A + S Aktuell - Ausgabe 44 - 2020

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10431

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 44 - 2020"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Die Zeit der Spahn-Niederlagen

(A+S 43 – 20) Die Zeiten, in denen CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) von Erfolg zu Erfolg eilte, die dürften offenbar vorbei sein. Zwar hat er seit März 2018 bewiesen, daß er politische Niederlagen – so groß sie auch sein mögen – mit lächelnder Miene wegzustecken vermag. Aber irgendwie wird man aktuell den Eindruck nicht los, daß er zunehmend dünnhäutiger, gereizter und nervöser geworden ist (vgl. zuletzt A+S 43 – 20, S. 5ff.). Der Ahauser versuchte, von der „Entscheider“- auf die „Brachiator“-Tour umzuschalten. Aber mit seinen vielen, manchmal revolutionär oder gar populistisch anmutenden Maximalforderungen, vor allem zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), scheint er bei den Altvorderen und „Elefanten“ innerhalb der Koalition wie bundesweit nicht mehr so anzukommen. Auch scheint er sein Haus nicht mehr richtig im Griff zu haben. Das alles erschließt sich aus einigen Vorgängen aus der letzten Zeit.

Personalia:

1. BZÄK: Wahl auf 2021 verschoben, Kandidaten gibt es mittlerweile
2. Zoff in der AOK BV GbR?

Dokumentation:
Gutachten: Extrabudgetäres Geld muß für bewilligte und besetzte Arztstellen fließen

(A+S 44 – 20) Die Inhalte und Regelungen von Verträgen zwischen Leistungserbringern und den Krankenkassen ändern sich laufend. Für Therapeut*innen oder gar „Normalbürger*innen“ ist das Regelungsdickicht kaum mehr zu überblicken. Und nur noch Insider können viele Formulierungen im SGB V genau interpretieren. Honorar- oder gar Bedarfsplanungs-Vorschriften sind mittlerweile zu einem „Buch mit sieben Siegeln“ geworden. Ohne die Hilfe von Spezialisten geht nichts mehr – und vermehrt den Frust an der Basis. Denn nach einem neuesten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes (LSG) ist z.B. jede/r Vertragsärzt*in verpflichtet, sich selbst und ausreichend über die Inhalte von Vergütungsregeln zu informieren – also auch über die Veränderungen in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Wir dokumentieren das Gutachten im vollen Wortlaut.