A + S Aktuell - Ausgabe 11 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10352

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 11 - 2019"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
TSVG passierte Bundestag – Alle Auswirkungen werden erst später erkennbar sein

(A+S 11 – 19) Am 14. März 2019 war die in Berlin regierende schwarz-rote Große Koalition (GroKo) genau ein Jahr im Amt. Und für den amtierenden CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) begann dieser Tag überaus erfolgreich. Konnte er doch das erste „Opus magnum“ seiner Amtszeit, das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) in zweiter und dritter Lesung gegen den geballten Widerstand der vier Oppositionsfraktionen durch den Bundestag bringen. Dem gestaffelten In-Kraft-Treten des Gesetzes dürfte eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Wie man den Ressortchef so kennengelernt hat, dürfte er sich nun an die weitere Abarbeitung seiner „Vorhabenliste“ für das 1. Halbjahr 2019 geben (vgl. A+S 4 – 19, S. 2ff.). Als nächstes wird voraussichtlich die Neuordnung des Arzneimittelbereiches durch das GSAV auf der Agenda stehen. Aber genauso harrt z.B. die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) auf seine „Entscheider“-Qualitäten. Hierzu wagt er sich am 19. März 2019 in die „Höhle der Löwen“ und stellt sich nach einem Vortrag der Diskussion den Mitgliedern des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Doch mit diesem Vorhaben ist seine Arbeitsliste noch immer nicht abgearbeitet. Es wird dabei bleiben, daß der Ahauser fast täglich mit neuen Nachrichten und Ankündigungen das bundesdeutsche Gesundheitswesen „erfreut“.

Krankenhäuser:
LBFW 2019: Selbstverwaltung einigte sich überaus schnell

(A+S 11 – 19) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundesbasisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bereits recht früh alle LBFW vor und wurden zudem auch noch allesamt von den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die LBFW weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben. Schließlich gliederte man für 2020 bereits über 15 Mrd. € Pflegekostenanteile aus (vgl. A+S 10 – 19, S. 6ff.).

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45 für 2018: Der Geldstrom sprudelt nicht mehr so heftig

(A+S 11 – 19) Die bundesdeutsche Wirtschaft boomt immer (noch), volle Auftragsbücher bedeuten viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Zusammen mit der Zuwanderung floß damit auch mehr Geld in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als noch 2017 vom GKV-Schätzerkreis angenommen. Bleiben, wie im Jahr 2018 geschehen, die Ausgabenzuwächse dazu noch im erwarteten Rahmen, dann können die Krankenkassen nur mit einem Überschuß aufwarten. Doch mit 1,998 Mrd. € schrumpfte das Plus im Vergleich zu 2017 um über 1 Mrd. € (= 3,152 Mrd. €). Vor allem im sonst traditionell überschußreichen IV. Quartal 2018 versiegte der Geldstrom. Denn zum 1. Oktober 2018 hatte man schon 1,86 Mrd. € angesammelt (vgl. A+S 50 – 18, S. 8ff.) Doch CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) sah keinen Grund dafür, in Trübsinn zu versinken als er sein Haus am 7. März 2019 die so genannten KV45-Zahlen vorlegen ließ. Für ihn blieb es dabei: „Beitragsgelder sind keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die Versorgung besser zu machen“. Aus der Finanzentwicklung der GKV 2018 geht hervor: Noch, wohlgemerkt „noch“, schwimmen die 109 Körperschaften im Geld. Zudem sind die Reserven nicht gleichmäßig verteilt.

Personalia:

1. vfa-Debakel bei der Fischer-Nachfolge?
2. Janssen-Cilag mit neuem Geschäftsführer
3. PKV-Verband vor personellem Umbruch?