A + S Aktuell - Ausgabe 49+50- 2017

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10296

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 49+50- 2017"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Apotheker und andere in den G-BA! – Mit wem stimmte Hecken sich ab?

(A+S 49+50 – 17) Eine Gesetzgebungstätigkeit dürfte vor Mitte des Jahres 2018 in der Hauptstadt nicht wieder aufgenommen werden. Welche Reformen und Novellen dabei Priorität genießen wer-den, das steht noch in den Sternen. Daß sich daher der eine oder andere Akteur politisch „positioniert“, das gehört zu den üblichen verbalen Usancen, die Politiker nur zu gerne pflegen. So ist es kein Wunder, wenn der ehemalige saarländische CDU-Landesgesundheitsminister Prof. (Saarland) Josef Hecken (58) die Gunst der Stunde eines Interviews mit der „Pharmazeutischen Zei-tung“ (PZ) nutzte, um als Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den künftigen Entscheidungsträgern in der Berliner Friedrichstraße wie im Parlament so eini-ges ins Stammbuch zu schreiben. Ob das PZ-Gespräch nur für Freude im Gesundheitswesen sorgte, das sei dahingestellt.

Ärzte:
KV-Verwaltungsumlagen: Das Abrechnungsgeschäft geht für Vertragsärzte ins Geld

(A+S 49+50 – 17) Jedes Quartal eines Jahres wollen Milliarden von erbrachten Leistungen der bundesdeutschen Vertragsärzte abgerechnet und in harten Euros ausgezahlt werden. Für die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) seit Jahrzehnten zwar eine wichtige Aufgabe, aber ein Massengeschäft. Für ihre Dienstleistungen verlangen die Körperschaften von ihren Mitgliedern Verwaltungskostenumlagen. Und wie bei den Kassen auch (vgl. Beitrag in dieser A+S-Ausgabe) – die erhobenen Prozentsätze vom Honorar für die an sich gleiche Aufgabe differieren gewaltig. Von 1,8 bis 3,8 Prozent ist alles drin. Dank einer vom Hamburger „ärztenachrichtendienst“ (änd) am 24. November 2017 publizierten Umfrage gibt es aktuell etwas Transparenz.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: GKV-Rücklagen auffüllen für die teuren Jahre ab 2018

(A+S 49+50 – 17) Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schwimmt aktuell im Geld. Nicht nur die immer noch anhaltende blendende Konjunkturentwicklung in Deutschland macht es möglich, daß die Bestände in vielen der „Juliustürme“ der 112 noch existierenden Krankenkassen auf-gestockt werden können. Die nicht nachlassenden Zuströme von Versicherten und die verminderten Leistungsausgaben tragen mit dazu bei. Das ließ am 6. Dezember 2017 den geschäftsführenden CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (56) regelrecht jubeln. An diesem Tage legte er die von seinen Beamten zusammengetragenen KV45-Zahlen vor, die GKV-Finanzer-gebnisse für die ersten drei Quartale des Jahres 2017. Gröhes Rechenfazit: Der Überschuß betrug in den ersten neun Monaten des Jahres rund 2,52 Mrd. € und ließ damit die Finanzreserven der GKV auf rund 18,6 Mrd. € steigen. Dafür fuhr der Gesundheitsfonds saisonbedingt ein dickes Minus von über 3,7 Mrd. € ein.

Ohne Kläger bleibt das Kartellamt macht- und zahnlos

(A+S 49+50 – 17) Kennen Sie eine der Grundregeln des U.S.-Weltkonzernes Procter & Gamble? Wenn eines seiner Konsumgüter in seinem nationalen Marktsegment nicht unter den TOP 3 rangiert, wird es ausgemustert, meist verkauft oder gar der Vertrieb eingestellt. Die tradierten Regeln der Ökonomie goutieren das. Denn nur eine starke Stellung im Markt garantiert gewaltige Umsätze, üppige Gewinne und damit Dividenden für die Eigner. Damit Unternehmen nicht zu Monopolisten oder Oligopolisten aufsteigen, schufen die Gesetzgeber weltweit Anti-Trust-Gesetze oder in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. mehr oder minder durchsetzungsfähige Kartellbehörden. In Deutschland wachen das Bundeskartellamt (BKartA) und die Monopolkommission über die Märkte. Die Bonner Behörde schreitet z.B. ein, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Stellung mißbraucht oder kleineren Wettbewerbern quasi die Lust zum Überleben nimmt (§ 18ff. GWB). Nur, der Bundesgesetzgeber hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, was passieren soll, wenn Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts in ihrem (regionalen) „Markt“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu groß und einflußreich gegenüber den anderen Wettbewerbern werden. Darauf haben in der letzten Zeit verschiedene wissenschaftliche Veröffentlichungen, aber auch am 1. Dezember 2017 gemeinsam der BKK Dachverband (BKK DV), der Ersatzkassenverband vdek sowie die Interessengemein-schaft IKK e.V. aufmerksam gemacht. Ähnliches gilt, wenn durch diese Marktbeherrschung den Leistungsanbietern auf der anderen Seite, angemessene Honorare versagt bzw. die Luft zum Überleben abgeschnürt werden könnte.

Kassen-Verwaltungskosten 2015/2016: Die AOKen können sich Höchststände leisten

(A+S 49+50 – 17) Zum 30. November eines jeden Jahren müssen die Krankenkassen wichtige Kernzahlen ihrer Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Nicht jedem Kassengranden behagt diese Vorschrift des Gesetzgebers, weil ihm die geforderte Transparenz nicht ins Konzept paßt. Andererseits sind die Kennziffern nicht nur für Insider ein „gefundenes Fressen“, weil bei etwas Sachkompetenz schon ein gewisser Einblick in die reale wirtschaftliche Lage der Körperschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährt wird. Doch gegen gesetzliche Vorschriften ist kein Kraut gewachsen. Kein Wunder, wenn sich in 2017 kein Kassen-Grande mehr bestrebt sah, den wahren finanziellen Zustand seiner Körperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2016 zu verschleiern oder gänzlich vor der Öffentlichkeit verborgen zu halten. Angesichts der Tatsache, daß alle Bilanzen vorliegen, vermochte die Redaktion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ bereits am 7. Dezember 2017 den 1. Teil ihrer traditionellen Bilanz-Serie zu präsentieren. Er widmete sich der Entwicklung der zum Stichtag erhobenen Verwaltungskosten von 2015 auf 2016. Und die recherchierten Ergebnisse haben es in sich.

Personalia:

1. SPD-Bundestagsfraktion: Lauterbach erntet bei Wahlen nicht nur Zustimmung
2. KZV Westfalen-Lippe: Stabwechsel auf dem Stellvertreterposten
3. Apothekerkammer Westfalen-Lippe mußte neuen Vizepräsidenten wählen
4. BDPK: Marktbewegungen führen zu Änderungen im Vorstand
5. BKG bestätigte weibliches Führungsduo
6. DHPV bestätigt Hardinghaus
7. PRO Generika mit neuem Vize-Vorsitzenden