A + S Aktuell - Ausgabe 34- 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10281

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 34- 2017"

Krankenhäuser:
LBFW-Verhandlungen: Nicht nur in Schwerin waren sie schwierig

(A+S 34 – 17) Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Ge-schäft. Wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. So kommt es, daß aktuell noch immer kein vollständiges LBFW-Tableau 2017 existiert. Dafür lassen sich gewisse Trends feststellen, die so manchem Akteur im bundesdeutschen Gesundheitswesen nicht schmecken dürften.

eHealth:
TK-Kooperationsring: gematik-Alternativen gehen nur mit Kliniken

(A+S 34 – 17) Nicht weiter auf die gematik-Produkte warten, sondern selbst machen. So könnte man das Motto umschreiben, unter dem aktuell zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen ihre eigenen Lösungen für eine elektronische Patienten- oder Gesundheitsakte (ePA/eGA)) vorantreiben. Ob es die AOK Nordost für das so genannte „grüne Lager“ innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, der Verband der Universitätsklinika (VUD) zusammen mit dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) oder eben ein größerer Ring von Kooperationspartnern, die die Hamburger Techniker Krankenkasse (TK) mittlerweile um sich geschart hat. Eine Erkenntnis scheint sich schon jetzt heraus zu schälen: Mit Krankenhausträgern scheint sich im Gesundheitswesen leichter eine Zusammenarbeit vereinbaren zu können als mit Organisationen der Heilberufe. Ärzte & Co. dürften immer noch eifersüchtig darüber wachen, daß nun wirklich niemand etwas von ihrem Herrschaftswissen mitbekommt. Was z.B. der TK-Kooperationsring, dem große Klinik-Konzerne ange-hören, so alles vorhat, das wurde am 17. August 2017 bekannt.

Digitalisierung: Debeka setzt auf Diversifikation

(A+S 34 – 17) Wenn zwei Marktführer strategisch ihre Blicke in die gleiche Richtung richten, dann muß hinterher nicht immer das exakt gleiche Ergebnis herauskommen. Auch Deutschlands größtes PKV-Unternehmen, der Koblenzer Debeka Krankenversicherungsverein a.G., setzt auf die positiven Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung. Nur, statt sich selbst in den jeweiligen Entwicklungsprozeß mit einzubringen wie z.B. die Techniker Krankenkasse (TK) mit ihrem Modellvorhaben für eine elektronische Patientenakte (ePA), diversifiziert man am Rhein. Und setzt quasi darauf, daß das eingesetzte Geld von Beteiligungen an so genannten Start-Ups sich irgendwie „rentiert“. Die Ausbau-Strategie der Koblenzer verzichtet auf die Kooperation mit Kliniken. Mit ihren neuen Beteiligungen dürfte das PKV-Unternehmen eher versuchen, seine Marktanteile weiter auszubauen bzw. zu sichern und die Kundenbetreuung zu optimieren.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Was der GKV-Ausschreibungswahn so alles anrichten kann


(A+S 34 – 17) Der „Luxus“, sich Körperschaft des öffentlichen Rechts nennen zu dürfen und entsprechend als verlängerter Arm der mittelbaren Staatsverwaltung zu gelten, das hat unter Umständen schon einmal seinen „Preis“. Körperschaften haben nämlich Beschaffungsrichtlinien zu kreieren und unterfallen dem 4. Teil des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB). Sprich: Ab bestimmten Schwellenwerten greifen die diversen Vergabevorschriften. Vergaberecht, das bedeutet, daß man rechtskonforme Ausschreibungen formulieren und Verfahren durchführen muß. Diese arten, wie man 2016 beim Innovationsfonds erleben mußte, das eine oder andere Mal in juristisch umständliche Geleitzüge aus – vor allem, wenn vorauseilende Angst den Vergeben-den die Feder führt (vgl. A+S 43 – 16, S. 2ff.). Auf der Gegenseite streiten sich die Dienstleister um die ausgeschriebenen „Lose“. Aufträge von Krankenkassen und ihren Verbänden sind nun einmal lukrativ. Daß der dabei ausgetragene „Krieg der Dienstleister“ nicht nur bei den Vergabekammern des Bundes in Bonn, dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG), sondern bei ganz anderen Gerichten landen kann und jahrelang währt, das zeigt ein Konvolut von Gerichtsentscheidungen, das der A+S-Redaktion vorliegt.

Personalia:

1. Daimler BKK: Aus dem Verwaltungsrat ab auf den Vorstandssessel
2. Unerträglich: MDK Rheinland-Pfalz kommt nicht zur Ruhe
3. ERGO Direkt angelt sich Österreicherin als Vorstand
4. Medizinsparte von Röchling führt nun der Ex-Chef von Aesculap
5. BFS Health Finance ab 2018 mit nur einem Geschäftsführer