AOK-System da. Und das paßt den anderen Kassenarten in verständlicher Weise überhaupt nicht. Auf der Ausgabenseite machte zum wiederholten Male der Arzneimittelsektor negativ auf sich aufmerksam. Und der GKV-Ausgabenzuwachs von rund 2,5 Mrd. € reichte der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht. Sie reklamierten sofort mehr Kassen-Gelder für ihre Kliniken. Aus der Sicht der DKG war dieses Lamento verständlich. Die Ausgabenentwicklung der GKV für den stationären Sektor lag mit 3,1 Prozent in 2015 erheblich unter dem GKV-Schnitt von 3,7 Prozent. Es wäre für die bundesdeutschen Kliniken also mehr heraus zu holen gewesen. Ärzte und die Pharmaherstel- ler „langten“ tiefer in die Geldschatullen der Krankenkassen.

Personalia:

1. NKG wählt neuen Vorsitzenden
2. Revirements im Klinik-Reich von Gr. Broermann
3. MATERNUS erhält Vorstandsvorsitzenden
4. Stiftung Münch erweitert Geschäftsführung
5. IKK e.V. bestätigt Arbeitnehmer-Vorsitzenden im Amt