A + S Aktuell - Ausgabe 07+08 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10349

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 07+08 - 2019"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Reformvorhaben der Marke Spahn: Wird das alles noch was?

(A+S 7+8 – 19) Seit der Übernahme der Verantwortung für das Bundesministerium für Gesundheit vor knapp einem Jahr schlug CDU-Ressortchef Jens Spahn MdB (38) ein ungewöhnlich hohes Tempo ein. Kaum ein Tag vergeht, an dem der Ahauser nicht mit einem neuen Vorschlag, einer neuen Idee oder mit einer Änderung bereits präsentierter Entwurfsfassungen per Wortspende in den Medien, per Brief oder Fax aufwartet. „Mister Agilo“ gab sich unverdrossen das Image eines „Entscheiders“, wirkte ab und an wie von einem gewissen inneren Sendungsbewußtsein getrieben. Daß bei der Vielzahl der Details der eine oder andere Vorstoß gut gemeint, aber schlecht umge-setzt war, das sieht ihm so mancher Akteur im Gesundheitswesen sogar nach. Aber: Aktuell riecht es ganz danach, als würde der Minister bald vor einem Scherbenhaufen stehen. Ein Teil könnte selbst- und hausgemacht sein, ein anderer Teil dürfte der bundesdeutschen politischen Großwetterlage geschuldet sein.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
TSVG-Änderungsantrag I: Angleichung der Ärzte-Prüffristen an die der Kliniken

(A+S 7+8 – 19) Die von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) im vergangenen Jahr inaugurierte Verkürzungen der Verjährungsfristen auf zwei Jahre bei den Krankenhaus-Abrechnungen führte bei manchem Akteur im Gesundheitswesen zu Verdruß. Vor allem die Vertrags(zahn-)ärzteschaften pochten auf „gleichlange Spieße“ und verlangten im Sinne der Gleichbehandlung, daß auch bei ihnen die vierjährigen Fristen verkürzt werden sollten. Das Lamento scheint in Berlin angekommen zu sein. Das geht aus dem Änderungsantrag Nr. 11 zum TSVG hervor, mit dem sich der Bundestagsausschuß für Gesundheit in den kommenden Wochen befassen muß. Doch statt die Vorschriften zu straffen, übte man sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG), das bekanntlich die „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen leistet, wieder einmal in „Detailverliebheit“. Damit dürften trotz aller gewollten Erleichterungen die Mitarbeiter der gemeinsamen Prüfgremien auch künftig ihrer „Kontrollitis-Manie“ nachgehen können, wie es der zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Stephan Hofmeister (53) am 13. Februar 2019 bei der 2. TSVG-Anhörung vor dem Ausschuß beklagte. Ob bei den abschließenden Beratungen die vorgesehenen Vorschriften noch „gestrafft“ werden, bleibt abzuwarten.

TSVG-Änderungsantrag II: Millionen für Berater!?

(A+S 7+8 – 19) Was haben die vom österreichischen Gesetzgeber 2018 oktroyierte Fusion der beiden Sozialversicherungsanstalten der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der der Bauern (SVB) mit den neuesten Ideen aus dem bundesdeutschen Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Körperschaften im Gesundheitswesen gemeinsam? Beide könnten der Zunft der „Berater“ im Nachbarland wie hierzulande grandiose Umsätze bescheren. In Wien berichtete bereits am 1. Fe-bruar 2019 die Tageszeitung „DER STANDARD“ von 10,5 Mill. €, die die beiden Träger für die dort tätigen Töchter der im steuerfreundlichen Irland domizilierenden Unternehmensberatung Accenture plc. an „externen Beratungsleistungen“ genehmigt hätten. In Deutschland verspricht der von den beiden Koalitionsfraktionen vorgelegte Änderungsantrag mit der Nr. 15 zum TSVG erhebliche Zu-satzeinnahmen für „Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder IT-Berater“. Möglich machen soll es ein neuer Satz 7 im Abs. 1 des § 274 SGB V – und bezahlen dürfen diese Mehrkosten die Geprüften auch noch selbst.

Gemeinsame Selbstverwaltung / eHealth:
BRH-Bericht zur gematik: Eine Chronik des Scheiterns

(A+S 7+8 – 19) Die zeitliche Koinzidenz war unübersehbar. Am 24. Januar 2019 sickerten in den Medien die ersten Berichte über einen mehr als kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) an den Haushaltsausschuß des Bundestages „über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur“ sowie über interne Schwachstellen in der Berliner gematik GmbH an die Öffentlichkeit durch. Wenige Tage später, am 29. Januar 2019 schob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Konvolut an Änderungsanträgen zum TSVG nach. Mit den Anträgen Nrn. 27 a – d will man sich in der Berliner Friedrichstraße bekanntlich die Anteilsmehrheit an der gematik sichern (vgl. A+S 6 – 19, S. 3ff.). Mit diesem als „Hauruckverfahren“ apostrophierten Befreiungsschlag würde der Staat die Verantwortung über die künftige Digitalisierung im Gesundheitswesen übernehmen. Da die Journalisten aber – wieder einmal – voneinander ab-schrieben, blieben die wahren Hintergründe für das plötzliche BMG-Handeln weitgehend verborgen. Man muß die 41 Seiten, die der Potsdamer BRH-Ableger produzierte, genauer lesen. Und dann darf jedem Unterstützer der Gemeinsamen Selbstverwaltung regelrecht schlecht werden. Denn der BRH-Bericht ist eine „Chronik des Scheiterns“ der Akteure.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung: Für manche Kasse könnte es eng werden

(A+S 7+8 – 19) Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eilte in der letzten Zeit von einem Mitglieder-Rekord zum nächsten. Zum Stichtag 1. Oktober 2018 zählte das zuständige Bundesge-sundheitsministerium (BMG) aus den Meldungen der damals 110 noch existierenden Krankenkassen über 56,8 Mill. Mitglieder zusammen – ein neuer Höchststand (vgl. A+S 46 – 18, S. 5ff.). Doch nicht alle Körperschaften konnten diesen Erfolgslauf im IV. Quartal 2018 fortsetzen, das BMG kam zum Stichtag 1. Januar 2019 nur noch auf 56,6 Mill. GKV-Mitglieder (vgl. A+S 6 – 19, S. 8ff.). Einige Kassen mußten erheblich Federn lassen, bei anderen versiegte der Zustrom. Bereinigungen im Bestand, die Sterbequote, aber auch gewisse Wechslerbewegungen angesichts Zusatzbeitragsveränderungen färbten so manche Bilanz rot. Die wirklichen „Siegerkassen“ jedoch setzten meist unbeirrt ihren erfolgreichen Weg fort. Das geht aus dem neuesten dfg-GKV-Mitglieder-Ranking hervor, das der gesundheitspolitische Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ am 14. Februar 2019 vorlegte.

Personalia:

1. AKG: Kommunale Kliniken machen mobil
2. Cerner Health Services mit neuem Geschäftsführer
3. Und dann war da noch …der angeblich riesige Bedarf der Bundesregierung an externer Expertise