A + S Aktuell - Ausgabe 27 - 2019

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10367

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 27 - 2019"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Eldorado!? Nicht nur das BKartA „entdeckt“ die MVZ

(A+S 27 – 19) Die nachrückenden Generationen von Heilberuflern halten nicht viel von den tradierten Berufsausübungsformen, die noch ihre Väter und Großväter praktizierten. Diesen Trends zur Feminisierung und dem „Nein“ zur Niederlassung folgend, der auch den zunehmenden Wunsch nach „work-live-balance“ beinhaltet, ermöglichte schon die letzte rot-grüne Bundesregierung mit dem 2003 beschlossenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Knapp 3.500 Einrichtungen von Ärzten und Zahnärzten „versorgen“ mittlerweile die Bevölkerung und verschaffen jungen Heilberuflern Arbeit, Brot und weniger wirtschaftliche Sorgen. Doch mittlerweile sorgt dieser „Erfolg“ bei so manchem alt-gedienten Berufspolitiker für tiefe Sorgenfalten. Denn der MVZ-Markt verändert sich gravierend. Das rief jetzt auch das Bundeskartellamt (BKartA) auf den Plan. Doch dem sind weitgehend die Hände gebunden. Andererseits: Die jüngsten MVZ-Deals dürften für das gesundheitspolitische Berlin höchst interessant sein.

Ärzte:
BGH „erlaubt“ ärztlich assistierte Selbsttötungen

(A+S 27 – 19) Mangelnder Lebenswille im hohen Alter oder gar infauste Prognosen bei schweren Erkrankungen. Immer wieder stehen vor allem Mediziner vor der schwierigen Frage, wie sie mit suizidalen Absichten und Wünschen ihrer Patienten umgehen. Am 3. Juli 2019 fällte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in zwei Verfahren wichtige Entscheidungen. Der so genannte "Leipziger" Strafsenat des BGH verwarf die Revisionen der Staatsanwaltschaften in Berlin und Hamburg und bestätigte die beiden, die beteiligten Ärzte freisprechenden Urteile der jeweiligen Landgerichte (LGen). Er „erlaubte“ damit, wie schon die Vorgerichte an der Spree und an der Alster, „ärztlich assistierte Selbsttötungen“ (Az.: 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18). Die LG-Urteile sind damit rechtskräftig. Doch sie lösten sofort einen erheblichen, öffentlich ausgetragenen Streit über ärztliche Ethik und Berufsrecht aus.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Auf der GKV-Fusionsautobahn ist wenig los

(A+S 27 – 19) Es gab Jahre, da wimmelte es auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur so. Willige und unwillige Partner fanden zusammen und formten dadurch neue Körperschaften. Seit längerem herrscht jedoch (fast) gähnende Leere. Zum nächsten Jahreswechsel 2019/2020 stehen aktuell nur zwei Zusammenschlüsse von Betriebskrankenkassen auf der Agenda. Ob sich das Bild verändert, das muß abgewartet werden. Denn Insider wispern bereits von weiteren intensiven Gesprächen auf Vorstandsebene. Doch die müssen nicht immer gleich zu einer Fusion führen. Vorerst bleibt es dabei, daß nur noch 107 Körperschaften ab dem 1. Januar 2020 Mitglied des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) sind. Und: Das Personal-Reservoir für die „Gartenparty“ der Landesaufsichten mit ihren Kassen verringert sich um zwei weitere Kassen (vgl. A+S 14 – 19, S. 9ff.).

Personalia:

1. Österreich: Auch die „Büroleiter“ sind wieder „gefärbelt“
2. Berliner Gerüchteküche brodelt einmal wieder
3. HanseMerkur Krankenversicherung: Wachwechsel vollzogen
4. ÄK Saarland: Mischo erhält neue Vizepräsidenten
5. Was machen eigentlich …ehemalige hohe Entscheidungsträger

Verlagsmitteilung:
Terminvorankündigungen für 2019 und 2020

(A+S 27 – 19) Aus gegebenem Anlaß und aufgrund mehrerer Anfragen teilt die MC.B Verlag GmbH die für die Zukunft von ihr geplanten bzw. betreuten Veranstaltungen mit:

-    18. Oktober 2019 in Berlin:
14. A+S Netzwerktreffen „Haifischbecken im Gesundheitswesen“

-    18. Juni 2020 in Hamburg:
12. Gala zur Verleihung der Branchenpreise des Gesundheitswesens, der „dfg Awards® 2020“