A + S Aktuell - Ausgabe 43 - 2016

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10243

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 43 - 2016"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Innovationsfonds: Ende eines „Märchens“!?

(A+S 43 – 16) Ein „Märchen“ sollte Ende des Jahres 2013 beginnen. Auf den Seiten 77f. des schwarz-roten Koalitionsvertrages vereinbarte man die Einrichtung eines „Innovationsfonds“, dessen Mittel auch der Versorgungsforschung zu Gute kommen sollten. Die Freude in der Gesundheitswirtschaft wie auch in der Wissenschaft stellte sich als riesig heraus. 225 Mill. € jährlich für neue Versorgungsleistungen und weitere 75 Mill. € für Versorgungsforschung weckten Begehrlichkeiten. Doch der Traum von „innovativen, neuen Versorgungsprojekten“ zu Gunsten der Patienten scheint irgendwie zerronnen. Denn: Fast drei Jahre dauerte es, bis die erste jährliche Tranche am 20. Oktober 2016 vergeben war. In der Zwischenzeit zerstob so manche Hoffnung, zumal nach einer Unzahl von Gremiensitzungen aller Art der bürokratische Berg des beim Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) angesiedelten Fonds beträchtlich wuchs, bevor er kreißte. Schließlich sollte wohl das gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren ohne nachfolgende wie störenden Prozeßaktivitäten erfolgen.

Ärzte:
KBV-Trauerspiel: Das „Schmierentheater“ geht munter weiter

(A+S 43 – 16) Es wird langsam traurig: Die internen wie öffentlichen ausgetragenen „Schlammschlachten in und um die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gehen munter weiter. Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der bundesweiten Körperschaften werden buchstäblich so mit Streitschriften und Meinungsbekundungen überhäuft, so daß besonnene KV-Selbstverwalter im internen „KV-Chat“ am 26. Oktober 2016 dazu aufriefen, daß man „die zwischenzeitlich nicht mehr nachvollziehbaren Auseinandersetzungen endlich beenden“ und sich wieder auf „unsere originären Aufgaben besinnen“ solle. Das hielt einzelne Streithähne jedoch nicht davon ab, weiter zu sticheln, zusätzliche Rechtsgutachten zu verschicken oder private wie interne Mails zu veröffentlichen, um den einen oder anderen Protagonisten der Gegenseite „madig“ zu machen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Morbi-RSA I: Bundessozialgericht erspart Gröhe eine Gesetzesänderung

(A+S 43 – 16) Die über 200 Mrd. €, die das Bundesversicherungsamt (BVA) an Beitrags- und Staatsgeldern jährlich zu verteilen hat, wecken Begehrlichkeiten. Da ist es wenig erstaunlich, wenn sich die 117 Krankenkassen und ihre Verbände wie die Kesselflicker um die Beute streiten (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe). Schließlich genügt ein kleines Drehen an den Stellschrauben des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), um eine der Körperschaft an den Rand des Ruins zu treiben oder zum Jubilieren ob des Geldsegens zu animieren. Da es keine völlige Verteilungsgerechtigkeit bei den Zuweisungen gibt, sehen sich der Gesetzgeber wie auch die Judikatur gezwungen, ab und an nach zu justieren. Nicht immer zur Freude der Beteiligten. Der letzte Spruch des Bundessozialgerichtes (BSG) dazu erfolgte am frühen Abend des 25. Oktobers 2016. Für 14.00 Uhr hatte der 1. Senat des Kasseler Gerichtes die Verhandlung im Verfahren des BVA gegen die klagende AOK Rheinland/Hamburg angesetzt (Az.: B 1 KR 11/16 R). Offiziell ging es um das Thema „Auslandsversicherte“, aber eigentlich um die Gültigkeit von rückwirkenden Bescheiden des Bonner Amtes.

Morbi-RSA II: AOK-Familie gegen den Rest der GKV-Welt

(A+S 43 – 16) Einen derartigen Vorgang hat es in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem II. Weltkrieg schon mehrfach gegeben. Aber im 21. Jahrhundert in dieser Vehemenz nicht. Am 21. Oktober 2016 stellten die Vorstände der AOK Bundesverband GbR der Hauptstadt-Journaille ein siebzehnseitiges Positionspapier vor. Gedacht als Versuch zur „Versachlichung der Debatte“ um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) gerieten die AOK-Vorschläge „für eine systematische Weiterentwicklung des RSA“ sofort völlig in das bisher schon total verminte Feld. Postwendend erhob sich Widerstand von den Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen – also fast dem gesamten Rest der GKV-Welt. Und das mit einer bisher unbekannten verbalen Schärfe. Die elfköpfige AOK-Familie stand plötzlich – nimmt man einmal die Knappschaft (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung (SVLFG) aus – völlig isoliert da. Und das wenige Tage vor der mit viel Spannung erwarteten Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) zum Morbi-RSA vom 25. Oktober 2016 (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe).

Personalia:

1. Statt eines Erratums: Gesundheit und Arbeit ins Schweriner Wirtschaftsministerium