A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10355

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 13 - 2019"

Verlagsmitteilung:
„dfg Award® 2019“: Gala-Ablauf am 13. Juni 2019 modernisiert – Zimmer jetzt buchen

(A+S 13 – 19) Die Gala zur 11. Verleihung der „dfg Awards®“ am Donnerstag, den 13. Juni 2019 im Hamburger Hotel Grand Elysée wirft ihre Schatten voraus. Die bisher getroffenen Entscheidungen und Planungen versprechen für die Entscheidungsträger im bundesdeutschen Gesundheitswesen erneut einen spannenden wie ereignisreichen Abend. Seit 2009 vergeben bekanntlich die Redaktionen der gesundheitspolitischen Hintergrunddienste „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ und „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ sowie die Berliner MC.B Verlag GmbH den Branchenpreis des Gesundheitswesens, den „dfg Award®“. Aus den beim Notar eingegangenen Vorschlägen und Bewerbungen, wählte die Award-Jury am 22. März 2019 insgesamt 18 Nominees bzw. Nominee-Gruppen in den vier Kategorien 2019 aus und befindet sich aktuell in der Schlußphase der Beratungen. Voraussichtlich ab der 16. oder 17. Kalenderwoche 2019 bestimmen dann die Leserinnen und Leser beider Hintergrunddienste die Preisträger der von der „BILD“ mit dem Ti-tel „Gesundheits-Oscar“ geadelten Auszeichnung.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
GKV-FKG: Der erste Aufschlag war ein „Ass“ – reicht es für Satz und Sieg?

(A+S 13 – 19) Seit dem 25. März 2019 befindet sich ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Abstimmungsverfahren mit den anderen Bundesressorts. Mit dem Oeuvre, das den eher prosaischen Titel „Entwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung – Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (GKV-FKG) trägt, nimmt sich CDU-Minister Jens Spahn MdB (38) in extrem gründlicher Weise den Bereich der Kostenträger vor. Nicht nur die lang erwartete Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) findet sich in den 108 Seiten des Werkes. Der Ressortchef entwickelt auch gleich die in den letzten 25 Jahren gewachsenen „neuen“ Strukturen der Kassenlandschaft weiter. Und zwar in einer Art und Weise, daß so manchem Akteur bei oder spätestens nach der Lektüre der ihn betreffenden Passagen quasi die Luft wegblieb. So benötigte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) rund 24 Stunden, um wieder „sprechfähig“ zu sein. Das „Lager“ der am heftigsten „betroffenen“ Ortskrankenkassen sogar einen Tag länger. Sollte das GKV-FKG in dieser Form den gesetzgeberischen Hürdenlauf unverändert überstehen, dann hätte Spahn dem Kassen-Wettbewerb ab 2020 neuen „Drive“ verpaßt (vgl. Beiträge in dieser A+S-Ausgabe).

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Hebammen-Ziel fast erreicht: Endlich auf Augenhöhe mit den Ärzten!

(A+S 13 – 19) Seit mehr als drei Jahrzehnten träumten die berufspolitischen Vertreterinnen der bundesdeutschen Hebammen von einer akademischen Gleichstellung mit den Ärzten. Und forderten die Akademisierung ihres Berufsstandes immer lauter, vor allem mit dem Hinweis, in vielen Staaten verfügten bereits „Midwives“ und „Sage Femmes“ über diesen Ausbildungsweg. Zur Hilfe kam ihnen bei diesem Unterfangen eine Richtlinie des EU-Parlamentes aus dem Jahre 2005, die Deutschland zwingt, diese bis zum 18. Januar 2020 umzusetzen. Schon am 17. Oktober 2018 versprach CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) öffentlich, den Hebammenwünschen nach einer Aufwertung der Geburtshilfe nachzukommen (vgl. A+S 42 – 18, S. 4f.). Am 22. März 2019 gab er seinen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung“ als „Hebammenreformgesetz“ (HebRefG) in die Ressortabstimmung. In Berlin dürfte er vermutlich damit wenig Gegenwind einfangen, wohl aber Gegenwehr von Seiten der Bundesländer. Denn sie müssen nicht nur Studiengänge an den Hochschulen einrichten, sondern diese auch finanzieren. Etwas, was sie gar nicht gerne tun. Damit wird aber der Entwurf zum HebRefG zustimmungspflichtig und sein Schicksal im parlamentarischen Hürdenlauf fraglich. Es steht zu erwarten, daß es im Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag landet.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-SV: Butterweiche „Erklärung“ rettet nicht vor Organisationsreform

(A+S 13 – 19) Am 25. März 2019 ließ CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) den Referentenentwurf seines Hauses zum GKV-FKG in die Ressortabstimmung wandern – und sogleich sickerten die 108 Seiten des Oeuvres an die Öffentlichkeit (vgl. Beiträge in dieser A+S-Ausgabe). Für die darin enthaltenen gravierenden Änderungen des Organisationsrechtes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) interessierten sich die Medien nur am Rande. Und im Gegensatz zu manch medial agiler Großkasse wie der BARMER oder den Kassenverbänden (ohne die AOK Bundesverband GbR) benötigte der „betroffene“ Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) gut 24 Stunden, um am 26. März 2019 wieder „sprechfähig“ zu sein. Die vom Ressortchef gezündete politische „Bombe“ dürfte also als „Volltreffer“ punktgenau gesessen zu haben. Anscheinend war man in der Berliner Reinhardtstraße völlig unvorbereitet auf die Inhalte des Gesetzes gewesen. Während der GKV-SV es seit seiner Gründung gewohnt ist, die Leistungserbringer zu triezen und zu sekkieren – wenn es um ihn selbst geht, scheint er weniger aggressiv zu han-deln und geht lieber in Deckung.

Wir dokumentieren das Papier des GKV-SV im vollen Wortlaut.

Personalia:

1. Bundesapothekerkammer: Wissenschaftlicher Beirat mit neuer Vorsitzenden
2. bvvp setzte auf Kontinuität
3. SDK Krankenversicherung erweitert Vorstand
4. Ecclesia: Ex-Minister Gröhe zieht in Aufsichtsrat ein
5. Und dann war da noch …der Bundesgesundheitsminister